/ Sozialwahlen 2019: OGBL verteidigt absolute Mehrheit trotz Sitzverlusten
Knapp drei Wochen nach Einsendeschluss der Wahlzettel wurden am Sonntag die offiziellen Resultate der Sozialwahlen veröffentlicht. Der OGBL büßte dabei Sitze ein. Die Gewerkschaft aus Esch musste drei Sitze an den Hauptkonkurrenten LCGB abgeben.
Insgesamt hält der OGBL allerdings immer noch 35 der insgesamt 60 Sitze der Arbeitnehmerkammer und hat damit weiterhin die absolute Mehrheit des Gremiums.
Der LCGB kommt auf 18 und die Aleba auf 4 Sitze. Die Eisenbahngewerkschaft FNCTTFEL erreicht 2 Sitze und die Syprolux einen Sitz.
Die Arbeitnehmerkammer wird von allen Arbeitnehmern und Rentnern aus Luxemburg gewählt, unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer Nationalität. Sie werden deshalb nicht selten die demokratischsten Wahlen Luxemburgs genannt. Rund eine halbe Million Menschen sind Wahlberechtigte. Die Wahlbeteiligung ist bei den diesjährigen Sozialwahlen gegenüber den letzten im Jahr 2013 gesunken. Damals nahmen rund 36 Prozent der Wahlberechtigten an der Abstimmung teil. In diesem Jahr waren es lediglich knapp 30 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer und Rentner, die ihren Stimmzettel einsendeten.
Die Arbeitnehmerkammer fungiert als Vermittler zwischen Arbeitnehmern und Staat. Ganz ähnlich der Handelskammer, die sich zwischen Unternehmen und Staat situiert. Die Aufgaben der Arbeitnehmerkammer umfassen u.a. das Erstellen von Gutachten zu Gesetzesentwürfen und das Organisieren von Fortbildungen für Arbeitnehmer. Die Gewerkschaften konkurrieren um ihren Einfluss in der Kammer.
Wandel im Baugewerbe
Die Kammer ist unterteilt in neun Gruppen, die neun Wirtschaftsbereiche repräsentieren. Gruppe 3 etwa vertritt des Baugewerbe. Hier war es im letzten Jahr zu größeren Protestaktionen gekommen. Nachdem OGBL und LCGB anfangs in dieser Sache zusammengearbeitet hatten, etwa eine gemeinsame Pressekonferenz abgehalten hatten, waren beide Gewerkschaften getrennte Wege gegangen und hatten parallel zwei Demonstrationszüge abgehalten. Die Mitglieder des OGBL demonstrierten in Luxemburg-Stadt, die des LCGB in Esch. In der Folge hatten die Arbeitgeber im festgefahrenen Tarifkonflikt eingelenkt. In dieser Gruppe konnte der LCGB den OGBL um einen Sitz erleichtern. Der OGBL hat nun vier und der LCGB zwei Sitze.
Ein weiterer Wirtschaftszweig, in dem in den letzten Monaten ein Sozialkonflikt entstand, ist der Gesundheitssektor. Hier war es sogar zu einem Streik gekommen, was in Luxemburg eine absolute Seltenheit ist. Die Mitarbeiter des Pflegesektors bestreikten Alten- und Pflegeheime, um zu erreichen, dass der neu ausgehandelte sektorielle Tarifvertrag auf alle Mitarbeiter angewendet wird. Dieser Streik wurde geführt vom OGBL. Eine nicht unerhebliche Arbeit in der Organisation leistete OGBL-Gewerkschaftssekretärin Nora Back. Was die Sitzverteilung in dieser Gruppe anbelangt, so gab es keine Veränderung. Der OGBL hält weiterhin fünf und der LCGB weiterhin einen der sechs Sitze.
Das Duell der Gewerkschaftspräsidenten von OGBL und LCGB findet in Gruppe 5 (Dienstleistungssektor) statt. Während LCGB-Präsident Patrick Dury direkt in die Arbeitnehmerkammer gewählt worden ist, wurde OGBL-Präsident André Roeltgen lediglich zum „Suppléant“ gewählt. Anders als Nora Back, die die Liste der OGBL-Vertreter in dieser Gruppe anführt. OGBL und LCGB dominieren die meisten Gruppen der Arbeitnehmerkammer, jedoch nicht alle. Der in Luxemburg wichtige Finanzsektor wird von der Bankengewerkschaft Aleba angeführt. Sie hält vier Sitze in dieser Gruppe. Der OGBL hält drei Sitze und der LCGB einen Sitz.
Eine besondere Gruppe ist auch Gruppe 8, in der nur die aktiven und pensionierten Mitarbeiter der Bahngesellschaft CFL wahlberechtigt sind. Hier erhält die Gewerkschaft FNCTTFEL zwei Sitze. Syprolux ergattert einen Sitz.
Tausende ungültige Wahlzettel
Bei der Durchsicht der Resultate wird deutlich, dass unter den eingesendeten Wahlzetteln eine ganze Reihe ungültig waren. Zwar sendeten nur eine Handvoll Wähler leere Umschläge ein. Jedoch waren tausende Wahlzettel ungültig. Das geht aus den Zahlen hervor, die das für die Auszählung zuständige Arbeitsministerium veröffentlicht hat. Hinzu kommen hunderte leere Wahlzettel.
Die Prozedur der Abstimmung ist vergleichsweise komplex. Nachdem der Wahlzettel im Briefkasten landet, muss er richtig ausgefüllt werden. Dann muss der Wahlzettel in einen dafür vorgesehen Briefumschlag gesteckt werden. Dieser wiederum wird in einen Rückumschlag gesteckt, der – bevor er an das Wahlbüro geschickt wird – noch mit einer Unterschrift versehen werden muss.
Am ausgeprägtesten ist dieses Phänomen im Baugewerbe. In der Gruppe 3 waren nur 88,39 Prozent der Wahlzettel, die beim Arbeitsministerium eingegangen sind gültig. 2,01 Prozent der Stimmzettel waren leer und 9,6 Prozent sind ungültig. Die Stimme von fast jedem zehnten Wähler dieser Gruppe lief also ins Leere. Die allermeisten gültigen Wahlzettel erhielt das Wahlbüro von den Mitarbeitern des Stahlsektors (96,54 Prozent) und des Finanzsektors (96,11 Prozent).
Die Arbeitnehmerkammer in ihrer heutigen Form entstand im Jahr 2008, als die damals bestehenden Arbeiterkammer und Privatbeamtenkammer verschmolzen wurden. Die Unterscheidung von Arbeitern und Privatangestellten wurde als anachronistisch wahrgenommen.
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