/ Staatliche Sammelwut ohne Ende: Acht Datenbanken brauchen Gesetzesrahmen
Am Montag wird François Bausch vor der Presse über kostenlosen öffentlichen Verkehr reden können. Sicherlich eine willkommene Abwechslung für den vom Polizei- und anderen Registern geplagten Minister.
Eigentlich wollten wir das Thema vor diesem Herbst nicht mehr behandeln, allerdings machte der grüne Minister himself uns einen Strich durch diese Rechnung und statt auf Rekordtemperaturen, Klimawandel, Ozon, Flüchtlingsproblematik usw. eingehen zu können, also hier nochmals einige Überlegungen zu Datenschutz, Datenfülle, Datenvorratsspeicherung …
Nach der Ju-Cha-Aufregung kommen immer mehr staatliche Datenbanken aus der okkulten Ecke ans Tageslicht: Laut dem Minister soll es insgesamt acht solcher Sammlungen geben, die im Herbst mit entsprechenden Reglementen bestückt werden sollen. Es besteht also weiter und mehr denn je Handlungsbedarf; die optimistische Sichtweise von Justizminister Braz, der gerne auf das europäische, unter Luxemburger sprich seiner Ägide entstandene Datenschutzreglement verweist, das er als bestes weltweit bezeichnet, reicht nicht mehr aus, um die Gemüter zu beruhigen. Zu viel wird da unkontrolliert über die Menschen im Lande abgefragt, zu unübersichtlich sind die diversen Informationssammlungen über die Bürger.
Dass François Bausch nun in eine europäische Vorgabe zur Sicherheit in der Luftfahrt, genauer das Screening der Mitarbeiter, die „air-side“ Zugang haben, hineininterpretiert, dass alle Quellen (für eben diese Kontrolle des Personals) genutzt werden müssten (wobei im Original die Einschränkung steht, dass der Staat abschätzen darf, welche der Quellen genutzt werden sollte), verdeutlicht die in Regierungskreisen vorherrschende Aufregung um das Thema. Dies, zumal Bausch eingangs der Pressekonferenz zum Thema unterstrich, die Umsetzung der EU-Vorgabe verdeutliche, dass die Datenschutz-Theorie etwas anderes sei als die Praxis, bei der es immerhin um die Sicherheit von Menschen gehe.
Somit soll, wenn das Parlament das entsprechende Gesetzesprojekt durchwinkt, ein Polizeiregister, für das es (noch) keine Regeln gibt, von Polizeibeamten dazu genutzt werden, um zu überprüfen, inwiefern Bewerbern Zugang zu einem Job am Flughafen gewährt wird. Für diese Bewertung gibt es im Übrigen auch keine Regeln.
Solche Machtfülle für die „Forces de l’ordre“ scheint denn doch übertrieben.
Inzwischen haben auch die Piraten nach anfänglicher Ladehemmung verstanden, dass es sich bei der Datenfrage um ihr ureigenes Terrain handelt. Ihr Präsident Sven Clement schießt mittlerweile mit neuer Munition auf die Regierung, der er u.a. vorwirft, das Instrument der Vorratsdatenspeicherung, von der die Richter des Europäischen Gerichtshofes festgestellt hatten, dass sie gegen Grundrechte verstößt, weiter zu nutzen.
Demnach bleibt weiter erheblicher aufklärender Nachholbedarf.
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Et go’uf des Datenbanken firum Datenschutzgesetz !
Dun ko’um mat Trari Traro dem FBr sein Datenschutzgesetz (2017? ). Dass dun net all Datenbanken vum Staat an och Aanerer net ennert d’Loupe geluegt go’ufen ass den eigentlechen Skandal deen deser Deeg nun endlech obgelunn ass.
Haut missten eigentlech all Administratio’un Transparenz an Kloorheet schaafen an deem se jidder Bierger hiren Extrait mat hiren gesammelten Donnéen automatesch ennert Recommandé zo’ustellen !
Nach der Ju-Cha-Aufregung kommen immer mehr staatliche Datenbanken aus der okkulten Ecke ans Tageslicht: Laut dem Minister soll es insgesamt acht solcher Sammlungen geben, Na hallo, wo sind wir hier denn hier, ein totaler polizeilicher Überwachungsstaat? Orwell lässt grüßen, Die aktuelle Regierung hat diese Situation ja nur geerbt, OK aber kann sie nicht endlich diese Dateien ,die alle unrecht sind, einfach vernichten lass ohne wenn und aber, und nur den Casier Judicaire beibehalten, dessen rechtliche Grundlage gewährleistet ist, und den wir ja wirklich auch benötigen ?
Nichts gegen Datenbanken mit denen kriminelle Subjekte wie Einbrecher, Mörder, Vergewaltiger oder im schlimmsten Fall Terroristen Kartei – oder elektronisch mäßig erfasst werden, aber normal unbescholteene Bürger das geht zu weit meine Herren Minister.
Die größte Möglichkeit mit den gesammelten bzw. gespeicherten Daten besteht darin das diese Datenbanken von Menschen angelegt und verwaltet werden d. h . man kann Schindluder damit treiben, indem man Daten verkauft, verschenkt oder anderweitig Personen zukommen läßt die nicht beim Staat arbeiten ( Staatsanwaltschaft, Polizei usw. ), des weiteren können Personen die in diesem Sektor arbeiten Erpresst, Bedroht oder durch andere Maßnahmen ( Entführung von Familienmitgliedern ) dazu gebracht werden Daten zu besorgen, das ist meines Erachtens das allergrößte Problem was gelöst werden muß.
Acht „Datenbanken brauchen Gesetzesrahmen“
Na und? Dann muß das eben gemacht werden. Wundert mich, dass es nicht mehr sind – und gut, daß es bemerkt wurde und bald korrigiert werden kann, damit nicht jeder ran kann.