Uhren-Prozess / Staatsanwalt fordert Haft und Geldstrafe für Flavio Becca
Die Staatsanwaltschaft sieht Flavio Becca als schuldig an. Wegen Veruntreuung von Firmengeldern und Geldwäsche im Rahmen eines undurchsichtig scheinenden Uhrengeschäftes fordert sie 42 Monate Haft, mit Möglichkeit auf Bewährung, eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro sowie die Konfiszierung eines Teils der von Becca über seine Firmen angeschafften Luxusuhren.
17.30 Uhr, Mittwochnachmittag in der „Cité judiciaire“. Die Ausführungen des Staatsanwalts Guy Breistroff sind zu Ende. Während gut 60 Minuten hat er die in seinen Augen gravierenden Vergehen von Flavio Becca hervorgehoben und kommentiert. Der Unternehmer sei wegen Veruntreuung von Firmengeldern und Geldwäsche schuldig zu sprechen. Gefordert werden 42 Monate Haft mit möglicher Bewährung, 250.000 Euro Geldstrafe und die Konfiszierung von um die 300 Luxusuhren.
Flavio Becca lässt sich bei der Ankündigung keine Nervosität anmerken und bleibt genauso ruhig an seinem Platz sitzen wie bereits den ganzen Nachmittag über. Seine Anwälte ebenfalls. Auch die anderen im Audienzsaal anwesenden Zuschauer zeigen kein wirkliches Erstaunen. In der Tat ist am Mittwoch ja noch kein Urteil gefällt worden.
Rund 900 teure Uhren hat der Luxemburger Unternehmer im Zeitraum von 2004 bis 2011 via verschiedene seiner Firmen bei mehreren Händlern größtenteils im Ausland gekauft. Im Interesse seiner Firmen und als Kapitalanlage mit hoher potenzieller Wertsteigerung, wie Beccas französischer Star-Strafverteidiger Hervé Temime am Vortag nochmals erklärte, der dabei die hehren Absichten des Unternehmers hervorhob.
Bewusst verworren
Die Staatsanwaltschaft sieht das wie gesagt anders. Die Anschaffung der Uhren sei bewusst verworren gehalten worden, Rechnungen über allgemeine „marchandises enlevées“ und Buchungen auf den Firmenkonten seien nicht immer nachvollziehbar, in Hongkong sei eine Art Bad-Bank der Becca-Gruppe involviert und der Unternehmer habe sich als Patriarch aufgeführt, der nach Gutdünken über seine Firmen verfügte. Zudem sei die Erklärung, dass die Uhren als Sammlung und Investition gedacht seien, erst später, nachdem die Ermittlungen bereits am Laufen waren, abgegeben worden.
Auch Rosario Grasso, der Anwalt des Nebenklägers Eric Lux, geht nicht davon aus, dass der Unternehmer die Uhren als Kapitalanlage gekauft habe. Die Art und Weise, wie der Kauf über die Firmen abgewickelt und zumindest zu Beginn in den Büchern verbucht worden sei, lasse zumindest nicht darauf schließen. Weil Lux und Becca, obwohl heute zerstritten, noch Anteile an einer gemeinsamen Firma haben, fordert der Nebenkläger Schadensersatz wegen Rufschädigung.
Im Prinzip geht der Prozess heute Donnerstag mit den Erwiderungen der Verteidigung und des Nebenklägers zu Ende.
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Den Häer Becca soll sech entschellegen , hien iwwerfuerdert wor an d‘Saach as ofgeschloss.Wat fir d‘Politik ass,muss och fir den Bierger gellen.
Ass hien de letzeburger Trump?
Kann hien elo kee Stadion méi kaafen,samt Fussballséquipe?
Den Här Becca kënt jo en Aueregeschäft opman.