Krisenmanagement / Staatsanwalt Oswald über die Justiz in Corona-Zeiten: „Die Pandemie ist für niemanden einfach“
Georges Oswald (57) ist leitender Staatsanwalt im Bezirk Luxemburg. Seit knapp einem Jahr. Mitten im ersten Lockdown, am ersten April 2020, tritt er seine Stelle an. „Ein denkbar schlechter Start“, sagt er: „Weil ich meine neue Aufgabe nicht so übernehmen konnte, wie ich wollte.“ Ein Gespräch.
Tageblatt: Wie bezeichnen Sie Ihre Arbeit in den vergangenen 12 Monaten?
Georges Oswald: Als „Gestion de crise“. Es ging darum, Prozesse abzusagen oder zu verschieben. Gemeinsam mit allen gerichtlichen Instanzen und Anwälten nach Lösungen zu suchen für Fälle, die unbedingt drankommen mussten. Es ging um die interne Organisation der Staatsanwaltschaft, auf Ebene der Verwaltung und der Magistratur. Wir haben vier voneinander getrennte Gruppen von Staatsanwälten gebildet, die unabhängig gearbeitet haben. Die einen vor Ort und die anderen im Home-Office. Da die Personaldecke beim administrativem Personal sehr dünn ist, war dies dort leider nicht möglich.
In der ersten akuten Phase von März bis Anfang Mai haben wir nur Strafprozesse durchgeführt, bei denen Inhaftierte betroffen waren. Die hatten absolute Priorität, auch um in angemessenen Fristen zu bleiben. Ganz oben auf der Liste standen selbstverständlich auch die Verhandlungen von Inhaftierten vor der Ratskammer, bei denen es um provisorische Haftentlassung im Vorfeld von Hauptverhandlungen ging. Alles andere haben wir zu dem Zeitpunkt aus sanitären Gründen abgesagt.
Ab Mai ging es dann besser?
Ja, da haben wir langsam wieder damit begonnen, mehr Gerichtssitzungen anzusetzen. Gewisse Einschränkungen blieben. Wir haben zum Beispiel auf grenzüberschreitende Fälle verzichtet, also Akten mit internationaler Konnotation, für die Gutachter, Zeugen oder Beschuldigte aus dem Ausland hätten kommen müssen. Deren Erscheinen vor Gericht konnte nicht garantiert werden, weil die Aus- und Einreiseregeln von Land zu Land variierten. Stattdessen beschränkten wir uns auf die eher einfacher zu handhabenden Fälle, bei denen auch weniger Beteiligte anwesend sein mussten. Im Sinne einer besseren Organisation sind wir dazu übergegangen, innerhalb einer Sitzung, bei der mehrere Affären vorgesehen waren, die Vorladungen zeitlich zu verschieben, damit nicht alle Beteiligten all dieser Strafprozesse zur selben Uhrzeit im Gerichtsgebäude erscheinen mussten.
Klar ist, dass die Pandemie unsere Arbeit erschwert und verlangsamt hat. Verzögerungen entstanden zwangsweise bei Angelegenheiten, die eigentlich zu dieser Zeit in die Hauptverhandlung kommen sollten. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft besteht jedoch noch aus viel weiter gefächerten Aufgaben, und zwar im Vorfeld der Hauptverhandlungen. Diese konnten ungehindert weiter verrichtet werden, sodass viele Fälle aufgearbeitet und für die Hauptverhandlung vorbereitet werden konnten. Auf diese Art entstand natürlich weiterer Druck, was die anstehenden Hauptverhandlungen betraf. Um etwas Boden gutzumachen, haben die verschiedenen Gerichtsinstanzen (Richter und Staatsanwälte) beschlossen, die Gerichtsferien um zwei Wochen auf Anfang August zu verschieben. Mein persönlicher Dank gebührt allen Beteiligten, die dies möglich gemacht zu haben.
Wie ist die Situation denn heute?
Wir haben aus der Pandemie gelernt und gehen anders mit ihr um als vor einem Jahr. Da war ja auch nicht viel über das Virus bekannt. Heute ist die Situation bei weitem nicht mehr so restriktiv. In allen Gerichtsgebäuden sind die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden, um den sanitären Erfordernissen gerecht zu werden. Wir sind seit September eigentlich wieder in dem absolut normalen Rhythmus, was die Häufigkeit der Sitzungen anbelangt. Im Juni war der Plan für Strafprozesse am Bezirksgericht Luxemburg auf 21 Sitzungen die Woche heruntergeschraubt worden. Normal sind 29 Sitzungen. Auch was die Komplexität der Dossiers anbelangt, die behandelt werden, bewegen wir uns wieder auf Normalkurs. Anders wäre es auch gar nicht mehr möglich, der Termindruck wäre nicht mehr tragbar. Allerdings versuchen wir noch immer keine Sitzungen in den kleinen Sälen anzuberaumen, sondern weichen, soweit machbar, in die größeren aus.
Und Home-Office bleibt?
Ja, so weit es geht. Mehr Sitzungen verlangen natürlich auch wieder nach physischer Präsenz der Staatsanwälte. Wer aber nicht unbedingt hier sein muss, der soll auch jetzt noch von zu Hause aus arbeiten. So haben wir immer ein Backup, falls hier ein Cluster entstehen sollte, was bisher aber glücklicherweise nicht der Fall war.
Das Home-Office wird nicht verschwinden, weil es Vorteile hat, auch in normalen Zeiten, für jeden, der in einer gewissen Ruhe, ungestört, arbeiten möchte oder muss, je nachdem, was für Vorbereitungsarbeiten er erledigen soll. Nachteil des Home-Office ist natürlich der fehlende soziale Aspekt. Der soziale Austausch, der kurze spontane Weg zu Kollegen, um einen Rat einzuholen oder um über etwas zu diskutieren. Aber um Informationsflüsse zu wahren und uns doch etwas austauschen zu können, halten wir einmal pro Woche eine Videokonferenz ab, dies als Ersatz für die wöchentliche „Réunion de service“.
Auch am Gericht kam es also zu einer Beschleunigung der Digitalisierung?
Ja, besonders als es darum ging, um in einer Rekordzeit jedem zu Hause einen gesicherten Zugang zu den Informationen auf den Gerichtsserver zu ermöglichen. Unser Informatikdienst hat da seit März 2020 sehr gute Dienste geleistet.
Menschen gehen unterschiedlich mit der Pandemie um. Zwischen Ertragen und Klagen über Ausgangssperre, Kontaktbeschränkung und Maskenpflicht ist alles dabei. Wie sehen Sie das?
Diese Pandemie ist für niemanden einfach (gewesen). Auch nicht für Juristen. Ich verfolge seit Monaten die Texte, mit welchen die Krise von Anfang an gesetzlich geregelt wird. Jetzt sind wir bei Version 26 der pandemiebedingten Gesetzgebung. Nicht alle Versionen ändern etwas im strafrechtlichen Bereich oder definieren Strafbestände neu, aber bei derartig schnellen Gesetzesänderungen kann man schon mal durcheinander geraten.
Sperrstunde um 23 Uhr, dann um 21 Uhr, dann wieder zwei Stunden später. Mal galt Motorradfahren als Freizeitaktivität, die Fahrt mit dem Cabriolet aber nicht. Dann änderte die Anzahl der Personen, die man zu Hause empfangen, mit denen man draußen spazieren gehen oder zusammensitzen durfte usw. Da schien nicht immer alles zwingend logisch. Prinzipiell sage ich aber, auch weil wir alle mehr gelernt haben über das Virus, weil auch die Texte sich entwickelt haben und der Wissenschaft Rechnung tragen, dass man mit dem Thema keine Parteipolitik machen, sondern den Wissenschaftlern zuhören soll. Dann macht das für mich persönlich Sinn, dass man deren Ratschläge befolgt und gesetzlich umsetzt.
Natürlich kann man über vieles diskutieren, manchmal muss man aber auch einfach etwas akzeptieren, um vorwärtszukommen.
Was können Sie über Verstöße gegen die Corona-Gesetzgebung sagen?
Da hatten wir einiges, das weit über das hinausgegangen ist, was vom Gesetzgeber erlaubt war oder ist. Prinzipiell ist es so, dass weder Polizei noch Justiz sofort die dicken Geschütze auffahren, wenn es um solche Übertretungen („contraventions“) geht. Vielmehr sollen die Betroffenen – insbesondere bei weniger gravierenden Fällen – von der Polizei zuerst auf ihre Überschreitung aufmerksam gemacht werden und zum Einhalten des Gesetzes bewegt werden.
Und wer uneinsichtig ist?
Jene, die sich beharrlich nicht an die Vorschriften halten, bekommen eine gebührenpflichtige Verwarnung von der Polizei. Wer nicht sofort bezahlt, erhält nach 30 Tagen Post von der Justiz mit der Forderung zur Zahlung einer „Amende forfaitaire majorée“. Stand 17. März waren das 1-252 solcher Aufforderungen. Bisher sind aber „nur“ 90 schriftliche Beschwerden dagegen eingereicht worden, von Personen, die aus diversen Gründen nicht mit der Geldstrafe einverstanden sind.
Zusätzlich liegen aktuell 284 Protokolle von der Polizei vor. Da geht es um Bürger, die von Anfang bestreiten, etwas falsch gemacht zu haben. Die auch von Anfang an sagen, dass sie nicht bezahlen wollen, weil sie das ganze System infrage stellen. Querdenker und Coronaleugner gehören dazu. Diese Protokolle werden direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet.
Das heißt?
Alle Fälle werden genau analysiert. Es kann schon einen Unterschied machen, ob jemand aus Nachlässigkeit oder Unwissenheit handelt oder ob ein gezieltes und wissentliches Fehlverhalten vorliegt. Es macht ja einen Unterschied, ob ich meine Maske einfach schlecht trage oder ob ich zum Beispiel bewusst andere Menschen anhuste und mich daneben benehme. Von dieser Einschätzung hängt das weitere Vorgehen der Staatsanwaltschaft ab, das heißt, ob die Sache ohne Folgen zu den Akten gelegt wird, unter Umständen mit einer nicht gebührenpflichtigen Verwarnung oder ob die Sache in die Sitzung kommt.
Viele Fälle, die vor Gericht landen, zeigen, dass gutes Zureden nicht mehr wirksam war, es also keine Einsicht gab. Bisher sind in diesem Rahmen 41 Urteile gesprochen worden. 144 Angelegenheiten sind bereit für eine Sitzung.
Wie wirkt der Druck der Straße auf Sie? Erfüllt eine Manifestation gegen die Corona-Bestimmungen den Tatbestand einer Verfehlung?
Das muss man genau untersuchen, um herauszufinden, ob es da konkrete Verstöße gibt oder nicht. Es gilt allerdings zu bedenken, dass das fundamentale Recht auf Manifestieren nach wie vor besteht. Sollten wir jedoch innerhalb dessen gravierende Verstöße feststellen, dann gehen wir diesen Sachen nach und werden die Verantwortlichen zu Rechenschaft ziehen.
Im Zusammenhang mit Massenveranstaltungen gilt es – für die Polizei mehr als für die Staatsanwaltschaft – auch, über die Verhältnismäßigkeit des Handelns nachzudenken. Wie viele Polizisten muss man zum Beispiel von anderen, vielleicht dringenden Aufgaben abziehen, um alle Teilnehmer einer illegalen Party erwischen zu können?
Wie viel Recht und Ordnung bezüglich der Pandemiemaßnahmen und Einschränkungen verträgt der Mensch? Und wie lange?
Das erste „Confinement“ letztes Jahr habe ich persönlich gut ertragen. Eigentlich war es eine Gelegenheit, aus der alltäglichen Hektik auszubrechen – auch wenn pandemiebedingt stressige Aufgaben entstanden – und sich auf das Wesentliche zu besinnen, auch im privaten Bereich. Außerdem war das Wetter schön, sodass die Situation auch etwas Abenteuerliches an sich hatte. Die aktuelle Situation ertrage ich, wie die meisten, weniger gut, was wohl unter anderem an den Ungewissheiten in Bezug auf das erhoffte Ende der Pandemie, aber auch an der Jahreszeit und am Wetter liegt. Außerdem kreist ständig die Frage der wirtschaftlichen Erholung über der Pandemie, verbunden mit den existenziellen Nöten der vielen Betroffenen.
Wem die jetzige Lage nichts ausmacht, der muss eine sehr starke Natur sein. Man kann, denke ich, deshalb wirklich jeden verstehen, der sagt, dass ihm das alles zu schaffen macht. Deshalb ist es durchaus berechtigt, zu fragen, wie lange man die Einschränkung von Freiheiten und diesen Eindruck von Perspektivlosigkeit noch ertragen kann. Frust ist da normal.
Da kann man schon auf die Idee kommen, darüber nachzudenken, wo denn eigentlich der Unterschied liegt, ob man nach einem Besuch bei Freunden um 23 Uhr oder um 2 Uhr morgens zu Hause ist. Ein Plus an Gefahr würde das gegenüber der jetzigen Situation nicht bedeuten.
Stichwort soziale Medien: Wie umgehen mit unflätigen Bemerkungen bis hin zu mehr oder weniger offenen Drohungen?
Da sind wir in einem ganz anderen Bereich und auch auf einem anderen Niveau von krimineller Energie. Da sind wir, neben eventuellen Drohungen, im Bereich des Hatespeech, der Beleidigungen oder der Diffamierung. So manche Äußerungen fallen gegebenenfalls unter den Tatbestand des Artikels 457-1 des Strafgesetzbuches, nämlich dem Aufruf zum Hass.
Auch darauf hat die Staatsanwaltschaft ein waches Auge, gemeinsam mit der „Police judiciaire“ und der Institution „Bee Secure“, denen systematisch solche Sachen gemeldete werden. Wir analysieren in solchen Fällen, ob ein Strafbestand vorliegt oder nicht. Wenn der Tatbestand strafrechtlich relevant ist, dann gehen wir der Sache nach.
Handelt es sich um einen unbedachten Ausrutscher oder wurde willentlich und wissentlich gehandelt? Einmalig oder wiederholt? Ich habe jedenfalls vollstes Verständnis dafür, dass ein Politiker – oder wer auch immer visiert wird von solchen Aussagen – sich dagegen wehrt.
Und was geschieht je nach Einschätzung dann?
Je nachdem kann dem Dossier dann eine bestimmte Wendung gegeben werden. Das geht von einfacher Verwarnung über eine Therapie bei einer spezialisierten Institution, die auf solche Fälle spezialisiert ist, bis hin in die Gerichtssitzung und zur möglichen Verurteilung mit Haftstrafe.
Das ist ein für uns ganz sensibler Bereich, denn auch hier muss ein fundamentales Recht unserer Gesellschaft beachtet werden: das der freien Meinungsäußerung. Jeder muss seine Meinung frei äußern können. Diese Freiheit hört natürlich dort auf, wo die Meinungsfreiheit eines anderen anfängt beziehungsweise wenn es in den strafrechtlichen Bereich hineingeht. Wenn ich jemandem ein Loch in den Kopf wünsche und ein solcher „Post“ in den sozialen Medien dann eine gewisse Dynamik entfaltet, dann ist das nicht nur nicht mehr moralisch vertretbar, sondern auch noch strafrechtlich relevant. Vieles hängt vom Kontext ab.
Konnten Sie als Justizapparat eigentlich einen Input geben bei der Ausarbeitung der Corona-spezifischen Gesetze?
Um den Betrieb der Justiz weiter zu garantieren, stand zu Beginn der Pandemie nichts in den Texten. Als Justizbehörde sind wir im Rahmen der strafrechtlichen Covid-Gesetzgebung nur beschränkt um eine Stellungnahme gebeten worden. Auf der Ebene von pandemiebedingt notwendigen prozeduralen Anpassungen sind die Gerichtsbehörden jedoch stark eingebunden gewesen. Da haben wir sehr wohl geholfen, sicherzustellen, dass ein ordnungsgemäßer Ablauf der Gerichtsverfahren gewährleistet war und ist.
Wir stellen also fest, dass es der Justiz nach wie vor nicht an Arbeit mangelt, oder?
Wegen der Pandemie gab es in verschiedenen Bereichen wohl weniger Strafbestände. Dies war zumindest zeitweise der Fall beispielsweise im Drogenbereich und bei den Einbrüchen. Insgesamt verzeichnete die Staatsanwaltschaft Luxemburg aber, in absoluten Zahlen, wieder ein Rekordjahr an neuen Fällen.
Das hat meiner Meinung nach zwei Ursachen. Einerseits die Covid-Rechtsstreitigkeiten, die es vorher nicht gab, und andererseits das Register der wirtschaftlich Begünstigten. Diese Gesetzgebung vom 13. Januar 2019 ist erst letztes Jahr, was die strafrechtlichen Aspekte anbelangt, richtig zur Geltung gekommen. Beides hat uns viel zusätzliche Arbeit bereitet. Also nicht weniger Arbeit durch Pandemie. In dem Kontext sind wir froh, dass die Politik jetzt gewillt zu sein scheint, personalmäßig aufzustocken in der Justiz, sowohl bei der Staatsanwaltschaft wie auch in anderen Bereichen. Es ist die Erfüllung unserer langjährigen Anfrage, um effizienter arbeiten und uns anders aufstellen zu können. Da haben wir jetzt Gehör gefunden. Das ist eine gute Sache, die jetzt hoffentlich bald in konkreten Einstellungen mündet.
Und wie sieht allgemein für Sie der Silberstreif am Horizont aus?
In Anbetracht der geringen Anzahl an Impfstoffen, die geliefert wurden, hätte man eher die Tendenz, Pessimist zu sein. Ich bin das aber nicht. Ich glaube nach wie vor daran, dass wir für Ende des Jahres zum größten Teil geimpft sind und Bedingungen geschaffen haben, dass die Gesellschaft wieder etwas normaler funktionieren kann. Ohne Ausgangsbeschränkungen. Und ohne größere Kontaktbeschränkungen.
Ich hoffe jetzt auch auf die bessere Jahreszeit. Mit einem schönen Sommer, der die Infektionskurve nach unten drückt.
Zur Person
Georges Oswald, 57, arbeitet seit 1991 in der Magistratur. Bis 1995 ist er Richter am Bezirksgericht. Danach übt er das Amt des Untersuchungsrichters aus. 2003 wechselt er zur Staatsanwaltschaft. Im „Bommeleeër“-Prozess ist er Vertreter der Anklage. 2007 wird er beigeordneter leitender Staatsanwalt und tritt auf diesem Posten am ersten April 2020 die Nachfolge von Jean-Paul Frising an.
- Kirche in Metzerlach weiter auf dem Prüfstand, Gemeinderat genehmigte Zuschuss für „Eis Epicerie“ in Zolver - 17. Januar 2025.
- Nach Straftat in Esch wiederholt „Eran, eraus … an elo?“ eine alte Forderung - 9. Januar 2025.
- Haushalt 2025 im Zeichen von Bildung, Sport und Europa ohne Grenzen - 8. Januar 2025.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können.
Melden sie sich an
Registrieren Sie sich kostenlos