/ Staatsanwaltschaft fordert sechs Monate auf Bewährung wegen gefälschter Krankmeldung
2016 soll ein Mann mehrere Monate ohne Unterbrechung durchgearbeitet haben. Um anschließend wieder zu Kräften zu kommen, soll er dann beschlossen haben, sich mit einem gefälschten Attest selbst für ein paar Tage krankzuschreiben. Am Dienstag musste er sich deshalb vor Gericht verantworten.
Gegen Ende des Jahres 2016 hatte der Arbeitgeber des Mannes Anzeige bei der Polizei erstattet, da der Verdacht bestand, der Angeklagte habe ein ärztliches Attest gefälscht, um so ein paar freie Tage zu ergattern. Der Beschuldigte hatte das gefälschte Attest zunächst nur auf elektronischem Weg an seinen Arbeitgeber geschickt – als dieser dann das Original auf Papier forderte, ruderte der Angeklagte zurück und gab seinen Betrug zu.
Vor Gericht erklärte eine Polizistin, wie der Mann konkret vorgegangen ist. So hatte er eine offizielle Krankschreibung von einem Arzt genommen und sämtliche Daten dann digital auf dem Blatt abgeändert. Der Beschuldigte hatte seinen Fälschungsversuch ohne Umschweife bei der Polizei und bei seinem Arbeitgeber zugegeben.
Fehler auf beiden Seiten
Da der Arbeitgeber auch Fehler einräumen musste, weil der Arbeitnehmer seine vorgeschriebenen Ruhetage nicht nutzen konnte, und der Angeklagte folglich diese Tage mit einem gefälschten Attest einholen wollte, trennten sich beide Parteien mit einem Aufhebungsvertrag. In diesem Fall können die Parteien das Arbeitsverhältnis ohne die Beachtung von Fristen beenden. Der Arbeitnehmer kann das Unternehmen so etwa ohne Einhaltung der Kündigungsfrist verlassen, während der Arbeitgeber keine Kündigungsschutzbestimmungen beachten muss.
Der ehemalige Arbeitgeber fordert nun vom Beschuldigten rund 5.000 Euro Schadenersatz sowie 2.500 Euro für die Gerichtskosten. Für den Angeklagten war der Betrag allerdings zu hoch, da er einen ganzen Monat nicht bezahlt worden sei und im Anschluss drei Monate arbeitslos gewesen sei. So sei ihm in etwa der gleiche finanzielle Schaden entstanden wie seinem Arbeitgeber.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft konnte keine kriminellen Absichten bei der Abänderung der Daten erkennen. Viel mehr sprach er von „Dummheit“. Er forderte sechs Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Das Urteil wird am 20. Juni gesprochen.
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