Brief über Bettler / Staatsanwaltschaft legt in Prozess um Gaston Vogel Berufung gegen Freispruch ein
Der Prozess gegen Gaston Vogel sowie gegen RTL und Lëtzebuerger Journal geht in die zweite Runde. Die Staatsanwaltschaft hat am Freitag nämlich Berufung gegen das Urteil von letzter Woche eingelegt. Am vergangenen Freitag sind Me Gaston Vogel sowie die Medienhäuser in erster Instanz bekanntlich von den Vorwürfen der Diskriminierung sowie des Aufrufs zu Hass und Gewalt freigesprochen worden.
Hintergrund sind die Machenschaften eines gewissen organisierten Bettlertums in der Hauptstadt. Dieses Benehmen hatte den Bürger und Anwalt im August 2015 laut eigenen Aussagen dazu veranlasst, einen offenen Brief zu verfassen. RTL und Journal hatten den Brief damals veröffentlicht und somit laut Staatsanwaltschaft mit zur Verbreitung beigetragen. Deshalb saßen diese Medien mit auf der Anklagebank.
Die Richter aus erster Instanz haben sich viel Mühe gegeben, ihr Urteil in Schriftform zu motivieren. So wird nicht nur dargelegt, dass der Brief von Gaston Vogel nicht den Tatbestand von Aufruf zu Diskriminierung, Hass und Gewalt darstelle, sondern dass es vonseiten des Verfassers auch keine Absicht gegeben habe, das zu tun. Die Richter haben auch den Kontext berücksichtigt, wegen dessen der Brief geschrieben wurde, sowie zudem die Erklärungen, die Gaston Vogel den Ermittlern und dem Gericht gegeben hat.
Eine angemessene Geldstrafe hat die Staatsanwaltschaft gegen Gaston Vogel gefordert. Das Urteil gegen die Medienhäuser hat sie sozusagen dem Ermessen der Richter überlassen. Warum RTL und Lëtzebuerger Journal nun wieder mit auf die Anklagebank müssen, was nicht zwingend notwendig gewesen ist, bleibt zu klären. Spätestens beim Berufungsprozess werden wir es erfahren. Wann der Prozess stattfindet, steht noch nicht fest.
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