Post-Krisenzustand / Staatsminister Bettel hinterlegt drei Gesetzentwürfe im Parlament
Statt zwei sollen nun drei Gesetzestexte die Aufhebung des Krisen- oder Ausnahmezustands begleiten und die Aufrechterhaltung bestimmter Corona-Sicherheitsmaßnahmen nach Ende des „état de crise“ rechtlich regeln. Am Freitag hat Staatsminister Xavier Bettel die Entwürfe im Parlament hinterlegt.
Drei sogenannte Covid-Gesetzentwürfe hat Staatsminister Xavier Bettel (DP) gestern nach dem Regierungsrat im Parlament hinterlegt. Vergangene Woche hatte es noch geheißen, der Ausstieg aus dem „état de crise“ werde durch zwei Gesetze geregelt. Im Laufe dieser Woche hat die Regierung aber nun noch einen dritten Text ausgearbeitet, mit dem die rechtliche Grundlage für die Aufhebung des Ausnahmezustands gelegt werden soll. Es handele sich lediglich um eine juristische Sicherheitsmaßnahme, damit der „état de crise“ nach seinem Ablauf am 24. Juni von den beiden Covid-Gesetze abgelöst werden kann, erklärte Bettel am Freitag nach einer Sitzung der „Conférence des présidents“ und des Büros der Abgeordnetenkammer.
Die beiden Covid-Gesetze, deren Inhalt bereits am vergangenen Montag vorgestellt wurde, regeln die Sicherheitsmaßnahmen, die die Lockerungsphasen der Ausgangssperre begleiten. Das erste Gesetz legt die sanitären Regeln und die Einschränkungen der individuellen Rechte und Freiheiten fest, das zweite befindet über die Sicherheitsstandards in den wirtschaftlichen Bereichen. Beide Gesetze sollen am Ende des Ausnahmezustands am 24. Juni in Kraft treten und eine Gültigkeitsdauer von einem Monat haben. Sollten nach Ablauf dieses Monats weitere Einschränkungen wegen der Pandemie notwendig sein, müssen neue Gesetzentwürfe ausgearbeitet werden. Neben den allgemeinen „Covid-Gesetzen“ regelt jeder Minister sein Ressort betreffende Fragen in zusätzlichen spezifischen Gesetzen.
Nachbesserungen wahrscheinlich
Damit sie rechtlich wirksam werden, müssen die drei Covid-Gesetze aber erst noch vom Parlament angenommen werden. Nach der Hinterlegung am Freitag werden die drei Entwürfe in der kommenden Woche in den zuständigen Parlamentsausschüssen diskutiert und bei Bedarf geändert. Vor der Abstimmung müssen die Berufskammern und der Staatsrat noch ihre Gutachten abgeben. „Wenn alle sich etwas anstrengen, sollte es machbar sein, die Texte vor dem 24. Juni dem Parlament zur Abstimmung vorzulegen“, sagte der Staatsminister am Freitag.
Die parlamentarische Opposition habe bislang noch keine Zeit gehabt, die drei Entwürfe im Detail zu studieren, erklärte die CSV-Fraktionsvorsitzende Martine Hansen (CSV). Sie könne aber nicht ausschließen, dass bei verschiedenen Punkten nachgebessert werden müsste. So sei zu prüfen, ob der Direktor der Gesundheitsbehörde nicht zu viel Macht habe, um Infizierte unter Quarantäne zu stellen, meinte Hansen. Die Texte sollen kommende Woche in den Parlamentsausschüssen für Gesundheit und Justiz näher unter die Lupe genommen werden. Um ihre Arbeit gewissenhaft und objektiv durchführen zu können, verlangt die CSV die Herausgabe sämtlicher Daten und Simulationen, auf Basis derer die Regierung die in den Texten festgehaltenen Maßnahmen erstellt hat.
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Solche Gesetze werden nicht gebraucht. Der Bürger ist mündig. Die Polizeikontrolle geht zu weit.