Dieschbourg-Aussage / Staatsrat legt Opposition gegen Gesetzentwurf zu „Gaardenhaischen“-Affäre ein
Die mögliche Aussage von Luxemburgs Ex-Umweltministerin Carole Dieschbourg in der „Gaardenhaischen“-Affäre muss vorerst warten. Der Staatsrat hat den Gesetzentwurf, der das ermöglichen soll, in mehreren Punkten kritisiert und ihn damit in die Überarbeitung geschickt.
Der Staatsrat hat den Gesetzesvorschlag kritisiert, der Luxemburgs ehemaliger Umweltministerin Carole Dieschbourg eine Aussage in der „Gaardenhaischen“-Affäre ermöglicht hätte. Das geht aus einem entsprechenden Gutachten der hohen Körperschaft vom Dienstag hervor. Darin bringt der Rat mehrere formale Einwände zu dem Gesetzentwurf vor, unter anderem blieben prozedurale Fragen offen. Der Text bekommt daher in seiner aktuellen Form kein grünes Licht und muss in der zuständigen Justizkommission in der Chamber überarbeitet werden. Es bleibt demnach weiter fraglich, wann genau Dieschbourg zu dem Fall aussagen kann.
Der Hintergrund: Dieschbourg war im vergangenen April zurückgetreten, weil sie laut eigenen Angaben damit den Weg für eine Aussage in der „Gaardenhaischen“-Traversini-Affäre frei machen wollte. Dabei geht es um eine mutmaßliche Verwicklung der Ex-Ministerin in den Fall. Durch den Rücktritt entstand jedoch eine neue Problematik: Zu einem solchen Fall – also die Vorgehensweise bei einer möglichen Aussage eines (ehemaligen) Regierungsmitglieds – gibt es in Luxemburg derzeit keine klare gesetzliche Regelung. Deshalb musste eine her, zumindest für die Übergangszeit bis zur neuen geplanten Verfassung Luxemburgs.
Das Ergebnis ist der Gesetzentwurf, der nun beim Staatsrat Kritik eingefahren hat. Der Text soll sich dabei laut Staatsrat-Gutachten nicht explizit auf den Fall Dieschbourg beziehen, sondern eine allgemeine Regelung für Situationen dieser Art festlegen, bis die Prozedur schließlich in der neuen Verfassung ihren dauerhaften Platz findet.
Worum es bei der Affäre ging
Zur Erinnerung: In der „Gaardenhaischen“-Affäre ging es damals um den ehemaligen Differdinger Bürgermeister Roberto Traversini. Der inzwischen ehemalige Grünen-Politiker hatte damals an einem Haus und einem Schuppen – dem Gartenhäuschen, das der Affäre den Namen bescherte – Renovierungsarbeiten vorgenommen. Das geschah jedoch ohne die nötigen Genehmigungen des Umweltministeriums. Diese wurden rückwirkend von der damaligen Ministerin Dieschbourg ausgestellt.
Einige der Umbauarbeiten wurden zudem vom örtlichen CIGL durchgeführt. Das CIGL, dessen Dienste eigentlich nur von Personen über 60 Jahre oder hilfsbedürftigen Menschen in Anspruch genommen werden dürfen, ist eine soziale Initiative der Gemeinde zur beruflichen Wiedereingliederung. Damals an seiner Spitze: Roberto Traversini als Präsident. François Meisch (DP) beschuldigte folglich damals den Differdinger Bürgermeister, die Dienste des CIGL unrechtmäßig in Anspruch genommen und den Einsatz nicht bezahlt zu haben. Traversini bestritt das nicht.
Dieschbourg erklärte auf der Pressekonferenz zu ihrem Rücktritt vor einigen Monaten erneut: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Außerdem ergänzte sie: „Ich erinnere daran, dass ich in diesem Dossier von Anfang an volle Transparenz gezeigt habe. Ich habe der Chamber, der Presse Rede und Antwort gestanden.“
LINK Den ausführlichen Rückblick zur „Gaardenhaischen“-Affäre können Sie hier nachlesen
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Grünes nachhaltiges Wirken von Carole & Roberto.
Es ist bemerkenswert, dass sogar zurück getretene grüne Politiker es schaffen, dauerhaft, weiter im Gespräch zu bleiben.
Langweilig wird es sicher nicht, im Superwaljahr 2023, wahrscheinlich wird sogar das Sommerloch ausfallen, Grün sei Dank.
„„Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“ Vielleicht Vetternwirtschaft? Im Sinne von Parteigenossen helfen sich gegenseitig? Nein? Transparent, aber illegal oder zumindest ethisch diskutabel.