Gemeinderat Diekirch / Stadtwerke sollen ein neues Verwaltungsgebäude bekommen
Die jetzige CSV-DP-Führung arbeitet unter anderem ein vom vorigen LSAP-Schöffenrat bereits erstelltes und jetzt angepasstes Projekt auf und plagt sich zudem mit den Folgen von Entscheidungen, die unter der vorigen absoluten LSAP-Mehrheit getroffen wurden.
Einigkeit herrschte noch zu dem Moment, wo LSAP-Rat Claude Thill eingangs der Sitzung daran erinnerte, dass Metty Speicher, einst Gemeinderatsmitglied, dieser Tage verstorben sei und Bürgermeister Charel Weiler (CSV) daraufhin um eine Gedenkminute bat. Auch die anschließend verabschiedeten Verkehrsreglemente ließen den Puls der Räte noch nicht höherschlagen, doch dies änderte sich beim zweiten Punkt der Tagesordnung, bei dem es um den Bau eines Verwaltungsgebäudes für den gemeindeeigenen „Service industriel“ (Strom, Gas usw.) der Gemeinde Diekirch ging.
Sagen wir es gleich vorweg: Dieses Projekt ist nicht neu, schlummerte es doch bereits während der vergangenen Mandatsperiode in der Schublade des LSAP-Schöffenrates. Die Sozialisten waren auch am Donnerstag noch immer der Meinung, man solle noch mit der Realisierung dieses Projektes warten, da man sich in Sachen zukünftige alternative Energiegewinnung im Moment noch nicht ganz schlüssig sei.
„Gebäude platzt aus allen Nähten“
Bei diesem Projekt geht es darum, dass das bestehende Verwaltungsgebäude der Stadtwerke den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werden kann. Dieses Gebäude an der Felser Straße wurde 1924 erbaut, so der Chef der Stadtwerke, Georges Michels, am Donnerstag, und erhielt 1995 lediglich einen Anbau. „Es platzt aus allen Nähten“, so Michels weiter, der zudem hervorhob, dass man sich sehr wohl bewusst sei, dass man spätestens bis 2030 Lösungen gefunden haben muss, um von der fossilen Energiegewinnung Abstand nehmen zu können.
Ben Thillens vom Architektenbüro Thillens&Thillens stellte alsdann die Pläne für das neue Gebäude vor. Alles in allem wird das Projekt mit 5.420.100 Euro zu Buche schlagen und soll Mitte 2026 einzugsbereit sein. Einen Wermutstropfen gibt es aber noch: Das neue Gebäude kann aus technischen Gründen nicht an das Fernwärmenetz der Gemeinde angeschlossen werden, da man sich bei der Planung für lichtintegrierte Raumdecken entschieden hat, die sowohl heizen als auch kühlen können.
Dies bemängelte unter anderem LSAP-Oppositionsrat Thill, der zudem zu verstehen gab, dass seine Fraktion sehr wohl die Wichtigkeit dieses Projektes erkannt habe, sich dennoch aufgrund der erwähnten Gründe bei der Abstimmung enthalten würde.
Erste Park-Vignette gratis
Charel Weiler schlug am Donnerstag eine Änderung der Tarife für die Parkvignetten vor. Jeder Haushalt der Gemeinde könne maximal drei Vignetten erhalten, die erste sei gratis, die zweite koste jährlich 72 Euro, die dritte werde 96 Euro pro Jahr kosten. Für berufliche Zwecke werde die Vignette zukünftig mit jährlich 480 Euro verrechnet.
Auf die Frage nach dem finanziellen Aufwand, der durch die kostenlose erste Vignette auf die Gemeindekasse zukomme, antwortete Charel Weiler, dass dieser wohl bei 90.000 Euro liege. Die neuen Tarife wurden mit den Gegenstimmen der LSAP und „déi gréng“ mehrheitlich verabschiedet.
Schöffe Paul Bonert stellte anschließend den abgeänderten Haushalt 2023 sowie die Budgetvorlage des „Nordstad“-Sozialamtes für das anstehende Jahr vor und erwähnte die großartige Arbeit, die in diesem Amt geleistet wird. Die Unkostenbeteiligung der Gemeinde Diekirch beläuft sich auf 280.248,79 Euro. Künftig wird sich Diekirch auch an der Finanzierung des Postens eines „Agent technique pour le Service d’accompagnement et du logement“ des erwähnten Sozialamtes beteiligen.
Anschließend wurden die Hebesätze für die Gewerbe- und Grundsteuer für 2024 festgelegt. Diese bleiben unverändert gegenüber dem Vorjahr, mit Ausnahme der B6-Grundsteuer, die bekanntlich von der LSAP-Mehrheit 2021 von 750 Prozent auf sage und schreibe 15.000 Prozent erhöht und nun unter der CSV-DP-Mehrheit auf 1.500 Prozent zurückgeschraubt wird. Zu dieser Grundsteuer gibt es auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts, das nicht nur die Erhöhung von 2021 für „unverhältnismäßig“ erklärt, sondern kurzerhand die gesamte B6-Grundsteuer für das Jahr 2021 annulliert.
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