Solidaritéitspak 2.0 / Statec stellt „mäßige“ Auswirkungen der Mehrwertsteuersenkungen auf Inflation fest
Diverse Regierungsmaßnahmen zielten darauf ab, die Kaufkraft der Einwohner Luxemburgs zu erhalten und die Inflation abzubremsen. Statec hat untersucht, wie ergiebig eine dieser Maßnahmen, die Senkung der Mehrwertsteuer, letztendlich war.
In einer rezenten Studie hat die nationale Statistikbehörde Statec die Auswirkungen der Senkung der Mehrwertsteuer (TVA/MwSt.) auf die Inflation untersucht. Ihr Fazit: Die Mehrwertsteuersenkung „verlangsamte die Inflation, wirkte sich aber nur mäßig aus“. Die Regierungsmaßnahme (siehe Infokasten) habe die Inflation zwischen Januar und März 2023 um 0,2 Prozentpunkte gebremst, schreibt Statec.
Bei rund 39 Prozent der betroffenen Produkte, mit Ausnahme der Energiepreise, habe sich die Mehrwertsteuersenkung letztlich in den Endpreisen niedergeschlagen. Statec erklärt sich diese geringen Auswirkungen der Regierungsmaßnahme wie folgt: Zum einen sei es möglich, dass Unternehmen beschlossen hätten, ihre Verkaufspreise nicht an die Mehrwertsteuersenkung anzupassen – so etwa um die Auswirkungen der vorhergesagten Indextranchen auf den Betrieb abzumildern.
Andererseits gebe es eine ganze Reihe an Produkten, bei denen die einprozentige Senkung des Steuersatzes die Preise nur geringfügig verändert. Die Kosten einer Preisanpassung seien jedoch „nicht unerheblich“. Zudem sei es eher unwahrscheinlich, dass Preise, die aus psychologischen Gründen auf eine Neun oder eine Null endeten – beispielsweise 1,99 Euro –, geändert würden.
Eingeschränkte Auswirkungen
Im Januar habe es bei etwa einem Drittel aller betroffenen Produkte und Dienstleistungen (ohne Energieprodukte) keine Preissenkung gegeben. Bei fast der Hälfte konnte Statec hingegen einen Preisrückgang feststellen, der der Senkung der Mehrwertsteuer oder sogar über diese hinausging. Ein großer Teil davon sei allerdings auf den Winterschlussverkauf von Kleidung zurückzuführen. 17 Prozent der Produkte und Dienstleistungen seien sogar noch teurer geworden.
Senkung der Mehrwertsteuer
Die Regierung hatte im Rahmen des „Solidaritéitspak 2.0“ eine einprozentige Senkung der Mehrwertsteuer durchgesetzt. Drei Steuersätze, die von 17, 14 und acht Prozent, wurden herabgesetzt. Damit ist die Hälfte aller Produkte, die den Verbraucherpreisindex bilden, von der Steuersenkung betroffen. Der superreduzierte Steuersatz von drei Prozent, der vor allem bei Lebensmitteln, Büchern und Kommunalabgaben angewendet wird, blieb unverändert. Zudem unterliegt fast ein Viertel der vom Index abgedeckten Produkte keiner Mehrwertsteuer, so beispielsweise Wohnungsmieten.
Bei Erdölprodukten und Strom sei die Senkung der Mehrwertsteuer im Januar 2023 vollständig weitergegeben worden. Der Gaspreis habe sich hingegen nicht verändert. Grund dafür ist die Erhöhung der CO2-Steuer, die zum gleichen Zeitpunkt in Kraft getreten ist als die Senkung der Mehrwertsteuer.
Bei mehr als der Hälfte der betroffenen Produkte in Supermärkten seien die Preise im Januar gesunken – entweder mit einer vollständigen oder nur teilweisen Übernahme der Senkung der Mehrwertsteuer. In herkömmlichen Einzelhandel- und Fachgeschäften sei das allerdings nur bei einem Drittel der Produkte der Fall gewesen. Die Senkung der Mehrwertsteuer habe hingegen kaum einen Einfluss auf die Preise im Horeca-Sektor und von Frisörsalons gehabt.
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Dei‘ Senkung vun 1% vun der TVA war och net , ewei‘ vun der Regierung gesoot , vir d’Leit ze ennerstetzen , mee just vir de Geschäftsleit finanziell ze höllefen.