Luxemburg / Steuertabelle, CO2-Steuer und Co.: Die wichtigsten Gesetzesänderungen zum 1. Januar
Anpassung der Steuertabelle, Sporturlaub für Ehrenämtler und CO2-Steuer: Mit dem neuen Jahr treten wieder etliche Gesetzesänderungen in Kraft. Das Tageblatt hat die wichtigsten für Sie zusammengefasst.
Anpassung der Steuertabelle
Die Gesetzesänderung, die jeden betrifft, der in Luxemburg arbeitet, ist die Anpassung der Steuertabelle um vier Indextranchen. Die Anpassung ist in zwei Schritten erfolgt. Eine erste Inflationsbereinigung wurde im Zuge der Tripartite Anfang März 2022 beschlossen. Die Dreierkoalition beschloss im Rahmen des Solidaritéitspak 3.0 vor fast zehn Monaten, die Steuertabelle um 2,5 Tranchen anzupassen. Das dafür nötige Gesetz wurde im Juli 2023 verabschiedet.
Die neue CSV-DP Regierung hat als eine ihrer ersten Maßnahmen eine weitere steuerliche Entlastung angekündigt. Zusätzlich zu den 2,5 Indextranchen beschloss Premierminister Luc Frieden, die Steuertabelle um weitere 1,5 Indextranchen zu bereinigen.
Doch was bedeutet das für die Steuerzahler? Der Ukraine-Krieg hat die bereits angespannte Situation auf den Energie- und Erdölmärkten im Februar 2021 noch einmal befeuert. Die daraus resultierende Preisspirale sorgte für Rekord-Inflationswerte in ganz Europa und auch Luxemburg. Steigt in Luxemburg die Inflation über die 2,5-Prozent-Marke, wird automatisch eine Indextranche ausgelöst und alle Gehälter und Renten steigen um 2,5 Prozent. Durch die Preisspirale im Jahr 2021 wurde der Indexmechanismus gleich mehrmals ausgelöst. Das bedeutet, dass die Gehälter in Luxemburg stiegen – ohne dass die in den Steuertabellen festgehaltenen Steuertarife dieser Entwicklung Rechnung trugen. Das führte letzten Endes dazu, dass die hohe Inflation auch eine indirekte Steuererhöhung zur Folge hatte.
Insgesamt sind seit der Abschaffung der automatischen Anpassung der Steuertabelle an die Inflation die vergangenen acht Indextranchen nicht mehr an die Inflation angepasst worden. Mit einer Teilbereinigung von vier Indextranchen will die Regierung ihr zentrales Wahlkampfversprechen „Mehr Netto vom Brutto“ umsetzen. Je nach Haushaltslage will die Regierung in den kommenden Jahren die Steuertabellen um weitere Indextranchen bereinigen.
CO2-Steuer
Mit dem 1. Januar wird auch die CO₂-Steuer wieder erhöht. Damit will die Regierung die im Nationalen Energie- und Klimaplan (PNEC) festgeschriebenen Ziele zur Reduzierung der emittierten Treibhausgase erreichen. Bis 2026 wird der Preis für eine Tonne CO2 kontinuierlich um fünf Euro pro Jahr erhöht, bis der Preis von 45 Euro pro Tonne erreicht wird. Für 2024 kostet eine Tonne Kohlendioxid 35 Euro. Der PNEC sieht vor, dass die aus der CO2-Steuer generierten Einnahmen zur Hälfte dem Klimaschutz zugutekommen und zur Hälfte in soziale Ausgleichsmaßnahmen gesteckt werden. Demnach wird mit der Erhöhung der Steuer auch der Maximalbetrag des Steuerkredits um 24 Euro von 144 auf 168 Euro erhöht. Arbeitnehmer mit einem Jahresverdienst von bis zu 80.000 Euro werden demnach steuerlich entlastet.
Anhand folgender Formel können Arbeitnehmer den Betrag des ihnen zustehenden Kredits berechnen:
168 – [(Jahresgehalt – 40.000) * 0,0042] = Steuerkredit.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit einem Jahresverdienst von bis zu 40.000 Euro in den Genuss des Maximalbetrages von 168 Euro kommen.
Steuergutschrift auf Investitionen
Eine weitere Maßnahme, die im Rahmen der Tripartite-Verhandlungen getroffen wurde, ist die Steuergutschrift für Unternehmen, die in erneuerbare und ressourcenschonende Technologien investieren. Für 2024 wurde die Steuergutschrift auf 18 Prozent der Investitionssumme festgeschrieben. Die Maßnahme bettet sich in die Umsetzung des PNEC ein, um die digitale, ökologische und energetische Transformation des Landes zu fördern.
Sporturlaub für Ehrenamtliche
Ehrenamt kostet Zeit. Ehrenamtlich engagierte Trainer und Verantwortliche verbringen unzählige Stunden pro Woche in ihren Sportvereinen. Kommen dann noch Wettkämpfe oder sonstige Events am Wochenende hinzu, gehen schon gerne einige Urlaubstage „verloren“. Das soll mit dem Sporturlaub für Ehrenämtler der Vergangenheit angehören: Sportler, Begleiter, Vereinsverantwortliche und Schieds- und Kampfrichter sowie Kursteilnehmer der „École nationale de l’éducation physique et des sports“ (Eneps) können unter verschiedenen Umständen mehrere Tage Sporturlaub für ihren Verein oder Verband anfordern. Das war vorher nur den „Elitesportlern“ vorbehalten.
„Congé sportif“ im Überblick
Zwölf Tage pro Jahr … für Mannschaftssportler, die an europäischen Wettbewerben teilnehmen
Zwölf Tage … für einen „bénévole“ pro Verband mit mehr als 5.000 Lizenzen
Zehn Tage … für Trainer und Physiotherapeuten, die mit ihrem Klub an europäischen Wettbewerben teilnehmen
… für einen „bénévole“ pro Verband mit 1.000 bis 1.500 Lizenzen
Sechs Tage … für Betreuer, die an Vorbereitungslehrgängen oder internationalen Wettbewerben teilnehmen
Fünf Tage … für Teilnehmer an Eneps-Weiterbildungen
… für einen „bénévole“ pro Verband mit weniger als 1.000 Lizenzen
… für einen „bénévole“ des COSL oder der Paralympics
Vier Tage … für einen „bénévole“ pro Verein mit mehr als 200 Lizenzen
Drei Tage … für einen „bénévole“ pro Verein mit 50 bis 200 Lizenzen
Zwei Tage … für einen „bénévole“ pro Verein mit weniger als 50 Lizenzen
… für einen „bénévole“ eines Vereins, der keine Wettbewerbe bestreitet
(cd)
Punktwerterhöhung Staatsbeamte
Staatsbeamte und Angestellte beim Luxemburger Staat können sich ab dem 1. Januar auf eine Punktwerterhöhung freuen. Das war zwischen der CGFP und dem ehemaligen Minister für den öffentlichen Dienst Marc Hansen (DP) in einem Gehälterabkommen im Dezember 2022 festgehalten worden.
Ab dem 1. Januar erhalten die Beamten eine lineare Punktwerterhöhung von 1,95 Prozent auf dem gesamten Gehalt. Die lineare Erhöhung löst eine temporäre Regelung ab, die eine Punktwerterhöhung von fünf Prozent auf den ersten 100 Punkten fürs Jahr 2023 vorsah.
Kurios ist, dass die unteren Gehaltsklassen beim Staat ab dem ersten Januar somit weniger verdienen als vorher. Die lineare Erhöhung von 1,95 Prozent schlägt nämlich besonders bei hohen Gehältern zu Buche – während die unteren Gehaltsklassen deutlich mehr von der fünfprozentigen Erhöhung auf den ersten 100 Punkten profitierten. Angestellte der untersten Gehaltsklasse verdienen rund 3.218 Euro oder umgerechnet 149 Punkte. Im Vergleich zu 2023 werden Staatsbeamte in der Gehaltsklasse 2024 rund 40 Euro pro Monat weniger verdienen. Bei Staatsbediensteten mit einem Gehalt von bis zu 257 Punkten wird das Gehälterabkommen ab dem 1. Januar im Vergleich zum Vorjahr negative Auswirkungen auf das ausbezahlte Gehalt haben.
Verlängerung des Klimabonus
Keine Änderung, sondern Kontinuität wird es auch beim Klimabonus geben. Dieser wird bis zum Ende kommenden Jahres verlängert, wie der Regierungsrat Mitte Dezember beschlossen hatte. Beim Klimabonus können Bürger Fördergelder bei einer nachhaltigen Renovierung ihres Hauses, bei der Investition in Elektro-autos oder -fahrräder oder auch bei der Installation einer Wärmepumpe oder Fotovoltaikanlage beanspruchen. Ursprünglich sollten die Subventionen Ende 2023 auslaufen.
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