USA / Strafmaß-Verkündung im Trump-Schweigegeldverfahren auf unbestimmte Zeit verschoben
Im Schweigegeld-Verfahren gegen den designierten US-Präsidenten ist die Verkündung des Strafmaßes auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Etappensieg für Donald Trump vor Gericht: Der ursprünglich für den 26. November angesetzte Termin werde vertagt, teilte der New Yorker Richter Juan Merchan Ende letzter Woche mit. Er gab Trumps Anwälten zunächst bis zum 2. Dezember Zeit, eine weitere Eingabe zur von ihnen angestrebten Einstellung des Verfahrens zu machen.
Trump war in dem New Yorker Prozess am 30. Mai schuldig gesprochen worden, eine vor seinem Wahlsieg 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar per Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben. Daniels war später dennoch an die Öffentlichkeit gegangen und hatte über eine Sexaffäre mit dem verheirateten Trump berichtet, die dieser bestritt. Die Anklage geht davon aus, dass die Zahlung Trumps Chancen auf einen Wahlsieg verbessern sollte.
Der 78-Jährige wurde mit dem Schuldspruch in New York zum ersten strafrechtlich verurteilten Ex-US-Präsidenten der Geschichte. Seine Anwälte hatten jedoch erwirkt, dass die Verkündung des Strafmaßes immer wieder verschoben wurde, zuletzt auf den 26. November – also auf einen Termin nach der US-Präsidentschaftswahl, die Trump am 5. November für sich entschied.
Trumps Sprecher Steven Cheung sprach von einem „entscheidenden Sieg“ für den künftigen Präsidenten. Der „Schein-Prozess“ in Manhattan sei nun „vollständig ausgesetzt“. Trump wird am 20. Januar seine zweite Amtszeit als US-Präsident antreten.
„Präsidentielle Immunität“
Seine Anwälte fordern die vollständige Beendigung des Schweigegeldverfahrens und berufen sich auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der dem Republikaner sowie generell allen Präsidenten weitreichenden Schutz gegen Strafverfolgung gewährt hatte. Sie argumentieren, dass die Geschworenen in New York bestimmte Beweismittel wegen der präsidentiellen Immunität nicht hätten einsehen dürfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte sich vor kurzem nach Informationen der New York Times offen für ein Einfrieren des Falls bis zum Ende von Trumps zweiter Amtszeit Anfang 2029 gezeigt.
Der Rechtspopulist ist noch in drei weiteren Verfahren angeklagt, unter anderem wegen Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten. Dabei geht es um seine Versuche, durch unbelegte Betrugsvorwürfe seine Wahlniederlage 2020 zu kippen, und um seine Rolle bei der Erstürmung des Kapitols durch seine radikalen Anhänger am 6. Januar 2021. Zwei der drei Verfahren dürften spätestens während seiner zweiten Amtszeit eingestellt werden, ein drittes könnte auf einen Termin nach deren Ende vertagt werden. (AFP)
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