Mobilität / Streit um Zebrastreifen: Aktivisten legen härtere Gangart ein – und fordern Informationszugang
Die Aktivistengruppe „Zentrum für Urbane Gerechtigkeit“ (ZUG) behauptet, hunderte Zebrastreifen in Luxemburg-Stadt würden gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Eine Analyse der Stadtverwaltung soll Gegenteiliges herausgefunden haben. ZUG will Einsicht in die Analyse und befasst nun die „Commission d’accès aux documents“ mit der Sache.
ZUG hatte eigenen Angaben zufolge die Stadt aufgefordert, bestimmte Dokumente zu den Zebrastreifen herauszugeben und sich dabei auf das Gesetz über den Zugang zu Informationen von 2018 berufen. Der Schöffenrat verweigerte ZUG zufolge die Herausgabe fast aller Dokumente. Deshalb hat die Organisation am Freitag die Kommission für den Zugang zu Dokumenten („Commission d’accès aux documents“) befasst. Die Kommission nimmt u.a. Stellung, wenn Verwaltungen sich weigern, Dokumente herauszugeben. Diese Stellungnahmen (Avis) haben beratenden Charakter und sind für die ersuchte Stelle nicht bindend.
Zur Erinnerung: Die Straßenverkehrsordnung untersagt das Parken näher als fünf Meter an einem Fußgängerstreifen. Diesen Abstand halten allerdings nicht alle Parkplätze in der Hauptstadt ein. Die Aktivistengruppe hatte anhand von Satellitenaufnahmen sämtliche Fußgängerstreifen analysiert und nachgemessen. Nach ihrer Auslegung sind potenziell hunderte Fußgängerüberwege nonkonform mit der Straßenverkehrsordnung und stellen eine Gefahr dar, weil parkende Autos die Sicht auf den Fußgängerüberweg blockieren können. Die Daten sind alle auf der Internetseite des Kollektivs einsehbar.
Im November waren die Vorwürfe ein Tagesordnungspunkt in einer Gemeinderatssitzung der Stadt. Dort erklärte der zuständige Schöffe Patrick Goldschmidt (DP), der dafür zuständige Gemeindedienst habe sich mit dem Thema beschäftigt und die 475 beanstandeten Zebrastreifen kontrolliert. Demnach gebe es nur 32 Zebrastreifen, die nicht regelkonform sind. Die Zahl wurde später auf 37 revidiert, erklärt ZUG. Goldschmidt erklärte außerdem, es sei beschlossen worden, die Fünf-Meter-Regel nur in Fahrtrichtung anzuwenden, weil es keinen Sinn ergebe, hinter einem Zebrastreifen das Parken zu verbieten. Das Tageblatt berichtete. ZUG schreibt nun, Goldschmidt verstecke sich hinter einem „Accord extra-légal“ mit dem Transportministerium.
ZUG will sich damit nicht zufriedengeben und verlangt die Herausgabe der gefertigten Analysen. Lydie Polfer (DP) erfinde Ausreden, die ungültig sind oder gegen das Gesetz, um die Dokumente nicht herausgeben zu müssen, moniert die Organisation.
„Parkplätze, die zu nah an den Übergängen liegen, sind nur ein Indikator für die Nachlässigkeit, mit der der Schöffenrat normalerweise die Sicherheit von Fußgängern behandelt. Ein 2015 von der Stadt in Auftrag gegebenes Fußgänger-Audit hatte ebenfalls ernsthafte Probleme aufgezeigt. Dieses Audit endete in einer Schublade bis zu einem Leak im Jahr 2021; viele der aufgezeigten Probleme wurden bis heute nicht gelöst“, erinnert die Organisation weiter.
Keiner der von ZUG beanstandeten Fußgängerüberwege sei bislang konform gemacht worden, so die Organisation weiter. Selbst die mehr als 30 nicht, von denen die Gemeinde eingesteht, dass sie nicht den Regeln entsprechen.
Es geht wohl ausschliesslich darum, die Gemeinde zu zwingen ein paar Parkplätze zu streichen, um ein paar Autofahrern das Leben sauer zu machen. Diese Vereinigung läuft ganz einfach auf der grünen Schiene und ist gegen Autos und Autofahrer. Mit Sicherheit im Strassenverkehr hat das ganze überhaupt nicht zu tun. Kann man unter http://www.zug.lu nachschauen. Dieser Klub ist so überflüssig wie ein Kropf.
Léiwen Här Jemp,
Et geet hei net dorëm, den Autofuerer d’Liewe schwéier ze maachen, mä just dorëm, datt de Foussgänger net ëm säi Liewe fäerte muss, wann hien iwwert d’Strooss geet.