Neues Covid-Gesetz / Stufenplan und Maskenpflicht in der Schule bekommen gesetzliche Basis
Der Stufenplan von Bildungsminister Claude Meisch, der je nach lokaler Infektionslage zum partiellen oder kompletten Homeschooling in einer bestimmten Gemeinde führen kann, wird nun im neuen Covid-Gesetz verankert. Auch die Maskenpflicht in der Schule bekommt dadurch eine gesetzliche Basis.
Manche sanitären Maßnahmen in den Schulen, die bislang über Empfehlungen oder „instructions ministérielles“ geregelt wurden, bekommen nun eine gesetzliche Basis. Dazu gehören der Stufenplan und die Maskenpflicht an den Schulen. Die Distanzregelung in den Schulen sowie die Bestimmungen zu Menschenansammlungen werden ihren Weg allerdings nicht ins neue Gesetz finden, so Gilles Baum, DP-Abgeordneter und Präsident der Bildungskommission im Parlament, gegenüber dem Tageblatt.
Zum Stufenplan gehört die „Mise à l’écart“ im Falle eines positiven Tests in einer Klasse. In einer zweiten Etappe wird diese Klasse ebenfalls in der „Maison relais“ „à l’écart“ gesetzt. Dies wird so gehandhabt, damit die Schüler einer solchen Klasse nur noch untereinander interagieren und sich nicht mehr mit anderen Schülern vermischen können. Spitzt sich die Infektionslage weiter zu, könne an einer Schule oder in einer Gemeinde nur noch vormittags Präsenzunterricht stattfinden. Nachmittags werden die Kinder dann im Homeschooling unterrichtet. Die letzte Stufe des Plans wäre dann der komplette Umstieg auf Homeschooling.
Diese Maßnahmen werden ebenfalls in das neue Covid-Gesetz eingefügt und bekommen somit eine gesetzliche Basis, sagt Gilles Baum. „Es ist wichtig, dass wir im Rahmen der Krise und insbesondere wenn es Schulen betrifft, sehr schnell reagieren können“, so der DP-Abgeordnete. Man sollte nicht abwarten, wie sich etwas entwickelt. Neu sei nun, dass man durch die gesetzliche Grundlage die Flexibilität habe, regional einzugreifen und schnell reagieren zu können. Baum nennt ein Beispiel: „Wenn durch ein großes Cluster in einer bestimmten Gemeinde ‚Crèches‘, ‚Maisons relais‘, Tagesmütter und Schulen schließen müssen, dann kann das über das ‚großherzogliche Reglement‘ gemacht werden, ohne dass unbedingt die Nachbargemeinden oder andere Regionen davon betroffen sind.“
Die Maskenpflicht wurde nun ebenfalls im neuen Covid-Gesetz verankert. Dies gilt ab dem Zyklus 2 der Grundschule. Durch das Gesetz sind gleichwohl öffentliche wie auch private Schulen dazu verpflichtet. Die Distanzregelung sei dagegen nicht im neuen Gesetz verankert worden, weil das relativ schwierig zu handhaben sei, erklärt Baum. Auch die Bestimmungen zu Menschenansammlungen wurden nicht darin festgeschrieben. Diese gelten für ein Maximum von 100 Leuten. Auf einem Schulgelände mit mehreren hundert Kindern sei die Umsetzung dieses Gesetzes schwer vorstellbar, sagt Baum. Dann müssten die Pausen derart versetzt werden, dass das organisatorisch kaum umsetzbar wäre.
Baum betont, dass die Verankerung der sanitären Maßnahmen im neuen Covid-Gesetz nicht heiße, dass man sich bislang in einem rechtsfreien Raum bewegt habe. Die Empfehlungen und „instructions ministérielles“ seien bislang im Konsens mit den jeweiligen Akteuren dieser Bereiche getroffen worden. Baum nennt die Fedas, Dachverband der „Maisons relais“, oder auch das Syvicol, Dachverband der Gemeinden. Laut Baum habe die Chamber beantragt, diesen Maßnahmen eine gesetzliche Grundlage zu geben. Voraussichtlich am kommenden Freitag werde über das neue Covid-Gesetz mit den sanitären Maßnahmen in der Schule im Parlament abgestimmt werden, sagt er.
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