Luxemburg / Syrische Familie soll zurück nach Griechenland: UN-Kinderrechtskommission mischt sich ein – Innenministerium rechtfertigt sich
Luxemburgs Regierung will eine achtköpfige syrische Familie nach Griechenland zurückführen. Die UN-Kinderrechtskommission schaltet sich ein, eine NGO aus Luxemburg protestiert. Doch das luxemburgische Innenministerium beharrt auf seiner Entscheidung.
Eine syrische Familie mit sechs Kindern, die in Luxemburg Zuflucht gesucht hat, soll wieder nach Griechenland zurückgeführt werden. Dort habe die Familie – bis auf ein in Luxemburg geborenes Kind – vor einigen Jahren den Flüchtlingsstatus erhalten. Mittlerweile sei die Aufenthaltserlaubnis aber abgelaufen. Das berichtet die NGO „Passerell“ in einer Pressemitteilung am Montag. Der Luxemburger Verein setzt sich für die Rechte schutzbedürftiger Personen ein.
Die Familie habe jedoch am 23. Juli gegen die Rückführung eine Beschwerde eingelegt. Die UN-Kinderrechtskommission fordere nun die Luxemburger Regierung dazu auf, die Rückführung auszusetzen. Die Beschwerde solle „eingehend“ geprüft werden.
Die Familie habe Griechenland verlassen, weil die Gesundheitsversorgung eines an Krebs erkrankten Kindes nicht gewährleistet gewesen sei, schreibt Passerell. Außerdem hätten schlechte Lebensbedingungen geherrscht. In Luxemburg sei ihr Asylantrag, den sie am 17. Dezember 2019 gestellt haben, jedoch abgelehnt worden. Der Grund: Die Familie habe nicht nachgewiesen, dass sie „bei einer Rückkehr nach Griechenland extremen materiellen Entbehrungen ausgesetzt wäre.“
Es habe außerdem einen weiteren Antrag für das jüngste, in Luxemburg geborene Kind im Februar 2020 gegeben. Dieser sei „nach langem Hin und Her“ aber ebenfalls abgelehnt und eine Ausweisungsanordnung nach Griechenland erlassen worden – obwohl das Kind nie in Griechenland gewesen sei und keine Aufenthaltsgenehmigung für das Land besitze.
Endgültige Entscheidung 2025
Die Forderung der Kinderrechtskommission der Vereinten Nationen, Luxemburg solle die Rückführung aussetzen, sei jedoch eine vorläufige Maßnahme, schreibt Passerell. Die Kommission treffe erst 2025 eine endgültige Entscheidung.
„Passerell erwartet nun von den luxemburgischen Behörden, dass sie die Kommunikation der Kommission respektieren“, schreibt die NGO. Sie wolle bis zur Entscheidung wachsam bleiben. Die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in Griechenland seien „äußerst prekär“ und der Erhalt des Flüchtlingsstatus garantiere nicht den Schutz ihrer Rechte, insbesondere nicht den Schutz des Kindeswohls. Staaten wie Deutschland würden deswegen Flüchtlinge aufnehmen, die vor schlechten Lebensbedingungen fliehen.
Innenministerium wehrt sich
Das Innenministerium bezieht am Dienstag in einer Pressemitteilung Stellung – und betont: Beim Schreiben der Kinderrechtskommission handle es sich um eine „Informationsanfrage“, nicht um eine „Entscheidung“.
Der Antrag der Eltern und fünf minderjähriger Kinder auf internationalen Schutz seien „für unzulässig erklärt“ worden, weil sie in Griechenland Flüchtlingsschutz genießen würden. Auch der Antrag der Eltern für das sechste Kind sei abgelehnt worden: Er sei unbegründet gewesen. „Alle diese Ministerialentscheidungen wurden in letzter Instanz von den Verwaltungsgerichten bestätigt“, schreibt das Ministerium.
Außerdem äußert sich das Ministerium zur Situation des an Krebs erkrankten Kindes. Diese sei bei der Bearbeitung des Antrags „gründlich“ analysiert und vom Verwaltungsgericht bestätigt worden. Es sei festgestellt worden, dass das Kind in Griechenland eine „angemessene medizinische Versorgung“ erhalten habe, einschließlich eines siebenmonatigen Aufenthalts in einem Krankenhaus zur Krebsbehandlung.
Die syrische Familie befinde sich seit dem 9. Juli 2024 „illegal im luxemburgischen Hoheitsgebiet“ und sei verpflichtet, sich nach Griechenland zu begeben, schreibt das Ministerium. Es seien jedoch noch keine Schritte bezüglich einer Rückführung eingeleitet worden.
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