„Mit einem Bein im Gefängnis“ / Syvicol fordert bessere rechtliche Absicherung für Kommunalpolitiker
Die Frage der strafrechtlichen Haftbarkeit von Kommunalpolitikern war Hauptthema bei der letzten Sitzung des Syvicol-Vorstandes vor den Sommerferien. Das Gemeindesyndikat wies einmal mehr darauf hin, dass lokale Mandatsträger endlich besser geschützt sein müssten. Das würde auch darüber entscheiden, ob sich jemand in der Gemeindepolitik engagiere.
Ein Gemeindepolitiker stehe bei jeder Entscheidung eigentlich immer mit einem Bein im Gefängnis. Das sagt, leicht überspitzt, das Gemeindesyndikat Syvicol. In erster Linie meint es damit vorrangig die Verantwortungsträger wie die Schöffen, vor allem aber die Bürgermeister(innen).
Die Risiken, die gewählte Amtsträger bei der Ausübung ihres Mandats eingehen, seien zahlreich, sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Darüber hinaus neige der Gesetzgeber seit einigen Jahren dazu, in Sondergesetzen strafrechtliche Sanktionen vorzusehen, welche den Kommunalpolitiker bei der Ausübung seiner Funktion treffen könnten. Das sei nicht gerade dazu geeignet, Menschen für die aktive Politik zu begeistern. Alleine die Möglichkeit, in eine brenzlige Situation zu geraten, könne nämlich jene oder jenen durchaus abschrecken, ein kommunales Mandat zu bekleiden. Im Hinblick auf die nächsten Gemeindewahlen wäre das kein gutes Signal.
Dringlicher denn je
Die Erkenntnis, dass es eigentlich in vielen Bereichen keinen wirklichen Schutz für Kommunalpolitiker gibt, ist nicht neu. Dass es einen geben müsste, erscheint allerdings zunehmend dringlicher. Das liegt an der gestiegenen Verantwortung, die Gemeindevertreter in neuen sowie in immer komplexer werdenden Bereichen übernehmen müssen.
Die Entscheidungen, welche ein Bürgermeister und sein Schöffenrat im Rahmen größerer Projekte treffen müssen, unter anderem bei Bebauungsplänen oder bei Fragen der Sicherheit, seien nicht ohne. Und schnell würden die Politiker ins juristische Visier geraten, wenn sich Bürger aufgrund kommunaler Beschlüsse ungerecht behandelt oder geschädigt fühlen.
Im Innenministerium stoßen die Bemerkungen des Syvicol nicht auf taube Ohren. Man sei sich der Problematik durchaus bewusst, so ein Sprecher. Es würde auch bereits an Lösungen gearbeitet. Im Rahmen der Reform des Gemeindegesetzes und mit dem Ziel, moderne Gemeinden zu schaffen, habe man das Problem der Haftbarkeit eines Kommunalpolitikers bei zivil- oder strafrechtlich relevanten Fragen genauso auf dem Bildschirm wie unter anderem auch den politischen Urlaub, den Elternurlaub oder den Kündigungsschutz. Das habe Innenministerin Taina Bofferding übrigens auch vor rund einem Monat in einer Orientierungsdebatte im Parlament so erklärt.
Belgisches Modell
Bei der Lösungssuche würden vom Innenministerium verschiedene Pisten ausgelotet. Eines sei das „belgische Modell“. Hierbei sei, wie es auch in der Komitee-Sitzung des Syvicol hieß, in erster Linie das Rathaus bei Entscheidungen verantwortlich. Die Gemeinde zahle auch die Entschädigungen, zu welchen Mandatsträger verurteilt würden. Natürlich könne dort immer noch der Bürgermeister selbst zur Verantwortung gezogen werden, wenn er willentlich und wissentlich grob fahrlässig gehandelt und Schaden angerichtet habe. Ansonsten aber seien gewählte Volksvertreter unter gewissen Bedingungen besser geschützt, als dies heute in Luxemburg der Fall sei.
Das sei eine gute Inspirationsquelle und könne ein gangbarer Weg sein, so Syvicol-Präsident Emile Eicher. Es müssten jedoch Änderungen vorgenommen werden, um ein System zu schaffen, das in die luxemburgische Gesetzgebung hineinpasst.
Im Rahmen des neuen Statuts für lokale Mandatsträger ist es für das Syvicol wie für das Innenministerium demnach gleichermaßen wichtig, dass kommunale Politiker ihrer Arbeit gewissenhaft und ohne Angst nachkommen können.
- Kirche in Metzerlach weiter auf dem Prüfstand, Gemeinderat genehmigte Zuschuss für „Eis Epicerie“ in Zolver - 17. Januar 2025.
- Nach Straftat in Esch wiederholt „Eran, eraus … an elo?“ eine alte Forderung - 9. Januar 2025.
- Haushalt 2025 im Zeichen von Bildung, Sport und Europa ohne Grenzen - 8. Januar 2025.
Ein absolutes No-Go! Kommunalpolitiker – und deren Angestellte sollen für Fehlverhalten haftbar sein.
„ Mimimimi“ auf hohem Niveau, hätt ich Zeit würde ich das geplagte Politvolk bedauern, schließlich hat kein Mensch sie gezwungen sich dem Wettstreit um diese bezahlte Ämter zu bewerben.“All Feehler den ech op der Aarbecht maachen, muss ech virum Chef Ried an Äentwert stoen, d‘Verantwortung fir den Schued iwwerhuelen.“
Do kann ee scho verstoen wann deen een oder deen âneren vun hinnen un der Pik hänkt.