„Informatischer Fehler“ / Teure Traktoren: Zollverwaltung schickt falsche Steuerbescheide raus
Luxemburgs Zoll- und Verbrauchersteuerverwaltung hat irrtümlicherweise Steuern auf die Traktoren der Landwirte erhoben. Der Fehler soll nun rückgängig gemacht werden.
Fahrzeuge und Geräte, die in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen, sind in Luxemburg unter bestimmten Bedingungen von der Autosteuer befreit*. Das hat die Zoll- und Verbrauchersteuerverwaltung („Douanes et Accises“) jedoch nicht davon abgehalten, zum Jahreswechsel den Landwirten eine Zahlungsaufforderung zukommen zu lassen.
Wie Finanzminister Gilles Roth (CSV) am Freitagabend in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage der CSV-Abgeordneten Octavie Modert schreibt, sei dies auf einen informatischen Fehler im System der Verwaltung zurückzuführen. „Dieser unglückliche Vorfall ist nur einem Fehler im Informatikprogramm geschuldet“, sagt Roth. „Es handelt sich hierbei nicht um vorgetäuschte Einnahmen.“ Die Traktorenbesitzer, die der Zahlungsaufforderung noch nicht nachgekommen sind, sollen diesen einfach ignorieren.
Zeitgleich mit den Antworten auf die parlamentarische Frage hat das Finanzministerium am Freitagnachmittag eine Pressemitteilung herausgeschickt, in der auf den informatischen Fehler hingewiesen wird. Für weitere Informationen können sich die Betroffenen jedoch in der „Caisse centrale“ der Zoll- und Verbrauchersteuerverwaltung melden.
346 Traktorenbesitzer sind von der Zahlungsaufforderung betroffen. „Die Zoll- und Verbrauchersteuerverwaltung wird die betroffenen Leute und Unternehmen über ein Kommuniqué über den Irrtum informieren“, schreibt der CSV-Finanzminister weiter. Die Betroffenen, die der Zahlungsaufforderung bereits nachgekommen sind, sollen einzeln angeschrieben werden, damit der gezahlte Betrag schnellstmöglich rückerstattet wird.
* In einer vorigen Version hieß es: „Landwirtschaftliche Geräte sind in Luxemburg von jeglichen Steuern befreit.“ Das ist jedoch nicht ganz richtig, müssen Steuern auch dann entrichtet werden, wenn ein Traktor beispielsweise nicht für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
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