Mi., 27. November 2024




  1. Anne /

    Ech liesen am Artikel:
    In Holzöfen dürfen ausschließlich unbehandeltes Holz und Kohlebriketts verbrannt werden – und Letztere auch nur dann, wenn der Hersteller des Kamins das Modell dafür freigegeben hat. Behandeltes Holz wie z.B. jenes von alten Möbeln gehört in den Recyclinghof und nicht in den Ofen. Das Gleiche gilt übrigens für Papier, Gartenabfälle oder gar Plastik.
    Ech liesen an mengen Gedanken weider datt hei:
    Nur Pneus dürfen von der Arcelor verbrannt werden.

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