/ Tödlicher Unfall in Lausdorn: Flüchtiger Fahrer und Polizist angeklagt
Vor fast einem Jahr kam bei einem Unfall in Lausdorn ein Polizist ums Leben. Weitere Beamte wurden verletzt. Am Mittwoch erklärte die Staatsanwaltschaft, dass der flüchtige Fahrer und ein Polizist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden.
Rund zwei Wochen vor dem Jahrestag des tödlichen Unfalls im Rahmen einer Verfolgungsjagd im Norden Luxemburgs, bei der ein Polizist im April 2018 ums Leben kam, gab es am Mittwoch seitens der Staatsanwaltschaft aus Diekirch neue Details zum Stand der Ermittlungen. Sowohl der flüchtige Fahrer als auch der Polizist, der den Polizei-Transporter fuhr, werden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Zustand der Polizeibeamtin, die bei dem Unfall schwer verletzt wurde, ist weiterhin kritisch.
In der Nacht vom 13. zum 14. April 2018 verunglückte auf der N7 bei Lausdorn ein Polizist tödlich. Zudem wurden eine Polizistin lebensgefährlich und drei weitere Beamte leicht verletzt. Auslöser des Unfalls war eine missglückte Verfolgungsjagd, bei der ein damals 37-jähriger Mann aus dem Norden Luxemburgs vor einer Polizeikontrolle geflüchtet war. Fünf Beamte nahmen in einem Polizei-Kombi und einem Transporter die Verfolgung auf. Bei einem Wendemanöver rammte der Fahrer des Transporters den entgegenkommenden Kombi mit voller Wucht.
Polizisten waren nicht unter Alkoholeinfluss
Am Mittwoch teile die Staatsanwaltschaft aus Diekirch mit, dass der leitende Untersuchungsrichter zwei Personen anklagt. Eine davon ist der flüchtige Fahrer, der sich vom 15. bis 23. April letzten Jahres in Schrassig in Untersuchungshaft befand. Die Ermittler befürchteten, dass er vorhatte, Beweise zu vernichten. Ihm wird fahrlässige Tötung mit Körperverletzung, Rebellion und Fahren unter Alkoholeinfluss vorgeworfen.
Dazu Me Daniel Baulisch, der Rechtsanwalt des flüchtigen Fahrers: „Am Dienstag wurde ich darüber informiert, dass das verkehrstechnische Gutachten endlich vorliegt. Wir hatten uns bereits Fragen gestellt, warum dies so lange gedauert hat. Das ist auf alle Fälle recht ungewöhnlich. Aber jetzt, kurz bevor sich das Geschehen jährt, wird kommuniziert. Dadurch vermeidet man wohl auch, dass die Presse unbequeme Fragen stellt. Wir sind indes erfreut darüber, dass es weitergeht. Und wir sind nach wir vor der Meinung, dass mein Mandant am Unfall keinerlei Schuld trägt.“
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass Fahren unter Alkoholeinfluss mit einer Gefängnisstrafe von acht Tagen bis drei Jahren Haft sowie einer Geldstrafe von 500 bis 10.000 Euro geahndet werden kann.
Bei dem zweiten Angeklagten handelt es sich um den Fahrer des Transporters, der den Polizei-Kombi beim Wendemanöver rammte. Auch ihm wird fahrlässige Tötung mit Körperverletzung vorgeworfen. Der Untersuchungsrichter hat bei seinen Ermittlungen festgestellt, dass keiner der Polizisten unter Alkoholeinfluss stand. Anders sieht die Lage beim flüchtigen Fahrer aus, dem in der Tat Fahren unter Alkoholeinfluss nachgewiesen werden konnte.
Ermittlungen werden fortgeführt
Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass vier Parteien als Zivilkläger auftreten und der Untersuchungsrichter insgesamt 32 Ermittlungsmaßnahmen ergriffen hat. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden zudem 17 Berichte von den ermittelnden Beamten verfasst. Außerdem wurde ein Spezialist aus dem Ausland damit beauftragt, die Daten aus dem Wagen des flüchtigen Fahrers auszuwerten. Dabei gab es keine nennenswerten Erkenntnisse. Ausgewertet wurden darüber hinaus auch die Daten der beiden Polizeifahrzeuge, um den genauen Unfallhergang rekonstruieren zu können.
Ein Ende der Ermittlungen ist noch nicht absehbar. „Die Ermittlungen werden weitergeführt, bis dem Untersuchungsrichter alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stehen“, schreibt die Staatsanwaltschaft. Sie entscheide dann, ob weiter ermittelt werden muss oder nicht. Auch noch nicht absehbar ist, wann eine Ratskammer mit dem Fall betraut werden wird. Ihr obliegt es zu entscheiden, ob es letztlich zum Prozess gegen einen der beiden Angeklagten oder gar gegen beide kommen wird und wie die Anklage lauten wird.
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Dat doten ass schon awer nach alles recht niweleg.
E pur Punkten dei mech steieren:
– Et gett irgendswei mei vum Fuerer geschwat deen fortgefuer ass an weit fort war wei dei zwee Policeautoen aneneen geknupt sinn.
– Et gett rem erklärt wat d’Strof ass wann een ennert Alkoholafloss fiert (total iwerflesseg an deem Kontext.) sou wei wann awer jidvereen ennert Generalverdacht stoen geif een potentiellen Alkoholfahrer ze sinn.
– Et gett net wirklech – an bis elo nie – erklärt dass deen deen um Steierrad dreit deen ass deen och d’Gewalt iwert den Auto huet an fehlerhaft gehandelt huet wann eppes geschidd. An dat war hei deen Polizist.
– Dass et awer immens lang dauert bis iwerhapt eppes un den Dag kennt.
– Nach net feststeet weini dat verhandelt gett. Also rem eppes wat op manzt 3 Joer brauch bis et kann an Revisioun goen. Wann dat dann geschidd.
– Dass bis elo 17 Berichter verfasst goufen ass eigentlech gut. Hoffentlech sinn dat dann net esou recht einfach gehaalen Berichter wei se vun eenzelnen Policebeamten geschriewen ginn dei op den Kommisseriater schaffen.
Allegemeng:
Et kann een sech d’Fro stellen op dat alles enger Justiz dei engem Land dengen soll würdeg ass. Mee vleit steiert sech Justiz jo och net drun dass sie deen vereelsten Betrieb am Staat sinn. An Zeiten vun Live stream vun Massenmörder ass et bedenklech dass mir et net hinkreien mei schnell ze sinn wei 1 Joer !!! fir mat esou enger Informatioun raus ze kommen. Natirlech kennt elo d’Argument „Mee et huet een missen ermettelen…“ an dat kann een och net vun der Hand weisen. Awer ass et ze lang, ze opwänneg an wann et dann esou weit ass zevill belanglos fir all Bedeelegt wat derbei rauskennt.
Wann an 3-4 Joer no engem Akzident een Urdeel gesprach gett vun enger Schold – fahrlässeg Tötung … – an engem Doud ass dat emmer ze speit. D’Leit sinn am gangen mat liewen an sollten esou Decsiounen dann kreien wann sie se brauchen. An dat ass an der Trauer. Net 5 Joer dono wann sie een „neit“ Liewen feieren.
An fahrlässeg Tötung heescht jo neischt anescht wei dass een Akzident geschidd ass. Domadder fänkt keen eppes un. Moralesch ass wuel leider den Polizist deen fehlerhaft gefuer ass an der Verantwortung.
also wenn die Polizei schon niemanden, der sich der Verkehrskontrolle durch Flucht entziehen will, verfolgen darf dann können wir sie ja abschaffen, das bei solchen halsbrecherischen Aktionen auch mal was passieren kann muß man natürlich in Kauf nehmen, Polizisten sind auch nur Menschen und keine Fahrroboter.
Jeder der sich einer Kontrolle der Polizei durch Flucht entziehen will ist ein wenig Kriminell, sonst käme es ja nicht zu solchen Zwischenfällen, aber es ist anscheinend Mode geworden Polizisten wegen angeblichen Fehlverhalten anzuprangern respektive zu verklagen ( siehe Bonnevoie ), Polizisten müssen innerhalb von Sekunden die Lage überblicken, einschätzen und handeln zu Wohle der Menschen und der eigenen Sicherheit, aber egal wie sie sich entscheiden oder agieren sie stehen immer in der Schußlinie der Staatsanwaltschaft und müssen mit den Konsequenzen rechnen.
Der Staat will kluge bzw. intelligente Polizisten haben die ordentlich und korrekt arbeiten und keine schießwütigen RAMBOS, als last sie doch ihren Job zum Schutze der Bürger machen.