Europäisches Verbraucherzentrum Luxemburg / Touristen sollen meckern und sich beschweren, wenn es im Urlaub nicht klappt
Unbeschwert, so lautet das Stichwort. Wer auch immer in diesen Tagen die Sommerzeit zur Reisezeit macht, sollte möglichst ohne Sorgen vereisen. „Alles, was Sie wissen müssen, um als Verbraucher entspannt zu reisen“, hieß es deshalb in der Einladung zur Informationsstunde des Europäischen Verbraucherzentrums in Luxemburg am Mittwoch. Fragen gab es zuhauf.
Verreisen ist ein weites Feld mit vielen Unbekannten. Dank Moderatorin Karin Basenach, Direktorin des Europäischen Verbraucherschutzbüros in Luxemburg (EVZ), kamen am Mittwoch bei der gut besuchten Fragestunde des Zentrums in Luxemburg-Stadt viele diesbezügliche Fragen auf den Tisch. Wir wollen einige aufzählen.
Ja, Pauschalreisen seien individuellen Reisebuchungen vorzuziehen, sie seien übersichtlich zu handhaben und durch eine allgemeine Versicherung des Anbieters gedeckt. Wer alle einzelne Etappen, Transport und Aufenthalt, getrennt buche, habe weniger Beschwerdemöglichkeiten.
Viele Fragen gab es zum Gepäck – Verspätung, Verlust oder Beschädigung. Bei Verlust gebe es maximal 1.500 Euro Entschädigung, ganz gleich, was im Koffer war, sagen die Experten des EVZ. Bei späterer Ankunft oder Beschädigung des Gepäcks gebe es weniger. Wichtig sei die Nachweisbarkeit des Vorfalls und des Inhalts der Koffer. Wie die Entschädigungen aussehen könnten, würde die sogenannte Frankfurter Tabelle zeigen.
Bei Reservierungen von Ferienwohnungen müsse man sich genau über den Anbieter informieren. Bei einer rein privaten Vermietung gebe es keine gesetzliche Regelung für Rückerstattung. Gleiches gelte für die Autovermietung. Wichtig sei, bei Bestellung und Abholung des Wagens die gleiche Kreditkarte zu verwenden. Auch sei das Fahrzeug stets auf Beschädigungen zu überprüfen.
Beschwerde einreichen
Wer mit unterschiedlichen Anbietern eine Reise selbst organisiere und antrete, sei weniger geschützt als bei Pauschalreisen. Beispiel: Wenn der Zug zur Fähre Verspätung hat und das Schiff abgelegt hat, kann man bei getrennter Reservierung keinen Einspruch einlegen. Das gelte auch bei anderen Reisewegen, die mit unterschiedlichen Gesellschaften organisiert würden.
Eines sei bei Problemen bei einer Reise vor allem wichtig, nämlich sich sofort zu beschweren, so das EVZ. Am besten vor Ort beim Reiseleiter und schriftlich beim Organisator. Es seien auch immer sämtliche Tickets aufzubewahren, die für außergewöhnliche Kosten anfallen. Fotos der Unzulänglichkeiten oder Zeugenaussagen seien ebenfalls angebracht.
Die Informationsstunde des EVZ am Mittwoch hat vor allem etwas gezeigt, nämlich dass Verbraucher nicht immer vollumfänglich informiert sind. Dabei haben sie mehr Rechte, als sie manchmal denken. Allerdings müssen auch sie sich verstärkt selber informieren, hinterfragen und auf Garantien drängen. Klar wurde am Mittwoch allerdings auch, dass Reiseanbieter ihre Kunden antizipierend und vollumfänglicher beraten und beispielsweise auf Risiken und Unzulänglichkeiten besser aufmerksam machen müssen.
Was kann der Konsument im Falle eines Problems tun? Viel, sagt das EVZ. Bei Flugverspätung oder Annullation des Fluges, bei Gepäck, das nicht oder verspätet ankommt, bei unerwarteten Kosten oder Bedingungen bei der Autovermietung, bei Problemen in der Unterkunft. Bei solchen oder ähnlichen Problemen kann der Verbraucher sich direkt an das Verbraucherschutzzentrum in Luxemburg wenden. Die Beratung ist kostenlos.
Kontakt: cecluxembourg.lu
- Kirche in Metzerlach weiter auf dem Prüfstand, Gemeinderat genehmigte Zuschuss für „Eis Epicerie“ in Zolver - 17. Januar 2025.
- Nach Straftat in Esch wiederholt „Eran, eraus … an elo?“ eine alte Forderung - 9. Januar 2025.
- Haushalt 2025 im Zeichen von Bildung, Sport und Europa ohne Grenzen - 8. Januar 2025.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können.
Melden sie sich an
Registrieren Sie sich kostenlos