„Gaardenhaischen“-Affäre / Trotz Rücktritt: Chamber muss sich mit Dieschbourg-Dossier befassen – Ex-Ministerin soll aussagen
Das Parlament hat sich im Justiz-Drama um Ex-Ministerin Carole Dieschbourg und der „Gaardenhaischen“-Affäre auf die ersten Schritte geeinigt. Das Dossier soll allen 60 Abgeordneten zur Sichtung bereitgestellt werden und Dieschbourg soll sich zur Affäre äußern dürfen.
„Ich finde es nicht verantwortungsvoll, dass durch diese Affäre wieder Zeit in der Chamber verloren geht“, sagte Carole Dieschbourg am vergangenen Freitag bei der Pressekonferenz, auf der sie ihren Rücktritt angekündigt hat. Die Rede ist von der „Gaardenhaischen“-Affäre – und einer wie auch immer gearteten Verwicklung der Umweltministerin.
Doch Dieschbourg hat sich verrechnet: Trotz Rücktritt werden die Affäre und der weitere Umgang mit der Akte das Parlament in den kommenden Wochen beschäftigen. Das wurde bei einem Treffen zwischen der Staatsanwaltschaft und den führenden Gremien des Parlaments am späten Montagnachmittag deutlich.
Die Sache sei „sehr komplex“, sagt die Fraktionsvorsitzende von „déi gréng“, Josée Lorsché, im Gespräch mit dem Tageblatt. „Sogar die Staatsanwältin meinte, sie sei mit ihrem Latein am Ende.“ Grund sind die zwei Verfassungsartikel 82 und 116. Die sehen nämlich vor, dass die Justiz selbst ein Regierungsmitglied weder befragen noch anklagen kann, sondern das Dossier ans Parlament weiterreichen muss. Nur dies kann entscheiden, wie in der Folge weiter verfahren wird.
„Diese Punkte der Verfassung sind uralt und gehören zu den Teilen, die durch die Reform umgearbeitet werden“, sagt Yves Cruchten, der Fraktionsvorsitzende der LSAP. „Hätten wir die Verfassungsreform schon hinter uns, müssten wir uns überhaupt nicht damit beschäftigen.“ Es sei nicht gut, wenn sich die Politik in die Justiz einmische. Doch unter den gegebenen Umständen seien den Abgeordneten die Hände gebunden.
Kein Parteienkrieg
Die Diskussionen am Montag seien gut verlaufen, heißt es vom ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser. Man habe einen Konsens gefunden und sehr konstruktiv miteinander diskutiert. „Es ist uns allen bewusst, dass dies ein verantwortungsvoller Prozess ist, den wir rechtsstaatlich über die Bühne bringen müssen.“
Man habe sich einstimmig darauf geeinigt, dass allen 60 Abgeordneten der Zugang zur Akte gewährt werden soll. „Damit eine informierte Diskussion stattfinden kann“, sagt CSV-Fraktionsvorsitzende Martine Hansen gegenüber dem Tageblatt. „Ich habe mich dafür eingesetzt, dass wir Abgeordneten auch am Wochenende Zugang zum Dossier bekommen können, weil wir bereits eine sehr ausgelastete Parlamentswoche haben“, sagt Gilles Baum, Fraktionsvorsitzender der DP. Die Abgeordneten unterliegen allerdings dem „secret d’instruction“, wie Cruchten bestätigt. Heißt, sie dürfen nur untereinander, nicht mit der Öffentlichkeit, über die Inhalte des Dossiers reden. Dieses liege in einem Raum im Parlament aus. Von den Seiten dürfen keine Fotos oder Kopien gemacht werden. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar.
Des Weiteren soll auch Ex-Ministerin Carole Dieschbourg die Unterlagen zugeschickt bekommen. „Sie selbst hat bisher keine Einsicht in die Ermittlungsdokumente gehabt. Das ist sehr unfair“, urteilt Lorsché. Außerdem soll die Ex-Ministerin auch von den Ermittlern gehört werden. „Sie konnte bisher ihre Sicht der Dinge nicht klarstellen oder auf Vorwürfe und Aussagen reagieren. Das ist kein gerechter Umgang.“ Würde das Parlament Dieschbourg die Aussagen verweigern und rein aufgrund des bisher vorliegen Dossiers entscheiden, ob es zur Anklage oder Schließung der Akte kommt, würde das gegen europäisches Recht verstoßen. „Dieschbourg könnte uns verklagen.“
Rahmenbedingungen festlegen
„In diesem Punkt war der ‚Avis judiciaire’ auch ganz klar“, sagt Martine Hansen. Dieschbourg müsse gehört werden. Eine dahingehende Resolution wird in den kommenden Tagen in einer geschlossenen Sitzung des gesamten Parlaments beschlossen werden. Es müssten die Rahmenbedingungen für die Aussage festgelegt werden. Und das schnellstmöglich.
„Unklar ist beispielsweise, ob nach den Aussagen Dieschbourgs wieder andere verhört werden können oder ob weitere Dokumente für die Ermittlungen herangezogen werden dürfen“, erklärt der Piraten-Abgeordnete Sven Clement. Als Beispiel nennt er Telefonrechnungen oder E-Mail-Verläufe während des betroffenen Zeitraums, die die Ermittler durch die „Immunität“ der Ministerin bisher nicht einsehen durften.
Außerdem müsse die Chamber schnell handeln. „Immerhin wurde die Affäre im September 2019 bekannt und die Ermittlungen laufen nun schon mehr als zwei Jahre. Da kommt es zwar nun auch nicht auf ein paar Wochen mehr an, doch wir sollten es auch nicht schleifen lassen.“
Die Dieschbourg-Akte soll nun also zurück zur Justiz, damit diese der Ex-Ministerin zum Thema Fragen stellen kann. Nach dieser Befragung liegt der Ball dann wieder beim Parlament. Spätestens dann muss das Parlament entscheiden, ob es Anklage erheben möchte oder die Akte schließen wird.
Dass die Affäre schnellstmöglich abgeschlossen werde, sei auch im Interesse Dieschbourgs. „Es waren zwei harte Jahre für sie“, sagt Parteikollegin Lorsché. Yves Cruchten äußert ebenfalls Verständnis für die Situation der Ex-Ministerin. Es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung, doch gleichzeitig würde Dieschbourg mit der Affäre in der Öffentlichkeit stehen. „Das ist für sie alles andere als schön.“
Nachfolge-Sorgen
Die Nachfolge von Umweltministerin Carole Dieschbourg steht noch nicht fest. Das bestätigte Josée Lorsché während des Telefongesprächs am Montag. In den kommenden Tagen werde über mögliche Kandidaten parteiintern diskutiert.
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Déi Madame do ass fort,virwaat séch nach mat deem Dossier
do amuséieren,d’Chamber soll hir Aarbecht maachen déi
méi wichtég ass wéi daat doten Gedeessems . Ett ginn genug
a nach vill aaner Problemer zou Luxusbuerg déi dringend
geléist misse ginn a vill méi wichtég an noutwendég fir den
Bierger sinn.Waat hun mir do an deem Gebai vir eng
Muppets-Show do setzen,lamentabel an onerträgléch.