Verbraucherschutz / ULC sieht in Covid-Gesetz „eine große Bedrohung und Gefahr für die Freiheit“
Der Chor der Kritiker am geplanten Covid-19-Gesetz ist um eine Stimme reicher: Jetzt hat auch die „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC) deutliches Unbehagen geäußert.
Der Entwurf zum geplanten Covid-19-Gesetz hat in den vergangenen Tagen schon Kritik durch die Staatsanwaltschaft und die Menschenrechtskommission erfahren. Jetzt tritt auch die Verbraucherschutzorganisation ULC auf den Plan. Sie hat „große Bedenken und Besorgnis betreffend die Gesetzesvorlage zu den Anti-Covid-19-Bestimmungen“. So ist eine Mitteilung von Freitagvormittag überschrieben. Konkreter Stein des Anstoßes sind vor allem die Artikel 6 und 7 der ersten Gesetzesvorlage vom 2. Juni. Sie sind nach Ansicht der ULC „unausgegoren“ und unpräzise und weisen fehlende Klarheit in den Definitionen auf.
Damit stellen sie eine „ernstzunehmende Gefahr für die individuellen Grundrechte und Freiheiten“ der Bürger dar, ist man bei der ULC überzeugt. So könne der Direktor der Gesundheitsbehörde angesichts „ernsthafter Motive“ die Quarantäne über eine einfache Verfügung für Personen anordnen, welche sogar nur unter Verdacht stehen, mit dem Covid-19-Virus infiziert zu sein, beklagen die Verbraucherschützer.
Völlig unklar bliebe dabei aber schon, was seriöse Motive sind. Auch sei gar nicht definiert, was die im Gesetz „angemessene“ Einrichtung ist, in der ein Betroffener untergebracht werden soll, wenn er die Quarantäne nicht zu Hause einhalten kann. Dabei könnten Personen, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, bis zu sechs Wochen „zwangsisoliert“ werden, warnt die ULC. Zudem könnten all diese Maßnahmen „unverzüglich über eine einfache Anordnung erfolgen, die den betroffenen Personen auf elektronischem Wege zugestellt wird“.
Die ULC frage sich, wie nicht nur ältere Personen rechtzeitig an einen Rechtsbeistand kommen – und ob sie überhaupt immer erkennen oder verstehen, wie sie sich gegen eine solche Anordnung wehren können.
„Verstoß gegen Menschenrechte“
Des Weiteren sei unklar, was mit den Personen geschehe, denen mangels eines Internetzugangs gar nichts auf elektronischem Wege zugestellt werden kann. Dass Menschen „auf Beschluss des Staatsanwaltes sogar zwangshospitalisiert werden“ können, wie die ULC schreibt, sei ebenfalls Grund zur Besorgnis: „Da der Staatsanwalt selbst nicht Mediziner ist, wie kann er sich eine objektive Meinung über die Begründung des Gesundheitsamtes bilden?“, heißt es in der Mitteilung.
Die ULC sieht in der Gesetzesvorlage „eine große Bedrohung und Gefahr für die Freiheit des Einzelnen“, die eine Reihe ethischer und juristischer Fragen aufwerfe. Die ULC sei der Ansicht, „dass die Gesetzesvorlage und insbesondere die Artikel 6 und 7 den Bestimmungen der Menschenrechtskonvention widersprechen, die bestimmen, dass jede Art von Zwangseinweisung nur als allerletztes Mittel angewendet werden darf, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind“. Bei der Gesetzesvorlage sähe das aber anders aus, da eine Isolierung beziehungsweise eine „Zwangshospitalisation sozusagen im Hauruckverfahren“ durchgeführt werden könne.
Die Gesetzesvorlage biete dazu auch keinerlei Alternativen an. Die ULC hält sie deswegen für „unverhältnismäßig, illusorisch, undefiniert und daher willkürlich“. Daraus resultierend fordert der Konsumentenschutz die Abgeordneten auf, der Gesetzesvorlage in ihrer jetzigen Form nicht zuzustimmen.
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êt ass berou’egent, ze héieren an ze liesen dat êt och nach gesonde Mênscheverstand hei am Land gêt
hoffentlêch kommen dêr nach dobäi
wann een de Courage hat, géingt dêst Corona-Gesetz, Oppositoun ze maachen an domadder nach Aanerer sêch ugeschloss hun
ass dêst eng ganz wichteg a richteg Etape an dêser Kriis
eng Frô déi êch mêr dach nach stellen
– Wiên huet dat Gesetz ausgeschaft!?-
êt ass dach baal nêt ze gleewen, dat iwwerhaapt an der Form ee Gesetz, ruck-zuck soll gestêmmt gin, wou äis Voleks-Vertrieder mol Näicht erfuer hun, bis viirun ee puer Deeg just
et ass graav, därft ee baal nêt driwwer nodenken
an dat gêt êt hei am Land tatsächlêch… a wou se mêr gelant?
Lully
Confinement,Grenzen zo weltwei;,daad woor enn Test e wee weit se koennen madd eis goen.ann elo kreen mer eis Belohnung viir de Gehorsam!