Luxemburg-Stadt / Umstrittenes Bettelverbot: Innenministerium muss bis Ende Juni ein Urteil fällen
Heftig wurde darüber diskutiert, aktuell wird es analysiert: das geplante Bettelverbot in Luxemburg-Stadt. Bis zum 30. Juni – also bis nach den Kommunalwahlen – hat das Innenministerium dafür Zeit, ein Urteil zur entsprechenden Abänderung an der Polizeiverordnung der Gemeinde Luxemburg zu fällen.
Das Betteln soll in der Stadt Luxemburg untersagt werden – an verschiedenen Orten im Stadtzentrum, und das zwischen 7 und 22 Uhr. Das hat die Mehrheit von DP und CSV vor rund vier Wochen im Gemeinderat beschlossen. Mit einem Ziel: organisierten Bettelnetzwerken das Handwerk zu legen. Damit das Verbot allerdings überhaupt in Kraft treten kann, muss die Polizeiverordnung der Gemeinde zuerst dementsprechend angepasst werden – und in ihrer abgeänderten Version vom Innenministerium gutgeheißen werden.
Und so wurde der Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 27. März dem Innenministerium zur Bewilligung zugeschickt – und ist dort am 30. März eingegangen. „Ab diesem Zeitpunkt hat das Innenministerium drei Monate Zeit, die Verordnung juristisch zu analysieren und diese dann entweder gutzuheißen oder aber abzulehnen“, erklärt die Pressestelle des Innenministeriums die weiteren Schritten. Bei dieser Prozedur wird allgemein die Gesetzmäßigkeit von Verordnungen überprüft. Seit dem 1. Januar 2023 gilt diese Vorgehensweise in Luxemburg.
Noch rund zwei Monate
Enthalten die Verordnungen nicht legale Bestimmungen, kann Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) ihr Veto einlegen. Wie die Entscheidung nun bei dem von der Gemeinde Luxemburg vorgelegten Text ausfallen wird, will man beim Innenministerium nicht sagen – mit Verweis auf die laufende juristische Analyse. Von der Gemeinde heißt es, dass man noch auf eine Antwort warte und man deshalb nichts zu einem möglichen Urteil sagen könne. Denn: „Die Entscheidung liegt einzig und allein bei dem zuständigen Ministerium.“
Und auch bei der Polizei – in deren Einsatzbereich die Kontrolle eines Verbots fallen würde – will man sich nicht zu Maßnahmen äußern, die noch nicht in Kraft sind. „Die Vorschläge für eine Abänderung des Gemeindereglements müssen erst vom Innenministerium gutgeheißen werden“, heißt es von der Pressestelle der Polizei. Generell würde die Polizei Kontrollen abhängig von ihren Prioritäten und ihrer Disponibilität durchführen. Es bleibt also abzuwarten, wie es mit dem angestrebten Verbot weitergehen wird. Fest steht: Bis spätestens zum 30. Juni muss im Innenministerium ein Urteil dazu gefällt werden.
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Dann hoffen ech, datt d’Taina hei Responsqmabilitéit iwerhëllt, an sein Veto aussprëcht. Juristesch gin ët bestëmmt genuch Argumenter an deem Sënn.
Bettel-Verbot?
@Jupp
…oder d’Madame Bofferding gett hir Démissioun. Juristesch schwätzt jo och näischt dogéint.