/ Dieschbourg widerlegt Vorwürfe der Mitschuld: Verwaltungsgericht soll über „Spitzfindigkeiten“ entscheiden
Am Montag äußerte sich Umweltministerin Carole Dieschbourg („déi gréng“) erstmals öffentlich zur sogenannten „Gaardenhaischen-Affäre“, die ihren Parteikollegen Roberto Traversini zum Rücktritt als Bürgermeister der Stadt Differdingen gezwungen hat. Der Rechtsanwalt Georges Krieger hatte der Ministerin vor einer Woche Günstlingswirtschaft vorgeworfen und sie zum Rücktritt aufgefordert. Die CSV verlangt Erklärungen und hat Dieschbourg
in den zuständigen parlamentarischen Ausschuss geladen. Die Ministerin setzte auf Transparenz und widerlegte die Vorwürfe.
Lesen Sie zu diesem Thema auch den Kommentar von Luc Laboulle
Es hat lange gedauert, bis sich Umweltministerin Carole Dieschbourg („déi gréng“) der Öffentlichkeit stellt, um Stellung zur sogenannten „Gaardenhaischen-Affäre“ um ihren Parteikollegen Roberto Traversini zu nehmen. Schon vor zwei Wochen hatte der Anwalt und Präsident des Vereins der Immobilienbesitzer „Union des propriétaires“, Georges Krieger, versucht, die Umweltministerin in die Affäre, die Traversini das Differdinger Bürgermeisteramt gekostet hat, mit hineinzuziehen. Krieger vertritt einen „Nachbarn“, der neben dem Haus von Traversini ein Grundstück besitzt und dort eine Wohnresidenz errichten wollte, was ihm die Stadt Differdingen aber verwehrte, als der Gemeinderat das Gelände im Rahmen des neuen Flächennutzungsplans in eine Grünzone umklassierte. Deshalb haben der Rechtsanwalt und sein Mandant Einspruch vor dem Verwaltungsgericht eingelegt.
Vor einer Woche beschuldigte Krieger Dieschbourg in einem Leserbrief der Günstlingswirtschaft, weil sie ihren Parteikollegen bei der Ausstellung einer Genehmigung für die Anbringung einer Holzverkleidung an seinem Gartenhäuschen bevorzugt behandelt habe.
Mitschuld von Dieschbourg
Dieschbourg hatte in den vergangenen Tagen zu der Angelegenheit geschwiegen und ihren „Premier conseiller de gouvernement“, Mike Wagner, vorgeschickt, um die Argumente von Me Krieger zu widerlegen. Am vergangenen Wochenende hatte die Ministerin dann für am Montag eine Pressekonferenz einberufen, um sich den Fragen der Journalisten zu stellen. Daraufhin hatte die CSV ein in ihrem Auftrag erstelltes juristisches Gutachten an ausgewählte Medien verschickt, das die Mitschuld von Dieschbourg belegen soll. Die Partei will die Ministerin bis spätestens morgen Mittwoch in den zuständigen parlamentarischen Ausschuss laden.
Laut RTL habe dieses Gutachten ergeben, dass die Ministerin die Arbeiten am Gartenhaus hätte stoppen und die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft hätte melden müssen, weil der Umbau auf einer Parzelle im Naturreservat „Prënzebierg“ durchgeführt worden sei.
Dieschbourg sprach am Montag von „politischem Kalkül“ und entkräftete in voller Transparenz die Vorwürfe, die Georges Krieger und die CSV an sie richten. Das Gartenhäuschen befinde sich zwar im Naturschutzgebiet „Prënzebierg“ und in einer Natura-2000-Zone, doch es sei in einem schlechten Zustand gewesen. Deshalb habe sie dem Antrag von Traversini, eine neue Holzverkleidung anzubringen und das Dach zu renovieren stattgegeben, erklärte die Umweltministerin.
Dokumente offengelegt
Diese Entscheidung verstoße nicht gegen das Naturschutzgesetz, denn die Holzverkleidung trage zu einer besseren Harmonisierung des Häuschens mit seinem natürlichen Umfeld bei, erklärte Förster Michel Leytem, Chef des Südbezirks bei der Natur- und Forstverwaltung. Solche ästhetischen Anpassungen seien nicht ungewöhnlich. Änderungen am Haus seien jedoch gesetzlich nicht erlaubt, daher habe das Umweltministerium dem Antrag, ein zusätzliches Fenster einzubauen, nicht stattgegeben, bestätigte Leytem. Der Differdinger Förster habe Traversini persönlich darauf hingewiesen, dass diese Änderung nicht möglich sei.
Die Natur- und Forstverwaltung („Administration de la nature et des forêts“, ANF) habe ihre Entscheidungen auf der rechtlichen Grundlage von Artikel 5 des großherzoglichen Reglements zum Naturreservat „Prënzebierg“ und von Artikel 7 des Naturschutzgesetzes getroffen. In Artikel 7 heißt es: „Lorsqu’une construction existante située dans la zone verte compromet le caractère d’un site, le ministre peut ordonner que son aspect extérieur soit modifié de façon qu’elle s’harmonise avec le milieu environnant.“
Gutachten der CSV
Sie habe diese Interpretation der ANF übernommen, wie sie es bei allen anderen vergleichbaren Entscheidungen auch tue, sagte Dieschbourg am Montag und legte alle Dokumente der Genehmigungsprozedur vor. Das Gutachten der CSV beschäftige sich mit „Spitzfindigkeiten“. Ob noch andere Interpretationen zulässig seien, müsse nun das Verwaltungsgericht entscheiden. Auch das sei nicht ungewöhnlich. Seit 2015 seien 139 Einsprüche vor dem Verwaltungsgericht im Rahmen des Naturschutzgesetzes eingegangen.
Was den strafrechtlichen Teil der Gartenhaus-Affäre anbelangt, so habe die „Entité mobile“ der ANF ihre Arbeit gemacht, als sie den Erdaushub und andere nicht genehmigte Arbeiten festgestellt und gemeldet habe. Diese mobile Einsatzgruppe, eine Art „Police judiciaire“ in Umweltangelegenheiten, unterstehe aber nicht dem Ministerium, sondern der Staatsanwaltschaft. Deshalb könne sie zu diesen Vorfällen keine Angaben machen, betonte Dieschbourg.
Abriss angefragt
Auf Nachfrage von Journalisten beteuerte die Ministerin, dass sie nicht mit Traversini über Inhalte im Dossier „Gaardenhaischen“ gesprochen habe. Leytem verneinte seinerseits die Frage, ob Politiker auf ihn Einfluss hätten nehmen wollen. Dieschbourg zeigte sich am Montag „enttäuscht“ über das Vorgehen ihres Parteikollegen Traversini, Arbeiten an seinem Gartenhäuschen ohne Genehmigung durchzuführen. Zugleich hob sie hervor, dass sich der Noch-Abgeordnete mehrmals für sein Verhalten entschuldigt habe. Laut Informationen des öffentlich-rechtlichen Radiosenders 100,7 habe Traversini vor einigen Tagen eine Anfrage eingereicht, um das Gartenhäuschen abreißen zu lassen.
Seit dem 18. September ermittelt die Bezirksstaatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Differdinger Bürgermeister wegen des Verdachts auf Veruntreuung von öffentlichen Geldern, illegale Vorteilsnahme, Verschleierung und Verstoß gegen das Gesetz von kommunalen Einrichtungen.
Diskussion um Viehunterstand
In einem am Freitag in der Wochenzeitung d’Lëtzebuerger Land veröffentlichten Artikel hatte der Echternacher CSV-Bürgermeister Yves Wengler von einem möglichen Vergehen bei der Errichtung eines Viehunterstands an der Mühle von Carole Dieschbourgs Vater gesprochen, das er am 24. November 2018, also vor fast einem Jahr, zufällig auf einer Fahrradtour entdeckt habe.
Im Hinblick auf die vermeintlich nicht oder zu spät genehmigte Scheune, die ihr Vater an der „Lauterburerbaach“ errichtet habe, bekräftigte der stellvertretende Leiter des Wasserwirtschaftsamts, Luc Zwank, dass diese Arbeiten im Zuge der Unwetter und Überschwemmungen stattgefunden haben, die im Juni 2018 Teile des Ostens Luxemburgs lahmgelegt hatten. Die Regierung habe damals Sofortmaßnahmen beschlossen, um Hochwasser in dieser Region künftig zu vermeiden. Dazu habe auch die Renaturierung der „Lauterburerbaach“ gehört. Um diese Maßnahme durchführen zu können, habe die Scheune um zwölf Meter verrückt werden müssen. Laut Luc Zwank haben alle notwendigen Genehmigungen vorgelegen.
Dieschbourg bedauerte am Montag, dass ihre Familie in eine vermeintliche Affäre mit hineingezogen werde und beteuerte, dass sie sich in keinster Weise in die Angelegenheit eingemischt habe. „Ich frage mich, was diese Aktion des Echternacher Bürgermeisters soll“, sagte die Ministerin. „Er hat die Fotos vor zehn Monaten gemacht. Wieso hat er sich nicht früher erkundigt? Wem nützt diese Angelegenheit?“
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„„Er hat die Fotos vor zehn Monaten gemacht. Wieso hat er sich nicht früher erkundigt? Wem nützt diese Angelegenheit?“ Qui bono? Aber Carole,das ist ein Politiker und der sucht nach jeder Gelegenheit andere Parteien zu schwärzen.Dabei ist seine Partei seit eher die schwärzeste.
In Asselscheuer hat ein Einwohner die Ermächtigung für den Bau eines Unterstandes für landwirtschaftliche Geräte bekommen und daraus wurde ein schmuckes Einfamilienhaus, welches einem gerichtlichen Urteil zufolge wieder in den genehmigten und geplanten Ursprungszustand zurückversetzt werden sollte. Das sind Jahre her und passiert ist nichts. Der Verklagte schert sich einen Dreck um das Urteil und fährt “ au vu et au su de tous “ weiter mit dem Ausbau, als ob nichts geschehen wäre. Ein Fall für den “ Nol op de Kapp “ wenn es diese Sendung noch geben würde. Eine “ affaire à suivre „, ohne Ende! Weder Gemeinde noch Staat walten ihres Amtes und kommen ihrer Verantwortung nach. Ein Skandal!