Verwaltungsgericht / Urteil: Luxemburger Staat muss Asylbewerber schützen und unterbringen
Der Luxemburger Staat muss einen Asylbewerber schützen und ihn bis zur Klärung seines Antrags unterbringen. Das Verwaltungsgericht hat in der Sache geurteilt, wie am Mittwoch aus einer Pressemeldung der Vereinigung „Passerell“ hervorgeht.
In seinem Urteil verpflichtet das Verwaltungsgericht den Luxemburger Staat dazu, einen alleinstehenden männlichen Asylbewerber für die Dauer der Bearbeitung seines Antrags unterzubringen. Das könne in einer staatlichen Institution sein, aber auch in einem Hotel, jedenfalls nicht auf der Straße. In einer Pressemitteilung schreibt die Vereinigung „Passerell“ am Mittwoch, dass ein Betroffener Klage eingereicht und nun recht bekommen habe. „Passarell“ unterstützt Asylbewerber im Großherzogtum bei administrativen und gerichtlichen Verfahren. Die Vereinigung erinnert daran, dass seit Oktober 2023 alleinstehenden Männern, die in Luxemburg Asyl beantragen, die Aufnahme in eine Flüchtlingsunterkunft verweigert wird und sie im Freien schlafen müssten.
Langer Rechtsstreit
Die wichtige Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei nach einem langen Rechtsstreit und dank viel Engagement von Anwälten und Unterstützern getroffen worden. Besonders begrüßt wird, dass das Verwaltungsgericht jetzt zum ersten Mal anerkannt habe, dass ein Betroffener, wenn er auf der Straße schläft, Gefahr laufe, gesundheitliche Schäden davonzutragen und dass der Staat ihn vor solchen Folgen schützen müsse.
Der Betroffene, um den es hier geht, habe Anfang Februar den Antrag auf internationalen Schutz eingereicht und seitdem auf der Straße leben müssen. Er sei, so „Passerell“, direkt nach der Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung untergebracht worden.
Die sofortige Einhaltung der Gerichtsentscheidung sei ein ermutigendes Signal für die Rechtsstaatlichkeit in Luxemburg. Es beweise aber auch, dass es in den öffentlichen Unterkünften freie Plätze gebe und stelle die Rhetorik der Regierung zur Rechtfertigung ihrer Entscheidung, alleinstehenden Männern die Unterbringung zu verweigern, infrage.
Positive Entscheidung
„Passarell“ stellt klar, dass es sich um eine Schutzmaßnahme handelt. Das Gericht habe nicht darüber entschieden, ob der Staat allgemein gegen das Gesetz verstoße, wenn er sich weigert, einen Asylsuchenden unterzubringen. Wohl sei das Gericht auch mit dieser Frage befasst worden, die Antwort stehe aber noch aus.
Prinzipiell ginge es darum, festzustellen, ob das Gericht in dieser Sache überhaupt kompetent sei, so Anke Vandereet von „Passerell“. Jetzt sei zunächst mal entschieden worden, dass der Staat den Mann so lange unterbringen müsse, bis sein Antrag beantwortet sei. Diese Entscheidung gelte nicht automatisch für alle Asylbewerber, die jetzt auf der Straße leben müssten. Jene müssten einzeln Beschwerde gegen den Staat einreichen, so Vandereet. Dennoch bleibe es eine positive Entscheidung und ein Signal der Hoffnung angesichts der Aufnahmekrise, in der Luxemburg zu stecken scheine: „Dieser Beschluss stärkt die Entschlossenheit von Organisationen wie ,Passerell‘, die sich weiterhin an der Seite der Anwälte dafür einsetzen werden, dass jede Person, die in Luxemburg Zuflucht sucht, mit Würde behandelt wird und ihre Rechte von den Behörden respektiert werden“, so Marion Dubois, Direktorin von „Passerell“.
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Egal waat.
Schützen und unterbringen; auf Kosten der Einwohner
Wir schaffen das. Es dauert nur eine Weile herauszufinden ob es sich um Kriegsopfer oder Wirtschaftsopfer handelt.
…und der Stammtisch zetert wieder.
Ohne Argumente. Wie üblich.