/ Vereine und Unternehmen in Luxemburg müssen blankziehen
Bis Ende des Monats müssen sich Unternehmen und Vereine in das „Register der wirtschaftlichen Eigentümer“ eintragen lassen. Damit will Luxemburg internationale Transparenzstandards umsetzen. Aus dem Register soll ersichtlich werden, wer wirklich hinter einem Verein oder einem Unternehmen steckt und wer davon profitiert. Kurz vor dem Stichtag haben sich allerdings viele Gesellschaften noch nicht registriert.
Ende dieser Woche läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen und Vereine in Luxemburg betrifft. Sie müssen sich bis dahin in das neue „Registre des bénéficiaires effectifs“ eingetragen haben. In dem Register wird hinterlegt, welche individuellen Personen hinter einem Unternehmen oder einem Verein stehen, sodass im Zweifelsfall ersichtlich ist, wer von ihren Tätigkeiten profitiert.
Das Register wurde mit dem Gesetz vom 13. Januar 2019 geschaffen und trat am 1. März in Kraft. Die Frist, die Unternehmen und Vereinen gegeben wurde, um sich einzutragen, dauerte sechs Monate und läuft demnach jetzt ab. Mit dem Register setzt Luxemburg eine Direktive der EU um. Der Berichterstatter des Gesetzes, Franz Fayot (LSAP), nannte das Register im Parlament ein Instrument im Kampf gegen die Geldwäsche und ein Instrument der Transparenz. „Wenn man weiß, wer eine Gesellschaft kontrolliert, dann weiß man auch, wo das Geld hinfließt“, sagte Fayot in seinem Vortrag über das neue Gesetz. Für Luxemburg mit seinem schwergewichtigen Finanzplatz sei es wichtig, die Direktive schnell umzusetzen, um eine Geldstrafe genauso wie einen Reputationsschaden zu vermeiden.
Schwierige Investmentfonds
Unter „bénéficiaire effectif“ versteht der Gesetzgeber eine individuelle Person, die die Gesellschaft besitzt oder für die Transaktionen unternommen werden. Ein Indiz dafür, dass eine Person „bénéficiaire effectif“ ist, so Fayot, ist zum Beispiel, wenn diese Person mehr als 25 Prozent des Unternehmens besitzt.
Es gebe aber Fälle, in denen ein solcher Nutznießer nicht zu bestimmen sei. In solchen Fällen gilt eine Fall-back-Regelung. Dann ist das Führungsgremium der Gesellschaft zu nennen. Das können zum Beispiel bestimmte Investmentfonds sein, bei denen es, so Franz Fayot, oft schwierig sei, diese Person zu identifizieren. In solchen Fällen wird dann der Verwaltungsrat des Fonds im Register eingetragen.
Eine Ausnahme gilt, sowohl in der Direktive wie auch in dem luxemburgischen Gesetz, für Unternehmen, die an einem „regulierten Markt“ (vereinfacht: an einer Börse) zugelassen sind. Dieser „regulierte Markt“ kann sich sowohl im europäischen Wirtschaftsraum als auch in einem Drittstaat befinden, dessen Regeln von der EU als gleichwertig anerkannt sind. Diese Gesellschaften müssen an den Märkten, an denen sie gehandelt werden, weitreichende Informationen preisgeben – zum Beispiel regelmäßig Finanzinformationen veröffentlichen.
Einsicht ist gratis
Es sei nicht möglich gewesen, Vereine von der Regelung auszunehmen, sagte Fayot im letzten Dezember im Parlament. Die europäische Direktive lasse das nicht zu. Allerdings müsse man gesunden Menschenverstand walten lassen. Er sieht nicht die Gefahr, die in der zuständigen Kommission geäußert worden sei, dass in Zukunft Mitglieder eines Musikvereins, die neue Instrumente erhalten, als Nutznießer gelten. Vielmehr sei das Komitee des Vereins durch die Fall-back-Regelung zu nennen.
Von den Personen, die in das Register eingetragen werden, werden zahlreiche Informationen hinterlegt. Darunter Name, Geburtstag und -ort, Wohn- oder Arbeitsadresse und die Nationalität. Im Vorfeld war darüber diskutiert worden, wie der Zugang zu diesen Informationen gehandhabt werden soll. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschieden, das Register öffentlich zu machen (wie bereits das Handelsregister), sodass alle Bürger wie die Presse (begrenzten) Zugang haben. Die Einsicht ist gratis, lediglich ein Auszug aus dem Register ist kostenpflichtig. Unbegrenzten Zugang haben Polizei, Steuerbehörden, Finanzaufsicht (CSSF), Geheimdienst (SREL) und so weiter.
Begründete Ausnahmen
Gesellschaften können allerdings beantragen, dass der Zugang zu ihren Daten eingeschränkt wird. Dies müssen sie jedoch damit „gut begründen“, dass für sie durch die Veröffentlichung ein unangemessenes Risiko entsteht. Hier soll im Einzelfall entschieden werden. U.a. nennt das Gesetz Betrug, Erpressung, Entführung, Gewalt, Einschüchterung oder Minderjährigkeit der Nutznießer als mögliche Begründungen einer solchen Ausnahme. Wird der Zugang eingeschränkt, haben lediglich nationale Behörden, Kreditinstitute, Gerichtsvollzieher und Notare Zugriff. Franz Fayot sagte im Parlament, man dürfe gespannt sein, wie das „gut begründet“ ausgelegt werden wird.
Das Gesetz sieht Strafen vor, falls keine oder falsche Angaben gemacht werden. Jeder, der falsche Informationen in dem Register entdeckt oder bemerkt, dass Informationen fehlen, ist verpflichtet, dies innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen. Laut Fayot werden keine Daten über Bürger, die das Register einsehen, geloggt. Nur wenn eine nationale Behörde das Register einsieht, wird dies gespeichert.
Im Juni hatte das Justizministerium eine Kampagne angekündigt, bei der die Verantwortlichen in den Unternehmen und Vereinen dazu aufgefordert werden sollten, sich zu registrieren. Unter anderem wurden Anzeigen geschaltet.
Laut Auskunft des Justizministeriums hatten sich bis am Montag allerdings erst 53.300 der 129.000 Gesellschaften in Luxemburg registriert. Das entspricht 38,5 Prozent. Laut Ministerium wurden in der letzten Woche jedoch viele Anträge eingereicht, die noch bearbeitet werden müssen. Speziell für Vereine wurde ein Videotutorial produziert, das erklärt, wie die Registrierung vonstattengeht.
Ech kann jo domat liewen dass alles kontrolléiert gët.Mee mech nervt et onmoßëg dass een ëmmer dat selwëgt op x Platzen muss androen.Waat hun ech schon Stonnen vun méngem Liewen verluer just fir all déi Formulären aus ze fëllen déi mer opgedrumt kréien. Do fillt een sech wéi 100 Joer no hannen gesaat. Just mat deem Ënnerscheed dass een de um PC ausfëllt.Wann dat dann iwerhapt geet.
Pas étonnant, le site de la LBR ne semble pas fonctionner convenablement. Le helpdesk est constamment occupé ou bien personne ne décroche!
Gaston, Gaston, il y a le télephon qui son
et personne n’y reponds.
Besonnesch kleng ASBL gin domat onmoosseg kujonéiert, a mat Stroofundrohung beluecht, déi schon am Minimum dat zengfacht vun hierer Keess iwwerschreiden.
Wat soll den Onsënn?
Dir mengt déi ‚Sport‘ ASBLen déi verschidde vun hire ‚Memberen‘ x-dausenden ‚Entschiedegungen‘ ausbezuelen, déi se vu schwaarze Quellen heemlech agesackt hunn?
Nee, absolut net, well do geht et effektiv em Milliounen. Mais em esou Veräiner , déi lokal a regional historesch Relikten an Dokumenter ennersichen a beschreiwe, fir se fier d’Nowelt ze erhaalen.
Gehéiert den grossherzoglechen Haff och derzou ?
Neen, daat ass jo keng ASBL, mei en Zuschuss Betrieb fir deen mir alleguer bezulen mussen…..
Ich wollte mich mit einer ASBL einschreiben, besser gesagt abmelden, aber das Program von LBR ist nicht geeignet für irgendwelche Daten runter zu laden resp. hoch zuladen, da er mit einem Program arbeitet, wo er ein ADOBE READER PROFESSIONNELL 11.1 nicht akzeptiert. Jetzt muss ich speziell mach Luxemburg kommen um der LBR ein Besuch abzustatten.
Mir si jo awer och scho bei Versioun 17, dir sidd e bëssi hannendran.
An da get et awer nach e Problem wann een Chrome huet da geet et net mat dem Adobe…..also onmeiglech so eng App de Leit ze proposeiren!
Si sollen eis ganz einfach e Formulaire zur Verfügung stellen, den é kann ausfëllen an hinnen laanscht droen. Net all Veräin huet e Computer mat Internet, Token etc. Dat do ass wahrscheinlech op der Mëscht vun verschidden „schaluen Käpp“ gewuess, nees emol ouni dé geringsten Bezuch zu der Realitéit.
Mat Suen an enger Zigarekëscht wéi Dir dat gewinnt sidd, kann een ze vill Schmu maachen.
Et geet jo drëm fir de Wee vun de Suen ze verfollegen an net de Konträr.
Wei ass et dann matt der ASBL „Groussherzoglechen Haff“ ?
Mussen dei och t’Kaarten op den Desch leen ?
An die verschiden Kierchen net ze vergiessen !