Verfassungsexperte / Weitergabe der Info zum Dieschbourg-Dossier durch Tanson „sieht schon etwas komisch aus“
Dass das Dossier rund um die „Gaardenhaischen“-Affäre an das Parlament weitergeleitet wurde, erfuhr Justizministerin Sam Tanson („déi gréng“) vor den Abgeordneten – und ebenfalls vor der damaligen Umweltministerin Carole Dieschbourg („déi gréng“), um die es in der Sache geht. Das Ministerium entsprechend zu informieren, ist laut Justiz-Sprecher durchaus üblich. Ob das aber auch zutrifft auf die Tatsache, dass Tanson dann wiederum ihre Parteifreundin Dieschbourg informiert hat, darüber hat das Tageblatt mit dem Verfassungsrechtler Luc Heuschling gesprochen.
Das Dieschbourg-Dossier fand vor rund drei Wochen seinen Weg in die Chamber – begleitet von etwas, das fast ein wenig an das Spiel „stille Post“ erinnert. Kurz zum Hintergrund: Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hatte am Donnerstag, 21. April, die Akte zur „Gaardenhaischen“-Affäre ans Parlament geschickt. Die Abgeordneten sollen die bisherigen Ermittlungsergebnisse rund um den einstigen Abgeordneten und Ex-Bürgermeister von Differdingen Roberto Traversini (ebenfalls „déi gréng“) und die damalige Umweltministerin Dieschbourg begutachten – und dann entscheiden, ob in der Sache Anklage erhoben werden soll.
Noch bevor die Abgeordneten oder die Öffentlichkeit von dem hinterlegten Dokument erfuhren, wusste Carole Dieschbourg allerdings bereits Bescheid: Das hatte Verteidigungsminister François Bausch (auch „déi gréng“) in einem Tageblatt-Interview gesagt.
Konkret unterrichtet worden war Dieschbourg durch Justizministerin Sam Tanson – das hatte Tanson gegenüber dem Radiosender 100,7 erklärt. Sie sei wiederum von der Generalstaatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt worden. Das sei ein Vorgang, der im Großherzogtum immer wieder vorkomme, bestätigt Henri Eippers, Sprecher der Staatsanwaltschaft, am Donnerstag gegenüber dem Tageblatt. Es gehe „allgemein darum, dass in verschiedenen sensiblen Fällen die Justizministerin beziehungsweise das Justizministerium informiert wird, das findet auch regelmäßig in anderen Fällen statt“, sagt er. Ein Prozedere, das vorschreibt, eine wie im Fall Dieschbourg involvierte Person vorab zu informieren, gebe es jedoch nicht. „Von uns wurde sie jedenfalls nicht informiert“, sagt Eippers.
Ich war selbst ein bisschen überraschtVerfassungsrechtler und Professor an der Universität Luxemburg
Als die Staatsanwaltschaft am Tag nach der Weitergabe des Dossiers, also am Freitag, 22. April, die Öffentlichkeit per Pressemitteilung informierte, wusste die Umweltministerin jedenfalls bereits um die neueste Entwicklung. Luc Heuschling, Verfassungsrechtler und Professor an der Universität Luxemburg, sagt dazu im Gespräch mit dem Tageblatt: „Ich war selbst ein bisschen überrascht. Das sieht auf den ersten Blick schon etwas komisch aus.“
Als Experte für Verfassungsrecht könne er nichts Genaueres über den strafrechtlichen Aspekt dieses Vorgangs sagen. Was das Verfassungsrecht oder auch die Europäische Menschenrechtskonvention angehe, gebe es darin allerdings auch keinen Verweis darauf, dass das Vorgehen der Justizministerin verboten sei.
Gerade in diesem komplizierten Fall, in dem das Parlament in die Rolle der Staatsanwaltschaft schlüpfen müsse und es keine genaue Gesetzeslage gebe, sei es jedoch wichtig, den Vorgang möglichst wie eine „ganz normale Strafrechtsverfolgung“ zu behandeln, sagt Heuschling. „Die ganze Problematik, vor der wir jetzt stehen, haben wir, weil die Politik bisher kein präzises Gesetz dazu gemacht hat, das ist der Fehler“, ergänzt Heuschling. „Dann wüsste man auch genau, wer was in welchem Moment genau macht. Jetzt muss das alles irgendwie ausdiskutiert werden.“
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Dat do as jo wierklech grënge Mescht. Die ganz Gambia soll apaken.
@Jung
Wien huet dann déi Gesetzeslag sou aremséileg organiséiert déi läscht 50 Joer?
Net Gambia, dat ware d’Pafen an elo si mer och domat gehäit.
@ Irma
Oje an elo si mer (Gambia?) domât gehéit. Im Namen des Bettel des Bausch und der Lehnert. Amen
@irma
A wee war dann (bal) ëmmer mat de ‚Pafen‘ an der Regierung ? Déi Rout !
Dann müßte Tanson jetzt auch ihre Konsequenzen ziehen. Es ist die gleiche grüne Klüngelei und Bevorteilung, am Gesetz vorbei!
Sieht komisch aus?
Keiner der ‚Experten‘ ist ja fähig die ‚richtige‘ Vorgehensweise zu schildern.
Wie steht’s denn mit der ’neuen‘ Verfassung, was sagt diese denn in solchen Fällen, oder wurde das da auch verpennt?