Aktivisten / Verfassungsgericht muss klären, ob Corona-Gesetze zulässig sind
Wegen Verstößen gegen die sanitären Maßnahmen in der Pandemie müssen sich die Aktivisten Peter Freitag und Jean-Marie Jacoby vor dem Friedensgericht verantworten. Vor einem Urteilsspruch wird jetzt zunächst aber das Verfassungsgericht die Legitimität der Corona-Gesetze prüfen.
Die Covid-Gesetzgebung in Luxemburg hat sich in den letzten Monaten oft geändert. Die Verfassung des Großherzogtums nicht. Sind in dem Kontext die seit März 2020 per Gesetz vom Parlament beschlossenen Maßnahmen zum Umgang mit der Pandemie eigentlich als stets im Einklang mit den Grundrechten der Bürger des Landes anzusehen?
Diese Frage haben Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag Mitte Februar vor dem Friedensgericht Luxemburg vorgebracht. Dort mussten sich die beiden wegen verschiedener, mehrmaliger Verstöße gegen die sanitären Bestimmungen in Corona-Zeiten verantworten. Doch warum eigentlich?, fragen sich Jacoby und Freitag. Warum sollten sie wegen etwas bestraft werden, das ihnen – ihrer Einschätzung zufolge – von der Verfassung her erlaubt, ja sogar zugesichert ist?
Bevor also das Friedensgericht urteile, müsse es ein prinzipielles Urteil des Verfassungsgerichts zur Legitimität der Corona-Gesetze geben, so die beiden Beschuldigten. Das Friedensgericht hat dieser Forderung stattgegeben. Um sich abzusichern, weil es selbst in dieser Materie nicht zuständig ist. So wird dann die Frage, die seit langem im Raum steht, ein für alle Mal beantwortet – mit vielen denkbaren Konsequenzen. Klar ist jetzt schon, dass man im Falle einer Verfassungswidrigkeit der erlassenen Corona-Gesetze von jenen Vorwürfen freigesprochen werden muss.
Ordnungswidrigkeiten
Zu den Verstößen, die Jean-Marie Jacoby und Peter Freitag vorgeworfen werden, muss man sagen, dass es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, also um kleinere Vergehen, die mit einer Geldbuße, aber nicht mit Gefängnis bestraft werden. Sie sollen keine Maske getragen, keine vorgeschriebene Distanz bzw. die festgelegte Teilnehmerzahl bei einer Protestaktion nicht eingehalten haben. Des Weiteren geht es um den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit oder das Missachten der Sperrstunde.
Dass sie gegen diese Bestimmungen verstoßen hätten, streiten die beiden auch nicht ab. Im Gegenteil, sie hätten es wissentlich und willentlich getan. Zum einen, weil sie ja schlecht das befolgen könnten, gegen das sich ihr Protest richtet, nämlich eine in ihren Augen nicht wissenschaftliche und der Gesundheit nicht förderliche, ja gar krankmachende Gesetzgebung; und zum anderen, weil sie eine Reaktion herbeiführen wollten. Letzteres haben Freitag und Jacoby erreicht. Auf die Antwort des Verfassungsgerichts darf man sehr gespannt sein.
Vom Vorwurf, eine Lautsprecheranlage bei einer ihrer zahlreichen Protestaktionen in Luxemburg-Stadt illegal benutzt zu haben, wurden beide, die übrigens am Dienstagmorgen vor Gericht nicht anwesend waren, freigesprochen.
- Kirche in Metzerlach weiter auf dem Prüfstand, Gemeinderat genehmigte Zuschuss für „Eis Epicerie“ in Zolver - 17. Januar 2025.
- Nach Straftat in Esch wiederholt „Eran, eraus … an elo?“ eine alte Forderung - 9. Januar 2025.
- Haushalt 2025 im Zeichen von Bildung, Sport und Europa ohne Grenzen - 8. Januar 2025.
Sollte man nicht meinen eine Pandemie käme einem Kriegszustand gleich in dem der Staat schnelle Maßnahmen ergreifen muss um einen Kollaps zu vermeiden. Wenn da noch lange die Gerichte sich rumplagen müssen,wegen einiger Hallodris,die sich nicht an Maßnahmen halten wollen,dann sterben Menschen. Wie schon geschrieben: Es handelt sich um eine Pandemie,nicht um eine Steuerreform o.ä.
Da es diese Pandemie so nie gegeben hat ist jedes Gerichtsverfahren überflüssig!