/ Verfassungsrechtler Heuschling sieht schweres Vergehen: „Minister Bausch hat seine Muskeln spielen lassen“
Der Verfassungsrechtler Luc Heuschling erhebt schwere Vorwürfe gegen Minister François Bausch („déi gréng“). Der Professor der Universität Luxemburg spricht vom Versuch einer illegalen Einmischung in die Justiz und schließt sich demnach der Kritik der CSV an.
Der Hintergrund ist ein Unfall von vier Motorradfahrern aus dem Jahr 2017. Die betroffenen Fahrer mussten aufgrund einer Baustelle über einen Bürgersteig fahren und kamen dabei zu Schaden. In einem Schreiben vom 28. Juni 2018 an den Anwalt der Straßenbauverwaltung forderte der Substitut der Staatsanwaltschaft die Straßenbauverwaltung auf, eine Entschädigung an die Opfer zu zahlen.
Andernfalls werde man vor ein Strafgericht ziehen. Infrastrukturmister Bausch hat daraufhin reagiert – die Angelegenheit zur Chefsache gemacht. Er hat sich in einem Brief direkt an Generalstaatsanwältin Martine Solovieff gewendet und sich „erstaunt“ über die Vorgehensweise der Staatsantwaltschaft gezeigt.
Beeinflussung der Justiz
Heuschling hält dieses Vorgehen für äußerst problematisch. „Der Minister hat seine Muskeln spielen lassen, um etwas auszulösen“, so Heuschling gegenüber dem Tageblatt. Es sei ein klarer Versuch der Beeinflussung der Justiz.
Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft sei hingegen üblich, daran sei nichts auszusetzen. Doch selbst im Falle eines unkorrekten Vorgehens des Substituts könne der Minister nicht bei der Staatsanwaltschaft intervenieren.
„Selbstverständlich muss der Staat seine Beamten schützen“, so Heuschling. Allerdings indem er ihnen einen Anwalt zur Seite stellt. Unter keinem Umstand darf der Minister von seiner Machtposition Gebrauch machen und sich direkt an die Generalstaatsanwältin wenden.
„Problematisches Demokratieverständnis“
Das Verhältnis von Regierung und Staatsanwaltschaft wird unter anderem durch Artikel 19 der Strafprozessordnung („Code de procédure pénale“) geregelt. Demnach darf sich lediglich der Justizminister direkt an die Staatsanwaltschaft wenden, um ein Verfahren einzuleiten, sofern ihm eine Kenntnis über ein strafrechtliches Vergehen vorliegt. Doch auch der Justizminister kann in keinem Fall die Anweisung geben, ein Verfahren zu unterbinden, so Heuschling. Ein Urteil vom 24. Januar 1972 hat das explizit unterstrichen.
Dass Bausch die Vorfälle bis jetzt nicht kommentieren will und CSV-Präsident Frank Engel lediglich „Wahlkampf“ vorwirft, zeuge überdies von einem „problematischen Demokratieverständnis“ des Ministers. „Die Opposition ist in ihrer Rolle, ob der Regierung das gefällt oder nicht“, so der Verfassungsexperte.
In einem Interview, das Radio 100,7 ebenso gestern mit Luc Heuschling führte, sagt der Verfassungsexperte, dass ein Rücktritt von François Bausch wohl unwahrscheinlich sei. Justizminister Félix Braz („déi gréng“) wollte sich zu den Vorfällen zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern. Die Regierung arbeite an einer Antwort auf eine parlamentarischen Anfrage der CSV-Fraktion.
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Demnach hätte Minister Bausch sich gewaltig überschätzt und seine Kompetenzen überschritten. Der Versuch die Generalstaatsanwaltschalft zu beeinflussen oder gar einzuschüchtern ist ein unannehmbar. Ein schlechtes Zeichen, dass die Regierung so viel Zeit für eine Stellungnahme beansprucht. Das stellt sie in ein schlechtes Licht. Dass die Koalitionspartner dieses Spiel mitmachen ist erstaunlich.
Gewaltentrennung ist ein Grundprinzip des demokratischen Staates,, und wer das nicht akzeptiert oder versteht, der sollte nicht Minister sein in einem solchen Staat….Minister Bausch sollte gehen oder gegangen werden
„Generalstaatsanwältin Martine Solovieff empfindet einen Brief von Mobilitätsminister Bausch nicht als Einmischung in die Justiz. “ wort.lu
Also just ee Sturm am Waaserglas
Jo, obwuel de Versuch zaghaft, awer do war…
Eng aner Generalstaatsanwältin,
hätt villeicht manner kollegial reageiert ?
Also zählt jetzt was jemand empfindet und nicht was ein anderer getan hat ??
Wenn das die luxemburger Justiz ist dann empfinde ich aber berechtigte Zweifel !!!
Ob die Generalstaatsanwältin Solovieff den Brief als Einmischung in die Justiz empfindet oder nicht, ist völlig belanglos. Alleine der Versuch der Einmischung oder Einflussnahme stellt bereits ein grosses Problem dar.
excellent Analyse, Jean.
d’Gewaltentrennung besteht op Grond vum Wonsch vum Vollek, daat iwert deenen 2 Instanzen steet.
Dass d’Martine Solovieff porbeiert d’Wellen zë glätten as menschlech verständlech, mee nët zoulässeg. Waat geif soss d’Instanzen drun hënnëren bei aanëren Affären sporadësch mol een Deal zë schleissen an esou d’Gewaltentrennung aus zë hiewelen.
Genau, von wem und wann wird dieser Herr eingebremst?
Dachte ich soeben auch als ich es las.
Eist Land ass ze kleng fir eng onoofhaengeg Justiz !
Sollte mer se net an De oder Fr auslageren, oder soustraitei’eren ?
Was soll das? Der Substitut fordert eine Verwaltung auf eine Entschädigung an Opfer zu zahlen! Andernfalls, Drohung, man vor ein Strafgericht ziehen würde! Will der Substitut diesen „Opfern“ Anwaltskosten ersparen? Höchst seltsam!
Vielleicht kannte der Substitut die Opfer, das wäre eine Erklärung .
Wie soll der Minister in ein Verfahren eingegriffen haben wenn noch kein Verfahren läuft?
Wenn der Substitut an die Strassenbauverwaltung schreibt hat deren Chef doch wohl das Recht auf diesen Brief zu antworten!
Alt erëm en Trauerspill méi vun A-Z