Denkmalschutzgesetz / Vergangenheit bewahren statt zerstören
Abreißen und Schwamm drüber, das war gestern. Mehr denn je soll ab jetzt in Luxemburg alte Bausubstanz gerettet und für die Zukunft bewahrt werden. Mehr denn je soll es deshalb auch Unterstützung, vor allem finanzielle, für die Besitzer dieser Gebäude geben und die Prozeduren sollen viel klarer sein. So sieht es das neue Denkmalschutzgesetz vor, das Anfang Februar im Parlament verabschiedet wurde und nun seit dem 3. März in Kraft ist.
Das neue Luxemburger Denkmalschutzgesetz zur Bewahrung unseres Kulturerbes regelt seit Anfang März den Erhalt der archäologischen, architektonischen, mobilen und immateriellen Kulturgüter des Landes. Es ist ein vollumfängliches Programm, das besonders auch Gemeinden und vor allem die Einwohner betrifft. Deshalb werden die Bürger gezielt informiert.
Bei insgesamt vier Informationsabenden soll das neue Denkmalschutzgesetz mit seinen Auswirkungen auf das tägliche Leben erklärt werden. Die erste Runde war vergangene Woche in Samen, im Süden des Landes. Drei weitere Versammlungen werden in den kommenden Märztagen folgen.
Die eigentliche Botschaft ist, dass das Luxemburger Kulturerbe ab nun kohärenter und konsequenter geschützt und dessen Erhalt mehr unterstützt werden soll, logistisch und finanziell – sozusagen mit Rat und Tat.
Verstärkter Schutz
Klar ist, dass vorrangig dem archäologischen Kulturerbe, also bekannten wie vermuteten Zeugen unserer Vergangenheit, Rechnung getragen und Respekt gezollt werden soll und in Zukunft größerer Schutz gelten soll. Aufgrund der Bestimmungen des „Institut national des recherches archéologiques“ (INRA) sind bereits einige Zonen ausgelotet worden, die für Archäologen interessant sind. Sei es, weil bekannt ist, dass sich historisch wertvolle Zeugen unter dem Boden verbergen, oder weil man davon ausgeht, dass sie sich dort verbergen könnten und eine besondere Herangehensweise verdienen würden.
Je früher man die Funde untersuchen und einschätzen könne, umso leichter sei es später, andere Projekte in Angriff zu nehmen, so Kulturministerin Sam Tanson. Dabei sei es auch wichtig, etwaige Funde, bei Umbauten zum Beispiel, direkt beim Ministerium zu melden. Mit Besitzern oder Gemeinden wird anschließend nach Möglichkeiten gesucht, das Ganze in einem akzeptablen Zeitrahmen zu klären.
Das Einbinden der Bürger, also der Besitzer diverser Immobilien, ist allgemein eines der erklärten Ziele des neuen Gesetzes. Die Gemeinden könnten dabei bereits beträchtliche Vorarbeit leisten, indem sie schützenswerte Bausubstanz ausweisen, so Patrick Sanavia, Direktor des „Institut national du patrimoine architectural“ (INPA) – früher „Sites et monuments“. Das kann vor allem der Planungssicherheit in den Kommunen dienen.
Wer die Chance oder, je nach Sichtweise, das Pech hat, sein Haus als erhaltenswertes historisches Gebäude einstufen zu sehen, darf nicht nur auf Beratung, sondern auch auf Staatsgelder zählen. Wissenschaftliche Analysen, Grabungen oder Arbeiten an der Fassade, dem Dach oder sonstigen Teilen des Hauses werden bis zu 50 Prozent, unter Umständen gar bis zu 100 Prozent vom Staat unterstützt. Klar ist aber, dass als schützenswert klassierte Gebäude nicht mehr nach Gutdünken renoviert, ausgebaut oder verkauft werden dürfen.
Inventar erstellen
In den nächsten Monaten und Jahren soll in den einzelnen Gemeinden eine Art Inventar erstellt oder vorhandene Listen vervollständigt werden. Doch selbst noch nicht von einer Bestandsaufnahme erfasste Gebäude werden in Zukunft schwerer einzureißen sein als bisher. Man darf davon ausgehen, dass also weniger Schindluder mit alter Bausubstanz als bisher getrieben wird. Es ist allerdings auch anzunehmen, dass die Kommunen des Landes mehr als je zuvor von ihrem Recht Gebrauch machen, Gebäude ins Inventar schützenswerter Strukturen aufzunehmen.
Die Bürgermeisterin der Gemeinde Sanem, Simone Asselborn-Bintz, zeigte sich bei der ersten Informationsveranstaltung zum neuen Gesetz zufrieden ob des neuen Denkmalschutzgesetzes. „Es ist wichtig, dass Bürger genau wie Gemeinden stark eingebunden sind. Es ist vor allem wichtig, dass Menschen einen Bezug zu ihrem kulturellen Erbe entwickeln und sich um dessen Erhalt bemühen.“
Die nächsten Infoveranstaltungen sind bereits nächste Woche: am 14. März in Grevenmacher im Gymnasium, dann am 15. März in Ettelbrück im „Lycée“ sowie am 22. März im Kulturzentrum „Neimënster“ in Luxemburg-Stadt.
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