Unterstützung im Rahmen der Pandemie / Verlängerte und erweiterte Hilfen angekündigt
Nicht alle Hilfsmaßnahmen für Wirtschaft und Handel, die von der Regierung zur Verfügung gestellt wurden, sind bislang komplett ausgenutzt worden. Viele der bisherigen Instrumente werden zeitlich verlängert, andere kommen hinzu, wie die Minister Sam Tanson, Lex Delles und Franz Fayot am Freitag nach dem Ministerrat bekannt gaben.
Die wohl wichtigste Unterstützungsmaßnahme für die Betriebe ist die Möglichkeit, ihre Beschäftigten übergangsweise zum „Chômage partiel“ anzumelden; diese Möglichkeit wird nun bis Mitte 2021 in der Form, wie sie seit Juli angewandt wird, verlängert. In der ersten Phase der sanitären Krise, von März bis Juni des laufenden Jahres, nutzten 14.810 Unternehmen die Möglichkeit zur Kurzarbeit für insgesamt 375.196 Beschäftigte. 854 Millionen wurden den Unternehmen vom Staat vorgestreckt, geschuldet waren schlussendlich 448 Millionen. Knapp 350 Millionen wurden von den Unternehmen zurück an die Staatskasse überwiesen; 66 Millionen müssen noch rückerstattet werden.
Die Zahl der betroffenen Unternehmen nahm in den Folgemonaten zwar leicht ab, belief sich im Oktober aber auf immer noch 2.825 Betriebe, die das Instrument nutzten, das nun bis zum 30. Juni 2021 weiter zur Verfügung steht. Die genauen Modalitäten werden kommende Woche im Rahmen des Konjunkturkomitees mit den Sozialpartnern diskutiert und festgelegt werden.
Kleine und mittlere Betriebe
Wie Mittelstandsminister Lex Delles erklärte, werden kleine und mittlere Betriebe, die während des ersten Unterstützungspaketes Gelder bekamen, auch weiterhin unterstützt. Darunter Unternehmen aus dem Tourismus-, dem Veranstaltungs-, dem Horeca-, dem Kultur- und Unterhaltungssektor. Zusätzlich werden nun auch Betriebe des Einzelhandels und der beruflichen Weiterbildung unterstützt. Voraussetzung ist, dass sie einen Umsatzverlust von 25 Prozent angeben können. In dem Fall erhalten sie für jeden aktiven Beschäftigten 1.250 Euro monatlich und für jeden Mitarbeiter in Kurzarbeit 250 Euro. Die Maßnahme gilt bis Ende März 2021.
Eine weitere Unterstützung wird es für nicht abgedeckte Kosten der gleichen, oben genannten Betriebe geben, falls diese einen Umsatzverlust 40 Prozent oder mehr zählen. 75 Prozent der nicht abgedeckten Kosten können hier, abzüglich der Einnahmen, der Zahlungen für Kurzarbeit und anderer staatlicher Subventionen, in Rechnung gestellt werden. Hiervon werden Betrieben bis 50 Mitarbeitern 90 Prozent und Betrieben von mehr als 51 Mitarbeitern 70 Prozent rückerstattet. Die Maßnahme gilt von November 2020 bis März 2021. Hilfestellung bei den Anträgen wird das „House of entrepreneurship“ allen interessierten Unternehmen bieten. Bislang sei es im Übrigen kaum zu mehr Konkursen gekommen als im Vergleichsjahr 2019, auch nicht im Horeca-Bereich, erklärten die Regierungsvertreter auf Nachfrage.
Mehr Mittel für Kulturbereich
Kulturministerin Sam Tanson unterstrich die besondere Belastung des Kultursektors durch die Krise. Auch hier wird den Künstlern, den Beschäftigten mit zeitlich befristeten Verträgen („intermittents“) sowie jetzt auch Kulturinstitutionen Unterstützung gewährt. 480.000 Euro zusätzlich zu den bereits eingesetzten 930.000 Euro werden hierfür zur Verfügung gestellt.
Neben all diesen Maßnahmen werden eine Reihe anderer unterstützender Instrumente verlängert, wie etwa die staatlichen Garantien für Kredite, die Betriebe aufnehmen, nicht rückzahlbare Kapitalsubventionen, spezielle Kredite für Unternehmen, die Produkte gegen die Pandemie produzieren, und allgemeine Investitionshilfen für Unternehmen in Corona-Zeiten.
Wie Wirtschaftsminister Franz Fayot weiter mitteilte, liegen neueste Zahlen der EU-Kommission zur wirtschaftlichen Entwicklung Luxemburgs vor. So wird der Rückgang der Wirtschaftsleistung (BIP) für 2020 auf 4,5 Prozent geschätzt, im kommenden Jahr soll es dann ein Wachstum von 2,3 und 2022 eines von 2,75 Prozent geben. Die Beschäftigungszahl soll bis zum kommenden Jahr nur leicht ansteigen.
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De Restauranten geet ëtt nëtt ësou schlecht,
verschiddener hu baal ëmmer d’Bud voll,
an gëtt nach gejémmert, si können jo dauernd op hun,
déi aus den Nopeschlänner oder vill Grenzgänger
kommen alt eriwer iessen,soweit ëtt mégléch ass.
Bei verschiddener do klappt ëtt ganz gudd mat der
Hygiene,aanerer dogéint nëtt ësou.
Eent misst nach gesoot ginn,mat der Hygiene ,
verschidden Klienten stéieren séch guer nëtt do drun
hieren décken Hond och nach mat eran ze schléfen, do misst
méi Respekt sinn,an déi Béischte dobaussen loossen.
Virwaat ass daat iwerhaapt bei dëser Pandemie-Welle
vun uewen erower nach erlaabt ????
Matt Hygiene huet daat dreimol neischt ze dinn.
Ebenso wichtig wie Hilfsmassnahmen für Wirtschaft und Handel scheint mir die Verteilung und Aufstockung des medizinischen Hilfspersonals .
Ich war heute 7.30 in einer Blutentnahmestelle in der Escher Alzettestrasse wo eine einzige französische Infimière für den ganzen Empfang , Schreibereien und die Blutentnahme zur Verfügung stehen musste !.
Kann mich erinnern was.vor nicht allzu langer Zeit diesen und anderen Helfer versprochen wurde………
Verlängerte Kurzarbeit ist das nicht normale Arbeit?