Luxemburg / Verstärkte Zusammenarbeit im Kampf gegen den Steuerbetrug: Gilles Roth präsentiert neue Maßnahmen
Die Steuerverwaltungen ACD und AED intensivieren ihre Zusammenarbeit, um Steuerbetrug effizienter zu bekämpfen. Finanzminister Gilles Roth betont die Bedeutung dieser Maßnahme für eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften.
Die Steuerverwaltung (Administration des contributions directes, ACD) und die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA, AED) werden ab dem 24. Juni 2024 ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerbetrug stärken. Das geht aus einer Pressemeldung des Finanzministeriums am Montag hervor. „Die immer engere Zusammenarbeit zwischen den beiden Steuerverwaltungen ist ein weiterer wichtiger Schritt in unserem gemeinsamen Kampf gegen Steuerhinterziehung. Die Einhaltung der Steuervorschriften wird besser honoriert werden. Und unsere Verwaltungen werden im Einklang mit dem Datenschutz noch leistungsfähiger werden“, sagte Finanzminister Gilles Roth (CSV).
Eine Dienstmitteilung mit Anweisungen zur Umsetzung des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 über die administrative und justizielle Zusammenarbeit sowie zur Verstärkung der Mittel der Steuerbehörden wurde am Montag von Christian Buttel, dem stellvertretenden Direktor der AED und Jean-Paul Olinger, dem Direktor der ACD, im Beisein des Finanzministers unterzeichnet.
Die zentralen Punkte der verstärkten Zusammenarbeit gegen Steuerhinterziehung bestehen in der Verbesserung des Austauschs zwischen den Steuerämtern, dem obligatorischen spontanen Austausch über bestimmte Schwellenwerte hinaus und dem spontanen Austausch von Informationen über Erstattungen. Zudem zählen simultane Kontrollen in Zusammenarbeit mit den Steuerämtern und eine regelmäßige Bewertung der Zusammenarbeit zu den Kernpunkten der enger werdenden Zusammenarbeit.
Wie aus der Mittelung des Ministeriums hervorgeht, zählt zur Verbesserung des Austauschs, dass der Austausch nicht mehr ausschließlich von Steuereinnehmern oder -empfängern durchgeführt wird, sondern auch deren Stellvertretern. Der spontane Austausch sei bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte für Umsätze und abzugsfähige Kosten obligatorisch. Diese Schwellenwerte sollen bei Bedarf angepasst werden. Informationen über Rückerstattungen sollen künftig im Rahmen des spontanen Austauschs elektronisch übermittelt werden, um es der anderen Verwaltung zu ermöglichen, eine Mahnung an Drittschuldner zu senden. Die gleichzeitigen Kontrollen werden weiterhin zentral koordiniert, aber die Steuerämter können nun über die bisherigen Einheiten (Service des révisions der ACD und Service antifraude der AED) hinaus teilnehmen. Die Leitung beider Verwaltungen wird regelmäßig die Ergebnisse der Zusammenarbeit bewerten, um diese schrittweise zu verbessern.
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