Tödlicher Schuss bei Verkehrskontrolle in Bonneweg / Verteidigung des ehemaligen Polizisten plädiert auch im Berufungsprozess auf Notwehr und Freispruch
Im November 2022 wurde ein Polizist vor Gericht zu fünf Jahren Haft verurteilt. Am 11. April 2018 hatte er in Bonneweg bei einer Verkehrskontrolle, die aus dem Ruder lief, einen Menschen erschossen. Am Dienstag begann der Berufungsprozess.
Hat Polizist M. im April 2018 aus Notwehr auf einen Automobilisten geschossen oder vorsätzlich? Das ist die Frage, die sich beim Prozess in erster Instanz stellte. Um dieselbe Frage geht es nun auch im Berufungsprozess, der am Dienstag begonnen hat.
Fakt ist, dass der 1995 geborene M., der heute nicht mehr bei der Polizei ist, damals in Bonneweg bei einer angeblichen Routinekontrolle einen Autofahrer überprüfen wollte. Wie aus dem vor Ort nachgestellten Verlauf der Ereignisse hervorgeht, scheint dieser die Haltezeichen des Polizisten ignoriert und versucht zu haben, zu fliehen. Bei diesem Versuch fuhr er, wie es die Rekonstruktion zeigte, auf den damals 22 Jahre alten Polizisten zu. Dieser feuerte drei Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab. Die erste Kugel verletzte den 51-jährigen Niederländer tödlich.
Schießen oder springen?
In erster Instanz wiesen Experten auf die hohe Geschwindigkeit des Autos hin und dass der Polizist binnen sehr kurzer Zeit habe reagieren müssen. Er habe sich durchaus in Lebensgefahr wähnen können. Die Frage aber, ob er aus legitimer Verteidigung heraus wirklich habe schießen müssen oder ob er sich nicht durch einen Sprung zur Seite habe in Sicherheit bringen können, wurde von den Experten nicht eindeutig beantwortet. Ein erfahrener Polizist meinte damals im Kontext des Prozesses, dass er selbst sich irgendwie aus der Gefahrenzone entfernt hätte, um sein Leben zu retten, und nicht geschossen sowie die mögliche Flucht des Autofahrers in Kauf genommen hätte.
Dass es Zweifel an M.’s Darstellung der Notwehr gibt, beruht zum Teil auf Aussagen früherer Kollegen. Jene haben angegeben, dass M. ein eher sonderbares Verhältnis zu seiner Waffe gehabt habe und mitunter zu verstehen gegeben habe, gerne mal Gebrauch davon zu machen.
Ein von der Verteidigung in Auftrag gegebenes neues psychiatrisches Gutachten zeichnet kein anormales Bild des Ex-Polizisten. Wesentlich neue Erkenntnisse gab es am ersten Tag des Berufungsprozesses darüber hinaus nicht.
Angst ums Leben
M.’s Verteidiger, Anwalt Philippe Penning, bewegte sich am Dienstag vor Gericht im Rahmen dessen, was er bereits in erster Instanz vorbrachte: Die Reaktionszeit müsse in Betracht gezogen werden, M. habe zu wenig Zeit gehabt, um genau alles abwägen zu können. Es gebe zu viele Zweifel, Unklarheiten und offene Fragen. Zu all dem komme der desolate Zustand des Fahrzeuges, ein schwarzer Mercedes, sowie das merkwürdige Benehmen seines Fahrers, des späteren Opfers, während des ganzen vorhergehenden Einsatzes der Polizei. Me Penning erwähnte dabei besonders, dass der Fahrer mit seinem Auto auf den Polizisten zugefahren sei, mit hoher Geschwindigkeit, und dass dabei, wie die Experten sagten, durchaus Lebensgefahr für den Polizisten bestanden habe. Sein Mandant habe nicht die Absicht gehabt zu schießen, er habe aus Angst, aus Notwehr gehandelt. Deshalb sei er freizusprechen, so Me Penning.
Beim Prozess in erster Instanz hatte die Staatsanwaltschaft eine 30-jährige Haftstrafe für den Polizisten M. gefordert. Er habe es darauf angelegt, seine Schusswaffe zu benutzen und auf jemanden schießen zu können. Dass die Richter dem nicht nachgekommen sind und M. im November vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von „nur“ fünf Jahren, davon drei auf Bewährung, verurteilt haben, liegt daran, dass sie dem Ex-Polizisten als strafmildernden Umstand zugutehielten, vom Autofahrer und seinem Benehmen im Straßenverkehr provoziert worden zu sein.
Der Berufungsprozess wird am Freitagmorgen mit dem Plädoyer der Generalstaatsanwältin fortgesetzt.
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„Jene haben angegeben, dass M. ein eher sonderbares Verhältnis zu seiner Waffe gehabt habe und mitunter zu verstehen gegeben habe, gerne mal Gebrauch davon zu machen.“ Durchlaufen Polizisten keinen psychologischen Test? Wenn ja, hätte der Seelenforscher das nicht herausfinden müssen? Jetzt brauchen wir Spezialisten um herauszufinden wie der Betroffene hätte reagieren müssen. Tatsache bleibt dass der Fahrer keine Rücksicht genommen hat.In den USA wäre er nicht so weit gekommen.Das ist keine besondere Wertschätzung.Aber wenn man das weiß folgt man den Anweisungen der Polizei. Wenn die Staatsgewalt sich mit Seelsorge begnügt,dann brauchen die Polizisten keine Waffen mehr.Eine Kelle genügt.