München / Verurteilung wegen Volksverhetzung nach „Impfen macht frei“-Post bei Facebook
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Immobilienmanager nach einem „Impfen macht frei“-Post bei Facebook wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 46 Jahre alte Mann muss nach dem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil 1.800 Euro zahlen, aufgeteilt in 120 Tagessätze zu 15 Euro.
Er hatte im November 2020 vor Beginn der Corona-Impfkampagne bei Facebook ein zweigeteiltes Bild veröffentlicht, auf dessen unterer Hälfte der Eingang eines Konzentrationslagers mit dem Schriftzug „Arbeit macht frei“ über dem Eingangstor zu sehen war. In der oberen Bildhälfte wurde ebenfalls der Eingangsbereich eines Konzentrationslagers dargestellt, der Schriftzug über dem Eingangsbereich lautete dort „Impfen macht frei“.
Außerdem waren dem Urteil zufolge zwei schwarz uniformierte Männer mit überdimensionalen Spritzen abgebildet. Der Angeklagte hatte das Bild mit dem Kommentar „Alles schon mal dagewesen“ versehen.
Nach Verurteilungen auf Grundlage der Anklage des Antisemitismusbeauftragten der bayerischen Justiz durch das Münchner Amtsgericht und das Münchner Landgericht zog der Verurteilte noch vor das oberste bayerische Gericht. Der Kläger sah sich in seiner Meinungsfreiheit beschränkt.
Dagegen befand das Bayerische Oberste Landesgericht, dass der Mann die in den Konzentrationslagern begangenen Massenmorde verharmlost habe. Er habe durch die Darstellung des Tors eines Konzentrationslagers den Bezug zu den Konzentrationslagern unter nationalsozialistischer Herrschaft und dem dort aus rassistischen Motiven begangenen Völkermord hergestellt.
Er habe außerdem eine Verbindung der von ihm erwarteten Situation von Impfunwilligen mit jener der Holocaust-Opfer hergestellt, erklärte das Gericht. Dieses Verhalten sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören.
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