Düdelingen / Verwaltungsgericht hebt Suspendierungen von Beamten auf: IT-Mitarbeiter freuen sich
Das Verwaltungsgericht hat den IT-Mitarbeitern aus Düdelingen recht gegeben: Sie können zurück auf ihre Arbeitsplätze kehren. Laut den beiden Suspendierten freut sich die Abteilung auf ihre Rückkehr.
Das Luxemburger Verwaltungsgericht hat entschieden: Die zwei suspendierten IT-Mitarbeiter der Gemeinde Düdelingen müssen mit sofortiger Wirkung an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Das schreibt die Gewerkschaft FGFC am Dienstagmorgen in einer Pressemitteilung. Die Suspendierungen seien nicht gerechtfertigt, „insbesondere da wesentliche Verfahrensrechte verletzt wurden“, so die Gewerkschaft. Die beiden Betroffenen hatten kurz nach der Freistellung vor etwa zwei Jahren gegen die Suspendierung beim Verwaltungsgericht geklagt. Das aktuelle Urteil bezieht sich auf diese Klage und nicht auf das Berufungsverfahren der Stadt Düdelingen, das noch beim Verwaltungsgericht vorliegt.
Die beiden suspendierten Beamten, Tom* und Eric*, freuen sich jedenfalls über das Urteil, wie sie dem Tageblatt gegenüber erzählen. „Man freut sich natürlich, dass man Recht bekommen hat, weil es eine Bestätigung ist“, sagt Tom gegenüber dem Tageblatt. Die anderen IT-Mitarbeiter würden sich laut Tom und Eric über ihre Rückkehr freuen. „In erster Linie menschlich, aber auch wegen der Arbeit“, meint Tom. „Eric und ich haben dort alles aufgebaut und es gibt so viele Sachen, die nur wir kennen.“
Trotzdem: Es ärgert sie, dass sie klagen mussten, um überhaupt arbeiten zu dürfen. „Es ist nicht normal, dass man sein Gehalt zweieinhalb Jahre bekommt, um nichts zu machen – das ist psychologisch sehr schwierig, auch wenn die Menschen glauben, das sei wie Urlaub“, sagt Eric.
Die Vorwürfe
2021 meldeten Whistleblower Fälle von Rassismus, Belästigung und unrechtmäßiger Nutzung von Gemeindematerial innerhalb der IT-Abteilung der Gemeinde Düdelingen. Die Verwaltung leitete umfassende Untersuchungen ein. Die Gemeinde suspendierte drei Mitarbeiter, von denen zwei noch immer freigestellt sind.
Die Gewerkschaft FGFC kritisiert die Untersuchungsmethoden der Gemeinde als unrechtmäßig und schreibt, dass die Suspendierung unbegründet ist. Sie verweist auf stundenlange Verhöre ohne Beistand, Beschlagnahmungen von Geräten ohne rechtliche Grundlage und eine fehlende Transparenz bei der Untersuchung. Eine Disziplinarkommission stellte im Sommer 2024 mehrere Rechtsverstöße durch die Gemeinde fest, darunter Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und Datenschutzgesetze. Die Gemeinde legte gegen diese Entscheidung beim Verwaltungsgericht Berufung ein.
„Suspendierung nicht gerechtfertigt“
Auch wenn FGFC-Präsident Claude Reuter sich über das Urteil freut, bedauert er, dass es überhaupt so weit kommen musste. „Müssen wir wirklich vors Gericht ziehen, um Recht zu bekommen? Können wir uns nicht zuerst zusammensetzen und uns fragen, wie wir das lösen?“, sagt Reuter am Dienstagmorgen gegenüber dem Tageblatt. Die Suspendierung sei aufgrund der vorliegenden Fakten nicht gerechtfertigt gewesen. Er betont, dass die FGFC nur an die Öffentlichkeit geht, wenn es sonst keine andere Möglichkeit gibt. „Wenn wir etwas preisgeben, dann ist das auch so.“
Die FGFC würde weiterhin am Ball bleiben und würde am liebsten noch vor dem zweiten Urteil des Verwaltungsgerichts eine Lösung gemeinsam mit dem Schöffenrat finden. „Sie müssen sich bewusst sein, dass bei dem Urteil ganz eigenartige Sachen herauskommen und dann kommt eine ganz andere Verantwortung auf sie und den Gemeinderat zu“, so Reuter.
Um die Rückkehr der Beamten zu erleichtern, hat der Schöffenrat in Zusammenarbeit mit der FGFC und weiteren Akteuren einen Plan zur Wiedereingliederung entwickelt. Die beiden Informatiker kehren an ihre ursprünglichen Arbeitsplätze zurück. „Dieses Vorgehen unterstreicht die konstruktive Haltung der Gemeinde, die damit einen wichtigen Schritt zur Normalisierung der Situation unternimmt“, schreibt die Gewerkschaft. Dennoch bleibe abzuwarten, ob dieser Wiedereingliederungsprozess reibungslos verläuft.
„Respektieren das Urteil“
Während die Gewerkschaft FGFC und die beiden suspendierten IT-Mitarbeiter in den vergangenen Wochen in der Presse viel preisgaben, hielt sich die Düdelinger Verwaltung bisher zurück. Die Begründung: Es sei ein laufendes Verfahren und die Kommune könne deswegen nicht kommunizieren. Darauf angesprochen, meinte LSAP-Bürgermeister Dan Biancalana am Dienstag gegenüber dem Tageblatt, die beiden IT-Mitarbeiter hätten mittlerweile eine Aufforderung vom „Commissariat du gouvernement chargé de l’instruction“ bekommen, die ausführliche Kommunikation mit der Presse zu unterlassen. In dieser einstweiligen Verfügung an die beiden steht laut Biancalana, dass sie in einem Wort-Artikel zum Teil Informationen preisgegeben hätten, die so nicht in den Gutachten der Disziplinarkommission drinstehen würden. Die beiden Betroffenen bestätigten dem Tageblatt gegenüber, dass sie ein Schreiben von der Disziplinarkommission erhalten haben.
Trotzdem: „Wir respektieren das Urteil und setzen das um“, sagt Biancalana. Die beiden Mitarbeiter sollen Anfang Januar ein Gespräch mit dem Schöffenrat, dem Verantwortlichen der IT-Abteilung und der Personaldelegation führen. Danach werden sie wieder in den täglichen Ablauf integriert. „Wir hatten mit der FGFC schon eine Versammlung für Montag eingeplant“, sagt Biancalana. Als das Urteil dann am Montagmorgen veröffentlicht wurde, nutzten Gewerkschaft und Gemeinde dieses Meeting, um die Aufhebung der Suspendierung „pragmatisch umzusetzen“.
Die Suspendierung der Beamten verletzte laut FGFC die Anhörungspflicht gemäß Artikel 9 der „Procédure administrative non contentieuse“ (PANC). Die Gemeinde begründete das beschleunigte Suspendierungsverfahren damals damit, dass es sich um ein „sensibles Dossier“ handele. Das Verwaltungsgericht hat diese Begründung als ungültig erklärt. „Das sind jetzt zwei Interpretationen, die auf dem Tisch liegen“, sagt Biancalana. Das Urteil sage nichts über die Fakten des Dossiers aus – es ginge es nur um das Suspendierungsverfahren.
Die FGFC bezeichnet das Urteil als wichtigen Etappensieg, weist jedoch auf weiteren Aufklärungsbedarf hin. „Wir stehen erst am Anfang, die Illegalitäten aufzuklären und aufzuarbeiten“, so die Gewerkschaft. Dafür sei sie auch bereit, sich ein weiteres Mal mit der Gemeinde an einen Tisch zu setzen. Sollte dies nicht klappen, würden sie auch andere Schritte in Betracht ziehen.
*Die Namen wurden verändert, sind der Redaktion allerdings bekannt
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