Endlich Ferien / Vignetten, Passagierrechte, Einbruchsicherung: Darauf sollten Sie vor dem Urlaub achten
Die Schulferien haben in Luxemburg begonnen. Wer in den Urlaub fährt, sollte einiges beachten. Der Luxemburger „Automobile Club“ (ACL) und die Polizei geben Tipps.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wer für längere Zeit weg ist, soll auf Rat der Polizei Vertraute aus der Nachbarschaft darüber informieren – damit diese Bescheid wissen, falls sie während der Abwesenheit etwas Verdächtiges in der Nähe des Hauses oder der Wohnung feststellen sollten. Ihnen kann man auch einen Hausschlüssel, gegebenenfalls den Code für die Alarmanlage, und einen Notfallkontakt geben. In den sozialen Netzwerken sollte man indes nicht auf die längere Abwesenheit aufmerksam machen. Vor allem dann nicht, wenn die eigene Adresse mit dem Profil verknüpft ist oder sich darauf Fotos vom Zuhause befinden. Wichtig ist, dass alle Türen und Fenster verschlossen sind – hier gilt das Motto „lieber einmal zu viel als einmal zu wenig kontrollieren“. Die Luxemburger Polizei bietet außerdem den kostenlosen Dienst „Départ en vacances“ auf ihrer Webseite an. Während des Urlaubs behalten Beamte dann ein Auge auf das Wohngebäude.
Auf vier Rädern unterwegs
Wer mit dem eigenen Fahrzeug verreist, sollte vorher dessen Zustand überprüfen: Funktionieren Bremsen und Scheinwerfer einwandfrei? Ist mit den Reifen alles in Ordnung? Sind ausreichend Motoröl und Scheibenwischwasser vorhanden? Die Polizei rät dazu, das Gepäck in den Kofferraum statt auf die Rücksitze zu verstauen und dabei die Höhe der Sitze nicht zu überschreiten, sodass die Sicht der Fahrerin oder des Fahrers nicht beeinträchtigt wird. Das zulässige Höchstgewicht darf nicht überschritten werden – überdies sollte der Reifendruck an dieses angepasst werden. Steht eine längere Fahrt an, wird dazu geraten, regelmäßig Pausen zu machen. Regionale Radiosender informieren über eventuelle Staus oder Unfälle. Und nicht vergessen: In manchen Ländern, zum Beispiel in Österreich und der Schweiz, gilt Vignettenpflicht. Diese kann man sich vorab beim ACL oder an Tankstellen im Ausland vor dem Überqueren der Grenzen besorgen. Informationen dazu, aber auch zu den in verschiedenen Ländern geltenden Umweltzonen gibt es auf der Webseite des ACL, unter der Telefonnummer 45 00 45-1 oder per E-Mail an acl@acl.lu.
Mit dem Flieger in den Urlaub
Verspätungen oder gar Absagen eines Fluges sind ärgerlich. Wichtig zu wissen: Von einem EU-Flughafen abreisende und an einem solchen mit einer in der EU niedergelassenen Fluggesellschaft ankommende Passagiere haben gemäß der europäischen Verordnung „EG 261/2004“ Anspruch auf bestimmte Erstattungen und Hilfeleistungen. Bei großen Verspätungen (je nach Flugdistanz ab zwei Stunden bis vier Stunden) muss die Airline Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonanrufe anbieten. Ab mindestens fünf Stunden Verspätung gilt das Recht auf Rückerstattung. Für gegebenenfalls anfallende Übernachtungskosten muss die Fluggesellschaft aufkommen. Wenn Gäste trotz gültigem Ticket und pünktlichem Erscheinen gar nicht befördert werden, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie treten aus freien Stücken von dem Flug zurück und vereinbaren im Gegenzug mit der Airline den Erhalt anderer Leistungen – und geben in dem Fall aber ihre Ansprüche auf Entschädigungen gemäß der EU-Verordnung ab. Oder aber sie verzichten nicht freiwillig und haben dann unter anderem ein Recht auf Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro. Auch in diesem Fall muss die Fluggesellschaft Getränke und Mahlzeiten, zwei Telefonanrufe und, wenn nötig, eine Hotelübernachtung anbieten. Einen Überblick zum geltenden Recht gibt es online auf guichet.public.lu.
Reisen auf Schienen
Wer mit dem Zug eines Eisenbahnunternehmens mit europäischer Lizenz verreist, ist laut guichet.lu durch EU-Maßnahmen geschützt. Bei Verspätungen müssen Reisende so schnell wie möglich über die Lage und voraussichtliche Abfahrt sowie Ankunft informiert werden. Bei mehr als einer Stunde Verspätung oder gar einer Annullierung kann zwischen einer anderen, kostenlosen Beförderung zum Reiseziel oder aber der Erstattung des Tickets und, falls erforderlich, einer kostenfreien Fahrt zum Startpunkt gewählt werden. Bei einer verspäteten Ankunft am Endziel besteht Anspruch auf Entschädigungen: auf 25 Prozent des Fahrpreises bei Verzögerungen zwischen 60 und 119 Minuten und 50 Prozent bei einer Verspätung von 120 Minuten oder mehr. Allerdings gilt das nicht, wenn die Verzögerung durch Umstände bedingt ist, die nicht mit dem Eisenbahnbetrieb zusammenhängen. Im Falle einer verspäteten Ankunft oder Abfahrt von über 60 Minuten erhalten Reisende entsprechend der Wartezeit kostenlos Getränke und Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Unterbringung im Hotel. Unter guichet.lu gibt es weitere Informationen.
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