Corona und Kurzarbeit / Von 635.000 Euro auf 49 Millionen monatlich
Der „Chômage partiel“, die bezahlte Kurzarbeit also, ist das wichtigste Instrument gegen Konkurse in der Krise. Von Kosten für den Staat von rund 635.000 Euro monatlich vor der Krise stieg die Summe seit März 2020 auf durchschnittlich 48 bis 49 Millionen. Arbeitsminister Dan Kersch legte am Montag eine Zwischenbilanz vor.
Der Vize-Premier verdeutlichte eingangs seiner technischen Darlegung die psychische Belastung von Kurzarbeit für die Betroffenen, die nicht alle 80 Prozent ihres Normallohnes erhielten, da die Summe auf den zweieinhalbfachen Mindestlohn gedeckelt ist. Wer von „Chômage partiel“ betroffen ist – bislang 151.322 Menschen –, der stelle sich unweigerlich belastende Fragen über die Zukunft seines Betriebes und damit über die eigene.
Kurzarbeit sei keine Umschreibung für zusätzlichen Urlaub, so Kersch, der daran erinnerte, dass die Nutznießer des Instrumentes während der Phase des „Chômage partiel“ dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen, Weiterbildungsmaßnahmen nutzen und bei Bedarf im Betrieb zur Verfügung stehen müssen.
Die Bedeutung der Kurzarbeit für Wirtschaft und Arbeitsmarkt während der sanitären Krise wird durch die Statistik offensichtlich: Von durchschnittlich 18 Betrieben monatlich vor Corona stieg die Beanspruchung des vom Konjunkturkomitee genehmigten Mittels auf über 15.000 Unternehmen während Corona.
Handel, Bau, Gaststätten
Die meisten Unternehmen, die Kurzarbeit beantragten, kommen aus dem Handel. 3.020 Betriebe mit 27.514 Angestellten nutzten das Instrument. Bau (2.400 Betriebe mit 27.930 Beschäftigten) und Horeca-Sektor (1.849 Betriebe mit 18.718 Angestellten) waren die am stärksten betroffenen Wirtschaftsbereiche. Insgesamt konnten 151.322 Menschen auf das Kriseninstrument zurückgreifen, die meisten davon im April 2020, zu Beginn der Pandemie, als 124.482 Menschen kürzer als gewohnt oder gar nicht zur Arbeit mussten. Die Gesamtzahl der Kurzarbeiter in der Krise steigt weiter, allerdings weitaus langsamer als vor einem Jahr.
Während der Periode zwischen März 2020 und Februar 2021 wurden 985,3 Millionen Euro für Kurzarbeit an die Betriebe ausgezahlt. In den ersten Monaten galt ein System von Vorschüssen auf Anfrage und es wurden 396,6 Millionen Euro zu viel überwiesen. Der Großteil dieser Gelder wurde mittlerweile zurückerstattet; es bleiben aber noch 7,95 Prozent der Summe offen, obwohl inzwischen vier Mahnungen an die betroffenen Betriebe gingen. Kersch kündigte denn auch an, dass säumige Rückerstatter jetzt damit rechnen müssen, dass das Geld eingetrieben werde.
Seit Januar 2021 wird die Kurzarbeit pro Betrieb in Stunden statt wie vorher in Arbeitsplätzen berechnet, was eine bessere Aufteilung innerhalb der Unternehmen erlaubt. Die Betriebe sollen durch die bis wenigstens Juni garantierte Kurzarbeit die Gelegenheit bekommen, sich zu restrukturieren und ggf. neu zu orientieren.
Auch die Regeln zum Erhalt des Geldes änderten sich und wurden den jeweiligen Rahmenbedingungen mehrmals angepasst. So können Betiebe aus nicht-vulnerablen Sektoren seit November 2020 15 Prozent ihrer Arbeitsstunden zur Kurzarbeit anmelden; dürfen dann allerdings keine Entlassungen vornehmen. Unternehmen aus verletzlichen Bereichen (Gaststätten, Tourismus, Veranstaltungsbranche) dürfen bis zu 100 Prozent ihrer normalen Arbeitsstunden anmelden und maximal ein Viertel der Belegschaft entlassen. Ab Mai ’21 werden diese Regeln erneut angepasst werden und auf 10 bzw. 50 Prozent der üblichen Arbeitsstunden beschränkt. Mehrere Ausnahmeregelungen vervollständigen das Regelwerk, das gemeinsam mit Zustimmung der Sozialpartner verabschiedet wurde.
Geld nicht ohne korrekten Antrag
Das Kurzarbeitergeld wird innerhalb weniger Wochen an die Betriebe ausgezahlt, so Kersch; allerdings geht dies nicht ohne die dafür relevanten Informationen. Nur wer seine monatliche Abrechnung der effektiven Arbeitsstunden an die ADEM und die Bilanz der Verdienstzahlen an die „Sécurité sociale“ schickt, kann auch ausgezahlt werden. Und viele Betriebe machen dies nicht oder spät. So wurde im Dezember von 5.404 Anträgen 3.601 mit einer Auszahlung entsprochen, bei 871 fehlt die Abrechnung, die eigentlich bis zum letzten Februar hätte vorliegen müssen. 564 Mal wurden die geleisteten Stunden nicht an die Soziale Sicherheit gemeldet und 368 Antragsteller werden bis Mitte der Woche ausgezahlt. Die Verwaltungen würden sich in Toleranz üben, die unvollständigen Dossiers sollten aber nun schnell eingereicht werden, so Dan Kersch, der auf noch schlechtere Quoten von kompletten Dossiers im Januar verwies.
Kersch verwies darauf, dass das Konjunkturkomitee im Falle vorliegender Beweise für Betrug mit dem Kurzarbeitsgeld systematisch die Staatsanwaltschaft einschalte, und sprach indirekt die vergangene Woche vom OGBL erhobenen Vorwürfe des Betrugs mit Kurzarbeitsgeld beim Unternehmen Eurofoil an. Auch hier werde die Staatsanwaltschaft informiert, sollten Beweise vorliegen.
Und dies scheint der Fall zu sein: Unseren Informationen zufolge liegen der Gewerkschaft kompromittierende Mails der Eurofoil-Betriebsleitung vor, die den Betrug am Staat offenlegen.
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