Mobilität / Vorsicht Kamera: Dashcam und Co. im Straßenverkehr legal, aber …
Darf man als Auto- oder Fahrradfahrer im Straßenverkehr filmen und sind diese Aufnahmen im Falle des Falls rechtlich relevant? Diese Frage ist in Luxemburg nicht so einfach zu beantworten. Fakt ist, dass weder eine Dashcam im Auto noch eine GoPro auf dem Fahrrad verboten sind und es im Falle eines Prozesses dem Richter obliegt, das Filmmaterial als Beweis zuzulassen, oder eben nicht.
Kann ein Automobilist, der die 1,50-m-Regel beim Überholen von Radfahrern nicht respektiert und so einen Unfall provoziert, anhand von Filmmaterial der GoPro-Kamera des Radfahrers überführt werden? Und kann der Autofahrer mittels seiner Dashcam beweisen, dass er sehr wohl den geforderten Abstand eingehalten hat? Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten.
In Luxemburg ist der Besitz solcher Kameras erlaubt, auch der „Code de la route“ verbietet sie nicht im Verkehr. Doch das Filmen mit Dashcams während der Fahrt verstößt im Prinzip gegen das Datenschutzgesetz. Die Benutzung fällt unter das Datenschutzreglement (RGPD), wobei die nationale Datenschutzkommission (CNPD) in ihrem Dossier zum Thema Dashcams festhält, dass Filmen während der Fahrt gegen den Schutz der persönlichen Daten der anderen Fahrer verstößt. Daher könne es auch keine Genehmigung hierfür geben, da alle gefilmten Verkehrsteilnehmer ihr Einverständnis dazu im Vorfeld geben müssen.
Unter Umständen als Beweis zulässig
Trotzdem können Fahrtfilme mit Dashcams, obwohl im Prinzip illegal, von Richtern in Strafprozessen als Beweis zugelassen werden, wie Justizsprecher Henri Eippers dem Tageblatt erklärt: „Im Strafrecht gibt es das Prinzip der ‚liberté de preuve’. ‚Tout mode de preuve est admissible’, heißt es, oder, anders ausgedrückt: ‚Les infractions peuvent être établies par tout mode de preuve’. Darunter fallen auch Bilder, Filme oder Ton, die illegal, weil nicht autorisiert, aufgenommen wurden.“
Es gibt Jurisprudenz zu diesem Thema, unter anderen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Demnach dürfen Richter diese Art von Beweismaterial nicht prinzipiell ausschließen. Allerdings müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: In einem fairen Prozess muss der Verteidigung das Recht zugestanden werden, das illegal aufgenommene Beweismittel infrage zu stellen. Das Beweismaterial darf zudem nicht von vornherein durch ein Gesetz ausgeschlossen sein. Des Weiteren muss es vertrauenswürdig sein; Fotomontagen werden nicht akzeptiert. Genau sowenig Material, das zum Beispiel durch Drohung oder Erpressung zustande gekommen ist. In anderen Worten: Das Gericht prüft, wie und unter welchen Umständen das Beweismaterial, also in diesem Fall die Aufnahmen, zustande gekommen ist. „Schlussendlich muss der Richter einschätzen, ob die unterschiedlichen Voraussetzungen respektiert wurden und die Beweise daher zulässig sind oder nicht“, so Henri Eippers.
Demnach können Dashcam- oder GoPro-Filme als Beweismaterial sehr wohl vor Gericht angenommen werden. „Von vornherein ist das nicht auszuschließen. Allerdings macht eine Person, die filmt, sich möglicherweise wegen ‚atteinte à la vie privée’ auch strafbar. Demnach gibt es in diesem Kontext sehr viele Facetten, die zu beachten sind“, so der Justizsprecher abschließend.
Seit der Einführung der Petitionen im März 2014 gab es gleich fünf Ersuche, die sich für den Einsatz von Dashcams einsetzten. Sie hatten allesamt nur mäßigen Erfolg. Im Sommer 2018 unterschrieben 795 Menschen die Petition Nr. 1028, was die bisher höchste Zahl an Signaturen bedeutete. Die letzte Petition zum Thema Dashcam sammelte im letzten Herbst 353 Unterschriften. Sie forderte, dass „Dashcams erlaubt und auch als Beweis benutzt werden können“.
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Filmen am oeffentlechen Raum misst emmer erlaabt sinn !
An den Internet stellen an publizei’eren ob FB , etc misst dogeint awer strengstens reglementei’ert bis verbuedeen sinn !
Wann et Obnahmen vun Delikter an Infraktio’unen gett, kennen dei‘ fir eng schnell, objektiv an korrekt Obklaerung suergen !!
Fahre seit langem mit Dashcam. Mit Hilfe der Polizei wurde ein Vandale erwischt, der einen größeren Schaden an meinem Auto gemacht hat. Außerdem hat die Polizei die Kamera in betracht gezogen bei einem Unfall in den Italienischen Alpen, wo ein Motoradfahrer auf meiner Seite entgegen kam. Auch wenn die Kamera nicht unbedingt erlaubt ist, bei der Versicherung wird sie schon in Betracht gezogen. Allein wegen der Radfahrer, die meinen tun und lassen zu können was sie wollen ist es wichtig immer eine aktiv im Auto zu haben. Aber beim Kauf sollte man schon auf Qualität achten, die Kamera sollte das Nummerschild von dem entgegen kommenden Fahrzeug deutlich wieder geben.
Ech fannen jiddereen misst eng Drone iwer sech fléien hun, déi een 24/24 iwerwaacht. Dass een nëmmen näischt falsch mecht.