Bionext vs. Gesundheitsministerium / Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs steht beim Prozess im Raum
Hat das Gesundheitsministerium bei der Vergabe des „Large Scale Testing“ gegen die Regeln der öffentlichen Ausschreibung und des fairen Wettbewerbs verstoßen? Der Meinung ist jedenfalls Bionext. Das private Analyselaboratorium hat deshalb Klage gegen das Ministerium eingereicht. Dabei geht es um Geld, vor allem aber um die Frage, ob der Staat das Gesetz missachten dürfe.
Es geht um Corona, die Pandemie und – um Geld. Zunächst aber vor allem um die Frage, ob der Staat und besonders das Gesundheitsministerium, im Rahmen des „Large Scale Testing“ gegen das Gesetz verstoßen hat, also gegen Prozeduren der öffentlichen Ausschreibung und gegen Wettbewerbsregeln.
Der Meinung ist jedenfalls „Bionext Lab“ mit Sitz in Leudelingen. Das medizinische Analyselabor hat deshalb vor Gericht Klage eingereicht. Hauptsächlich geht es um den Zeitraum zwischen dem 20. Juni und dem 15. September dieses Jahres, als jeder in Luxemburg die Möglichkeit hatte, sich einem Gratis-PCR-Test zu unterziehen. Diese Tests konnten aber ausschließlich in den Zentren der „Laboratoires réunis“ in Anspruch genommen werden. Konsequenz: bei den anderen Anbietern wie beispielsweise Bionext brachen die Einnahmen drastisch ein. Warum auch für etwas bezahlen, was man kostenlos bekommen kann?
Dagegen hat Bionext-Chef Jean-Luc Douson auch nichts einzuwenden. Dass aber sein Labor dabei außen vor gelassen wurde, will er nicht hinnehmen.
Prinzipielle Fragen
Eigentlich hätten in dieser Affäre am Dienstag vor einem Schnellgericht die Plädoyers sein sollen. Dazu kam es aber nicht. Die für den Richter entscheidende Frage, ob das „Large Scale Testing“ vorbei sei oder noch andauere, konnte nicht einvernehmlich beantwortet werden. Für die Rechtsanwälte der Regierung ist es vorbei, nicht jedoch für die Anwälte von Bionext. Das mag technisch klingen, ist aber in etwa vergleichbar mit der Frage, ob man sich während des Urlaubs über das schlechte Essen im Hotel beklagt oder erst wenn man wieder zu Hause ist. Im Endeffekt bleibt aber die Frage, warum das Essen als schlecht empfunden wurde.
Um die Frage vollumfänglich zu klären, ist der Prozess nun auf den 8. Februar vertagt worden. Den Anwälten von Bionext ist die Sache wichtig. Sie sagen auch: Selbst wenn festgehalten würde, dass das „Large Scale Testing“ vorbei sei, würde die Klage Sinn ergeben. Prinzipiell ginge es um die Frage, warum eine öffentliche Behörde gegen öffentliche Regeln verstoßen habe.
Den möglichen Verdienstausfall möchte Dourson zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen. Bisher sei auch keine Schadensersatzforderung eingereicht worden. Es sei aber eine mögliche Option – für später. Jetzt ginge es vorrangig darum, vor dem Bezirksgericht Luxemburg zu erreichen, dass das Abkommen über die Gratis-PCR-Teste für ungültig erklärt wird. Was das denn bedeuten würde, ist am Dienstagmorgen nicht wirklich klar geworden. Als Beobachter darf man darüber spekulieren, ob es eine Prinzipienfrage für zukünftige Weichenstellung sein soll oder das Fundament für Schadensersatzforderungen.
Klage bei der EU
Vor drei Wochen hat Bionext ebenfalls Klage bei der Europäischen Kommission eingereicht. Diese prangert eine Verletzung des Wettbewerbsrechts und ein Problem staatlicher Beihilfen an. Vor einigen Tagen habe man eine Unterredung mit der „Generaldirektion für Konkurrenz“ der EU gehabt, um Erklärungen zum eingereichten Dossier abzugeben, berichtete Dourson. Jene müsse das Dossier nun studieren, um anschließend Position beziehen zu können.
Der Bionext-Chef bedauert im Gespräch nach der Gerichtssitzung, dass es trotz wiederholter Anfragen bisher keine Möglichkeit für einen Austausch mit Gesundheitsministerin Paulette Lenert gegeben habe. Es sei bedauerlich, dass kein klärender Dialog möglich sei.
Irgendwie wird man den Eindruck nicht los, dass sein Unmut tiefer sitzt und nicht erst mit dem „Large Scale Testing“ begonnen hat.
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