Retro 2020 / Warten auf die „Bommeleeër“: Ein eher ungewöhnliches Justiz-Jahr
2020 ist auch für die Gerichte in Luxemburg ein etwas ungewöhnlicheres Jahr. Die sanitären Maßnahmen schränken die Arbeit vor den Tribunalen ein. Doch Justitia schläft nicht. Zu den gefällten Urteilen gehören auch die Freisprüche im SREL-Prozess. Eine verschlüsselte Audio-CD und die Verbindung zur „Bommeleeër-Affäre“ haben hohe Erwartungen geweckt. Erfüllt wurden sie bisher nicht.
Drei Freisprüche im Geheimdienst-Prozess. Aus Mangel an Beweisen! Wer sich im Juni 2020 bei der Urteilsverkündung Hintergründe erhoffte, wurde enttäuscht. Irgendwie verständlich, denn immerhin hat die SREL-Affäre vor sieben Jahren für einen politischen Paukenschlag und für vorgezogene Parlamentswahlen gesorgt. Nicht weniger als die Verbannung der CSV in die Opposition ist die Konsequenz – bis heute.
Alleine damit ist die hohe Erwartungshaltung an den Prozess aber wohl kaum zu erklären. Vielmehr dürfte es auch um eine kleine CD gehen. Auf dieser soll, so wird gemunkelt, ein versteckt aufgezeichnetes Gespräch zwischen Premier Juncker und Großherzog Henri gespeichert sein. Ein „Tête-à-Tête“ über die „Bommeleeër-Affäre“ und eventuell brisante Verbindungen zur großherzoglichen Familie. Angeblich, denn der Datenträger ist scheinbar bis heute nicht zu entschlüsseln. Vor Gericht ist die CD kein Thema.
Das ist schade! Denn eigentlich führt diese – auch „Frisbee“ genannte – CD zu jenem Lauschangriff auf einen Luxemburger Geschäftsmann, weswegen sich die drei ehemalige Agenten vor Gericht verantworten müssen. Die im SREL-Prozess wesentliche, wenn auch nicht einzige Frage, ob diese Abhöraktion illegal war oder nicht, kann jedoch nicht zweifelsfrei geklärt werden. Um rechtens zu sein, müsste der Lauschangriff zumindest vom damaligen Premierminister und politisch Verantwortlichen des staatlichen Nachrichtendienstes abgesegnet worden sein. Doch Jean-Claude Juncker kann sich im Zeugenstand nicht mehr daran erinnern, ob er zugestimmt habe oder nicht. Dem Gericht bleibt nichts anderes übrig, als „im Zweifel für den Angeklagten“ zu urteilen.
Bombenattentate müssen aufgeklärt werden
Spannend bleibt das Dossier trotzdem, denn die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Wann es in die zweite Instanz geht, ist noch offen. Genauso offen ist, wann und ob überhaupt es zu einer Neuauflage des „Bommeleeër-Prozesses kommen wird. Mit etwas Glück ja vielleicht noch vor dem 40-jährigen Jubiläum der Affäre, bei der zwischen Mai 1984 und März 1986 etliche Attentate in Luxemburg verübt wurden. Bis heute liegen Motive und Täter eher im Dunkeln. Dass man sie ans Licht bringen sollte, steht in unserem Rechtsstaat eigentlich außer Frage.
Andere Fälle harren ebenfalls ihrer Aufklärung. Beispielsweise die tödlichen Schüsse bei einer Polizeikontrolle in Bonneweg oder, ebenfalls im April 2018, die Verfolgungsjagd in Lausdorn, bei der ein Polizist ums Leben kommt und ein anderer schwer verletzt wird. Dann haben wir das Feuer im Parking „Rousegäertchen“ im September 2019 in der Hauptstadt. Bis heute nicht aufgeklärt. Zumindest gibt es keine offiziellen Angaben zur Brandursache. Gelinde gesagt: ein Witz!
Kaum zu verstehen ist auch, dass es bis heute keinerlei offiziellen Angaben zum Verschwinden des Luxemburgers Nicolas Holzem gibt. Im Juni 2019 war der Motorradfahrer bei einer Reise in Bolivien verschwunden – laut Familienangehörigen auf beunruhigende Weise. Ein Untersuchungsrichter ermittelt noch. Nicht nur die Familie wartet auf Erklärungen.
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In SAhen Aufklärung von (Gewalt)verbrechen tut man es sich hirzulande schwer. Wieso eigentlich ? Personelle Unterbesetzung bei den zuständigen Behörden, oder etwa ein Mangel an Qualifikation beagten Personals?
@titi :
Ich würde eher sagen Überbesetzung und Disqualifikation.
Same procedure as every year since 40 years !!!!!