Contournement Bascharage / Warum die Strecke genau so verläuft
Die Würfel sind gefallen. Am 15. März hat Umweltminister Serge Wilmes (CSV) den Erlass zur Genehmigung des Projekts für die Umgehung von Bascharage unterzeichnet. Damit steht der Verlauf der Straße, um die seit bald 40 Jahren gestritten wird, nun endgültig fest, was die Gemüter auch aktuell noch umtreibt. Das zeigt die jüngste parlamentarische Anfrage, in der der „déi Lénk“-Abgeordnete David Wagner die Sache erneut aufrollt.
David Wagner („déi Lénk“) fragt nach den Gründen für die jetzt gültige Trasse der Umgehungsstraße von Bascharage. Sie ist mit einigen Umständen verbunden: Der Schleifmittelhersteller Saint-Gobain muss umgesiedelt werden und Natura-2000-Gebiete sind nach wie vor betroffen, was immer wieder Naturschützer auf die Barrikaden trieb. Projekte wie diese sind nur gerechtfertigt, wenn es „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses gibt“, wie es in der Frage von Wagner heißt.
Und sie sind nur dann gerechtfertigt, wenn es keine Alternativlösungen gibt. Die gab es aber. Andere Varianten vermeiden die starken Eingriffe in geschützte Natur und verlaufen durch bereits erschlossenes Gebiet. Warum also diese Variante, fragt der Abgeordnete im Mobilitätsministerium nach. Ministerin Yuriko Backes bezieht sich in ihrer Antwort auf das Gesetz vom 17. Juli 2018 und verweist auf Studien.
Alle Varianten seien ausführlich untersucht worden, schreibt die Mobilitätsministerin in ihrer Antwort. Sie verweist wenig überraschend auf die Studien. Sie berücksichtigen die Vorgaben des Nationalen Mobilitätsplans 2035 (PNM 2035), die Verkehrssicherheit, die technische Machbarkeit, aber auch die Auswirkungen auf den Verkehr und die Natur.
Sie haben ergeben, dass „die geometrischen Zwänge“ bei Trasse „D“, sie spricht der Abgeordnete Wagner explizit an, „den Einsatz von Elementen des Straßenentwurfs erfordern würden, die nicht den einschlägigen technischen Standards und Kodizes entsprechen“. Was die Ministerin damit meint, bleibt ihr überlassen. Näher erklärt werden weder die „Elemente“ noch die „Standards“ noch die „Kodizes“.
Nur so viel: Es geht offensichtlich auch um „Sichtverhältnisse“. „Die Mindestsichtverhältnisse bei der Annäherung an sehr nahe gelegene Kreisverkehre wären ebenfalls nicht gewährleistet, ebenso wenig wie die Sichtverhältnisse im laufenden Streckenabschnitt mit der Unterquerung der Bahngleise, um in das Gewerbegebiet zu gelangen“, schreibt die Ministerin.
Sicherheitsstandards
Das wiederum mache es unmöglich, den CR 110 unter Einhaltung der technischen Normen und Sicherheitsstandards an die Umgehungsstraße anzuschließen. So weit, so klar. Außerdem leide der geplante Bahnverkehrsknotenpunkt Bascharage/Sanem, weil „quer verlaufende Buslinien“ ihn nicht mehr anfahren können, wie es in der Antwort weiter heißt.
Außerdem wäre die lokale Erschließung des Gewerbegebiets „Op Zaemer“ durch eine große Rampe stark beeinträchtigt, die zudem südlich des Bahnhaltepunkts eine Erweiterung des P+R-Parkplatzes mit direktem Zugang zur Umgehung erschwert. Und: Die Variante „D“ sieht keine Verbindung zum CR 110 vor und erfüllt damit nicht mehr die Bedingungen einer „Umgehungsstraße für den Nahbereich“.
Wenig überraschend ist auch die Antwort auf die Frage, ob Umwelterwägungen berücksichtigt worden seien. Immerhin hat der Streit um den „Bobësch“ in der Vergangenheit schon zu Waldbesetzungen geführt. Auswirkungen auf die Umwelt (Fauna und Flora, Wasser, Lärm usw.) für die verschiedenen alternativen Streckenführungen seien „sehr umfassend analysiert und bewertet“ worden, antwortet die Ministerin. Man kann sich fragen, ob die Antwort so kompliziert und gleichzeitig so beliebig ist, weil ein großes „Basta“ dahintersteht.
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