/ Warum in Luxemburg jeder Angestellte des Staates ein Konto bei der Post haben muss
Wer beim Luxemburger Staat eine Stelle annimmt, muss ein Post-Konto eröffnen. Ansonsten erhält er kein Gehalt. Doch warum eigentlich? Eine Spurensuche.
Lesen Sie zum Thema auch unseren Kommentar „Freie Wahl für Staatsbeamte – Weg mit dem CCP-Zwang“.
„Sie sind nicht der Erste, der das fragt“, sagt ein Beamter im Ministerium des Öffentlichen Dienstes über Telefon. „Ich glaube sogar, jeder Angestellte beim Staat hat sich die Frage schon einmal gestellt“, fügt er lachend hinzu. „Allerdings muss ich Sie enttäuschen.“ Auch er habe keine präzise Antwort auf die Frage, warum jeder Angestellter des öffentlichen Dienstes ein Post-Konto haben muss. Das sei bereits vor seiner Zeit so beschlossen worden. Er verweist auf den Artikel 1247 des „Code civil“ aus dem Jahr 1804, wonach jeder Arbeitgeber Ort und Zeitpunkt der Auszahlung wählen kann. Aber so ganz sicher sei er sich nicht.
Tatsächlich ist es auf die Frage, warum jeder Angestellte des Staates über ein Post-Konto verfügen muss, nicht so leicht, eine Antwort zu erhalten. Die Post winkt ab. Sagt, dass sie mit dieser Entscheidung nichts zu tun habe. Und verweist auf das Finanzamt. Das Finanzamt spricht von einer „politischen Entscheidung“. Und Finanzminister Pierre Gramegna (DP) lässt über seine Pressestelle eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von 2011 verschicken.
Fakt ist, dass der Staat durch die Regelung aktuell der Post rund 37.000 Kunden garantiert. Etwa 27.000 Angestellte sowie 10.000 Rentner. Manche Anwälte sehen darin eine unrechtmäßige Bevorteilung der Post gegenüber anderen Teilnehmern am Markt. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Das ist „nicht mehr zeitgemäß“, sagt auch Ökonom Jean-Claude Weidert vom „Conseil de la concurrence“. Eine offizielle Position vom Wettbewerbsrat gibt es nicht, aber laut Weidert handelt es sich um eine fragwürdige „Staatsbeihilfe“. Und demnach sei es ein Fall für die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager.
Regelung geht auf Gesetz von 1936 zurück
Andere wiederum stellen generell die Rechtmäßigkeit der Regelung infrage. Jeder Angestellte habe das Recht, seine Bank frei auszuwählen, auf die er sein Gehalt überwiesen haben will. Kein Arbeitgeber, auch nicht der Staat, könne jemanden zwingen, ein Konto bei einem bestimmten Geldinstitut zu haben. Der Hintergrund der Post-Regelung geht dabei auf ein Gesetz aus der Vorkriegszeit zurück. Im Buchhaltungsgesetz von 1936 wurde festgehalten, dass der Staat Angestellte und Händler ausschließlich über Konten der Post bezahlt. Das Gesetz ermöglichte es gar, dass der Staat eigenhändig Post-Konten für Dritte anlegen konnte, um Rechnungen zu begleichen.
Die Regelung war Ende der 1970er von Unternehmern beanstandet worden und wurde anschließend faktisch ausgesetzt. Doch erst ein Buchhaltungsgesetz von 1999 regelte das Verhältnis neu. Seither können staatliche Zahlungen an sämtliche Bankinstitute getätigt werden. Allerdings gestand der Staat dieses Recht seinen Angestellten nicht zu. Sie mussten weiterhin über ein CCP verfügen für Gehalts- oder Pensionszahlung. Bis heute.
„Eine rechtliche Grundlage gibt es eigentlich nicht mehr“, heißt es aus dem Finanzamt. Man halte an den Post-Konten für Angestellte schlicht aus pragmatischen Gründen fest. Es sei einfacher für das Finanzamt, die Datenbank mit 37.000 Personen zu verwalten. Die Regel „ein Staatsbeamter, ein CCP“ erleichtere die Transaktionen. Und damit sei auch gesichert, das jeder Angestellte sein Gehalt am gleichen Tag erhalte, also stets am drittletzten Arbeitstag. Laut Finanzamt arrangiert es demnach die öffentliche Hand, aber auch die Angestellten. Kurz: eine Win-win-Situation.
Generaldirektor Strasser: Kein lukratives Geschäft
Wenn es jedoch keine rechtliche Grundlage gibt, stellt sich dennoch die Frage, mit welchem Argument der Staat seine Angestellten zu Post-Konten verpflichtet. Das sieht auch kein Geringerer so als der Generaldirektor der Post, Claude Strasser. „Ich glaube, wenn jemand dagegen Klage einreichen würde, hätte er wohl gute Chancen“, so Strasser. Der Generaldirektor betont, dass die Post nicht „demandeur“ der Regelung sei. Und er wolle die Praxis auch nicht bis zum Äußersten verteidigen.
Strassers distanzierende Haltung geht dabei wohl auf eine wirtschaftliche Überlegung zurück. Denn laut dem Post-Direktor ist das Geschäft mit den garantierten staatlichen Kunden ein Minusgeschäft für das öffentliche Unternehmen. Das Problem sind die niedrigen Zinsen in Europa. Das traditionelle CCP-Geschäftsmodell beruhe nämlich auf dem Prinzip, dass die Kunden keine Zinsen erhalten, die Post die Gelder aber bei der Zentralbank anlegt und dafür Zinsen erhält.
Wenn nun jedoch kaum noch Zinsen gezahlt werden und die Post sogar Strafzinsen bei der Zentralbank von rund 0,4 Prozent im Jahr zahlen muss, dann ist das kein gewinnbringendes Geschäft mehr. Da die Post nicht über eine komplette Banklizenz verfügt, kann sie das Geld auch sonst nirgends anlegen. So bleibt sie auf den Millionen der Staatsbeamten sitzen, ohne Profit daraus zu schlagen. „Wir betreiben eine hohen Aufwand ohne den geringsten Ertrag“, so Strasser.
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Weil die Post ein Unternehmen ist das zu einem großen teil dem Staat gehört und der sich durch sämtliche Gebühren einen Teil der gezahlten Gehälter zurückholt, also eine Refinanzierung, des wegen werden auch viele Zahlungen zum Monatsende geleistet und nicht mehr vier bis fünf Tage vorher weil man für die Zeit noch Zinsen einstecken kann, Buchhalterisch und Kaufmännisch absolut korrekt denn bei den monatlichen Ausgaben muß man die Kosten so klein wie möglich halten um effizient und profitabel zu arbeiten.
Das Problem ist halt nur, dass die Post so schrecklich viel darauf besteht, dass sie ein „privates“ Unternehmen ist, während eine richtige Bank, wie die BCEE, als Staatsbetrieb, von den eigenen Staatsbeamten nicht für die Gehälter benutzt werden kann. Ein Irrsinn.
Ach, und nebenbei behauptet die Post auch dass sie keine richtige Bank ist. Dann sollte sie das mit dem Geld auch bleiben lassen.
@ KTG
Post auch dass sie keine richtige Bank ist.
Verstehe ich nicht die schimpfen sich doch “ POSTBANK „, oder habe ich das nicht richtig verstanden.
Tja, ich eben auch nicht. Mir hat vor ein paar Wochen aber ein Schalter-Angestellter erklärt, dass die Post keine Bank sei. Zu meinem sehr großen Erstaunen. Call me puzzled.
Normal ist es nichtr dass ich gezwungen werden 3€ von meinem Gehalt abzugeben um es vom eigenen Konto abzugheben. Man versucht indirekt uns Bürger das Bargeld abzugewöhnen, was noch eine gewisse Unabhängigkeit von den Banken garantiert.
Mit solchen Gebühren werden teilweise die Gehälter der Angestellten bezahlt, am Geldautomat kostet es nichts.
Von den Banken werden wir eh betrogen Zinsen ca. 1,75 % Gebühren teurer als der Zinsgewinn also für den Kontoinhaber ein Verlustgeschäft.
Banken arbeiten mit dem Kundengeld als Tagesgeschäft, Nachtgelder oder andere lukrative Geschäfte verdienen damit ein Vermögen und speisen ihre Kunden mit lächerlichen Zinsen ab, des wegen können sie auch große Pleiten einfach wegstecken weil sie ein dickes Polster haben auf Kosten der Anleger.
Welches Unternehmen bietet Ihnen einen regelmäßigen Dienstleistung „gratis“ an ? Heben Si eIhr Geld am Automaten ab, das ist gratis.
Der Automat kostet allerdings auch Geld, insofern ist diese Begründung doch eher seltsam.
Der Apparat amortisiert sich, der Mitarbeiter bekommt JEDEN MONAT ein Gehalt.
Es ist ganz einfach. Der Trésor hat direkten Zugriff auf di CCP-Konten. So können z.B. zu vie ausgezahlt Gehälter im Falle eine Kündigung einfach zurückgebucht werden wenn der Betroffene sich weigert diese zurückzuzahlen. Kein Witz !
Das dürfte auch bei der BCEE möglich sein…
Ich bin zwar auch Beamter, bekomme mein Gehalt aber auf auf mein Sparkassenkonto. Ich finde es diskriminierend, dass die einen vorgeschrieben bekommen, wo sie ein Konto haben müssen und andere, wie ich, nicht. Wahrscheinlich ist das wieder mal so ein Gesetz à la Code Napoléon.
Bei der CFL hun se all bei der BCEE een Konto.
Hun och een CCPL Konto, virun Jo’eren war mär frou fir esou een Konto ze hun, haten keng fräen, haut nach wann ech Suen iwerweisen op een CCP konto am Ausland, hun eng kéi’er an Korea-Süd Suen iwerwiesen déi waren bannen 2 Deeg do, dat bei den Banken net méiglech woar, hei zou Lëtzeburg waar dat net méiglech, do huet een eng Woch drop gewoart.
Was bezweckt herr schock eigentlich mit seinem aufruf ? Ich habe seit 1977 ein postscheckkonto und bin damit vollauf zufrieden.