Getönte Autofenster / Was Fahrzeughalter in Luxemburg über Tönungsfolien wissen müssen
Tönungsfolien dürfen in Luxemburg auf allen Fahrzeugen außer Bussen angebracht werden, schreibt die Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten Yuriko Backes (DP) am Mittwoch in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Frage von Marc Goergen (Piraten).
Auf der Windschutzscheibe seien Tönungen nur dann erlaubt, wenn sie die Sicht nicht verzerren oder die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent senken, wie zum Beispiel „schmale Streifen am oberen, unteren oder seitlichen Rand der Windschutzscheibe als Sonnenblenden“. Solche Folien müssten von einer zuständigen Behörde in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes genehmigt werden. „Für die vorderen Seitenfenster gilt das gleiche, außer dass Folien auf die gesamte Scheibe angebracht werden dürfen“, schreibt Backes.
Für ausländische Fahrzeuge gelten dieselben Regeln wie für nationale Fahrzeuge, und bei Verstößen könne eine technische Überprüfung angeordnet werden, sowie die Entfernung nicht zugelassener Folien. Für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern sei es Pflicht, diese bei der Einfuhr den europäischen Vorschriften anzupassen.
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