Zerstören oder Versteigern / Was konfiszierten Luxusuhren blühen kann
Bei Kontrollen oder Ermittlungen sind Polizei und Justiz befugt, Gegenstände als mögliche Beweismittel zu beschlagnahmen. Je nach Ausmaß der Straftat werden diese am Ende eines Gerichtsprozesses konfisziert, also nicht zurückerstattet, sondern einbehalten, zerstört oder öffentlich versteigert. Beschlagnahmung („saisie“) und Konfiszierung („confiscation“) sind zwei Begriffe, die auch im Rahmen des Prozesses um Flavio Beccas Luxusuhren verwendet wurden. Eine Begriffserklärung.
540 Uhren werden konfisziert. So hieß es diese Woche im Gerichtsurteil gegen den Unternehmer Flavio Becca. Diese Uhren sind bereits vorher, also im Laufe der Ermittlungen zum Prozess, beschlagnahmt worden. Beiden Begriffen – Konfiszierung und Beschlagnahmung – begegnet man öfters, wenn von möglichen oder effektiven Straftaten die Rede ist. Doch was bedeuten sie genau, was unterscheidet sie?
Die Beschlagnahmung oder Sicherstellung („saisie“) ist eine provisorische Maßnahme, zu der nur Polizei, Staatsanwaltschaft oder Untersuchungsrichter befugt sind. Im Rahmen von Verkehrskontrollen oder Ermittlungen kann jemandem vorläufig etwas abgenommen werden und, im Prinzip, bis zum Prozessende in staatlicher Verwahrung bleiben.
Auf Basis eines Gerichtsurteils kann aus der vorübergehenden aber anschließend eine definitive Maßnahme werden. In dem Fall wird der betreffende Gegenstand konfisziert, er wird einbehalten. Er wechselt dann definitiv den Besitzer und geht ohne Entschädigung vom ursprünglichen Eigentümer oder Käufer auf den Staat über. Möglich ist aber auch, dass die sichergestellten Objekte am Prozessende zurückerstattet werden. Sei es bei einem Freispruch oder weil sie als Beweismittel ausgedient haben oder nicht relevant für die Straftat waren.
Gesetzlich klar geregelt
„Eigentlich kann alles beschlagnahmt werden“, sagt Justizsprecher Henri Eippers: Autos, Computer, Drogen, gefälschte Produkte, Geld, Lebensmittel, die eine Gefahr darstellen, Mobiltelefone, Tiere (lebende oder ausgestopfte), Uhren, Waffen und diverse Wertgegenstände. Alles, was im Zusammen mit einer möglichen Straftat steht oder stehen könnte. Dazu gehören auch immaterielle Objekte wie Computerdateien, Sprachaufzeichnungen, digitale Bilder. In gewissen Fällen können sogar Immobilien beschlagnahmt werden, wie jüngst im Rahmen eines größeren Drogendeliktes geschehen.
Einige dieser Gegenstände werden auch dann nicht zurückerstattet, wenn die Affäre zu den Akten gelegt wird oder mit einem Freispruch endet. Das gilt für Drogen, verbotene Waffen, kinderpornografisches Material oder alles, was in Verbindung zu terroristischen Aktivitäten steht.
„Beschlagnahmungen sind gesetzlich klar geregelt“, so der Justizsprecher. Im „Code de procédure pénale“ (Strafprozessordnung) oder in der Straßenverkehrsordnung, wo in manchen Fällen eine Beschlagnahmung eines Autos und später die Konfiszierung möglich ist.
Und was passiert mit den Objekten, die in letzter Instanz konfisziert werden? Drogen und kinderpornografisches Material werden zerstört. Gefälschte Objekte auch, so Henri Eippers. Man erinnert sich an die Bilder von ganzen Uhrenbergen, die vor laufender Kamera plattgewalzt werden. Waffen kommen in die Waffenkammer der Polizei, dort sind sie sicher aufbewahrt. Wenn sich keine Verwendung findet, werden auch sie zerstört.
Konfiszierte Gegenstände werden aber, soweit möglich, öffentlich versteigert und zu Geld gemacht. Autos, Uhren, Mobiltelefone, Schmuck oder andere Wertgegenstände, wie Kleider und Accessoires von Luxusmarken zum Beispiel. Der Erlös fließt in die Kasse des Staates. Stammt das Geld aus kriminellen Aktivitäten, wie Weißwaschen oder Drogen- und Menschenhandel zum Beispiel, dann speist es den sogenannten „Fonds de Lutte contre certaines formes de criminalité“. Damit werden unter anderem soziale Projekte oder Jugendförderungsprogramme unterstützt und finanziert. 2019 sind rund 460.000 Euro in diesen Fonds geflossen.
Sichere Aufbewahrung
Die beschlagnahmten Objekte werden sicher aufbewahrt, bis entschieden ist, was damit geschehen soll. Die größeren im Lager der WSA, die kleineren in der Asservatenkammer des Gerichts. Insgesamt sind 2019 rund 5.400 Objekte jeglicher Art sichergestellt worden.
Und was ist mit Tieren? – Das sei etwas komplizierter, so der Justizsprecher. Selbstverständlich könnten auch sie beschlagnahmt oder konfisziert werden. Das ist der Fall, wenn sie misshandelt, nicht artgerecht gehalten oder illegal importiert werden. Das Problem sei oft nur, dass man sie gut und sicher und vor allem schnell unterbringen müsse. Billig würde das nicht und Platz bräuchte man auch. Möglich sei, dass der Besitzer eine Verzichtserklärung unterschreibt, noch bevor es zum Prozess kommt. Das ermögliche, zumindest im Interesse der Tiere, eine zügigere Lösung, wenn es darum geht, eine Unterkunft für sie zu finden – in einem Zoo, Bauernhof oder Tierasyl zum Beispiel.
Beschlagnahmt werden können auch ausgestopfte Tiere oder Teile davon, wie zum Beispiel die Stoßzähne von Elefanten.
Übrigens: Seinen konfiszierten Besitz kann auch der frühere Eigentümer selbst zurückersteigern. Sein Auto oder seine Uhr(en) zum Beispiel, vorausgesetzt natürlich, er bezahlt.
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Diese Objekte sollten versteigert und der Erlös einem guten Zweck zugeführt werden.
Nei Wuer ! Dei‘ kann een dach net verschrotten !
Dei‘ Hiirstellung huet so’u vill CO2 kascht, daat kann dach net Emsoss sinn an hir Zerstei’erung kascht erem CO2 !
Wann mool deen CO2 deen durch Verbetzen entsteht kennt angespuurt ginn !
Ich möchte nur nicht wissen, wo diese Uhren ein neues Zuhause ‚genëschelt‘ finden werden, so à la luxembourgeoise.
Diese Uhren kann man alle in Ventemiglia auf dem Markt kaufen. Sie würden es nicht glauben wen ich alles dort getroffen hatte. Übrigens ist unsere Elite schon geimpft?
@Reisender, nicht nur Uhren gibt es in Ventemillia, ich hab eine angesehene Luxemburger Madame mit drei Vuitons Pochen ganz geniert vorbei huschen sehen😃