Europawahlen / Was Sie für die Wahlen am Sonntag alles wissen müssen
Die Europawahlen eilen großen Schrittes heran. Damit Sie für den Urnengang am Sonntag bestens vorbereitet sind, hat das Tageblatt alles Wissenswerte für Sie zusammengetragen.
Wer teilnimmt
Luxemburg bestimmt am Sonntag seine sechs EU-Abgeordneten, die das Großherzogtum im EU-Parlament über die kommenden fünf Jahre vertreten werden. Das Besondere bei den EU-Wahlen: Neben den Luxemburger Staatsbürgern können auch Ausländer aus EU-Mitgliedstaaten an der Wahl teilnehmen. Luxemburger Staatsbürger, die auch in Luxemburg wohnen, sind demnach angehalten, am Wahltag in ihr Wahlbüro zu gehen, um ihrem politischen Willen Ausdruck zu verleihen. Luxemburger, die im Ausland wohnen, konnten ihrerseits Briefwahl beantragen. Mitbürger aus anderen EU-Staaten mussten sich auf eine Wahlliste eintragen lassen. Damit diese Eintragung auch rechtskräftig ist, wird kontrolliert, ob sie zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich in Luxemburg wohnen. Egal ob Luxemburger oder Ausländer: Jeder sollte seinen Ausweis oder Pass dabei haben, damit die Identität des Wählenden zweifelsfrei geklärt werden kann.
In Luxemburg haben insgesamt 202.318 EU-Ausländer das Recht, am 9. Juni ihre Stimme abzugeben. Bis zum 14. April hatten sich jedoch insgesamt nur 30.605 Personen, also 15,1 Prozent, dazu entschieden, an der Wahl der Luxemburger Repräsentanten teilzunehmen. EU-Ausländern steht die Wahl frei, ob sie in ihrem derzeitigen Aufenthaltsland wählen gehen oder für die Repräsentanten in ihrem Herkunftsland eine Stimme abgeben wollen. Die „wahlfreudigsten“ EU-Ausländer stammen aus Deutschland, wo etwas mehr als ein Viertel (26,8 Prozent) der in Luxemburg ansässigen Personen entschieden hat, sich auf die Luxemburger Wahlliste einschreiben zu lassen. Dahinter folgen Dänemark (23,4 Prozent) und Irland (21,4). In absoluten Zahlen hat Portugal mit 8.729 eingeschriebenen Wählern die Nase vorn – das macht aber nur 11,7 Prozent der hier im Land ansässigen portugiesischen Gemeinschaft aus. Hinter Portugal folgen mit Frankreich (7.172) und Belgien (3.296) erwartungsgemäß die Luxemburger Nachbarn. Die in Luxemburg tief verwurzelte italienische Gemeinschaft ist ebenfalls mit 3.439 eingeschriebenen Wählern stark vertreten.
Die Gemeinde, in der die meisten EU-Ausländer (verglichen mit der in der Gemeinde lebenden Anzahl ausländischer Einwohner) zur Wahl schreiten, ist Betzdorf (27,3 Prozent), dicht gefolgt von Niederanven (23,5 Prozent) und Mamer (22,8 Prozent). In absoluten Zahlen hat wenig überraschend Luxemburg-Stadt die Nase vorn, mit insgesamt 8.903 (von möglichen 62.202) eingeschriebenen Wählern. An zweiter bis vierter Stelle folgen dann Esch (1.452), Differdingen (1.420) und Düdelingen (1.053). Hesperingen schafft es als fünfte Gemeinde knapp nicht über die Marke von 1.000 eingeschriebenen Wählern aus dem EU-Ausland (926).
Wer in Luxemburg zur Wahl schreitet, muss am Tag der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein. Da es kein einheitliches europäisches Wahlrecht gibt, kann es also sein, dass Personen, die in ihrem Land bereits wahlberechtigt sind, in Luxemburg dennoch keine Stimme abgeben dürfen. In Deutschland, Belgien, Malta und Österreich können bereits Jugendliche ab 16 Jahren zur Wahl schreiten, in Griechenland kann man mit 17 Jahren wählen gehen. Heißt: Ein deutscher Staatsbürger darf in Luxemburg erst mit 18 Jahren wählen, während Luxemburger in Deutschland bereits mit 16 Jahren zur Wahl schreiten dürfen, sofern sie in Deutschland wohnen und an ihrem Wohnort im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Der Gang zur Urne
Die Wahllokale sind in Luxemburg am Sonntag, 9. Juni, wie gewohnt zwischen 8.00 und 14.00 Uhr geöffnet. Da jeder Mitgliedstaat für die Organisation der Wahl innerhalb seiner Landesgrenzen zuständig ist, sind die Wahllokale sehr unterschiedlich geöffnet. In den Niederlanden und Tschechien werden die Türen bereits am Donnerstag geöffnet, in Irland öffnen die Lokale am Freitag. Lettland, Malta und die Slowakei wählen am Samstag ihre Abgeordneten, ehe der Rest der EU am Sonntag seine EU-Parlamentarier bestimmt. In Italien sind die Wahllokale am Sonntag bis um 23.00 Uhr geöffnet. Deswegen werden die Resultate der Wahl in Luxemburg auch erst kurz nach 23.00 Uhr bekannt gegeben – selbst dann, wenn die Wahlbüros bereits früher mit dem Auszählen fertig wären.
Wer am Wahlsonntag arbeitet, hat übrigens ein Recht darauf, freigestellt zu werden –, ohne dass das zulasten der Urlaubstage geht. Im Wahllokal muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden. Fehlt dieser, kann man laut guichet.lu nur am Urnengang teilnehmen, wenn im Wahlbüro die Identität anerkannt wird. Unkomplizierter und sicherer ist es, die nötigen Dokumente dabei zu haben.
Wie wähle ich?
Die Kreuze werden gemäß den Anweisungen für die Wählerinnen und Wähler und nach dem Prinzip der Listenwahl gemacht. Da es bei der Europawahl im Gegensatz zu den Parlamentswahlen keine Wahlbezirke gibt, hat jeder Wähler insgesamt sechs Stimmen zur Verfügung. Zum einen gibt es dann die Möglichkeit, Kandidaten einer einzigen oder aber von unterschiedlichen Listen zu wählen. Pro Person können maximal zwei Kreuze gemacht werden. Wird eine Liste angekreuzt (siehe unten), ist es nicht möglich, noch weitere Einzelstimmen zu vergeben. Dabei ist darauf zu achten, dass die Gesamtzahl von sechs Stimmen nicht überschritten wird. Ansonsten ist der Wahlzettel ungültig und wird bei der Auswertung nicht berücksichtigt.
Für eine Partei stimmen
Es kann aber auch eine ganze Liste gewählt werden. Dazu wird der weiße Kreis über einer Partei ausgemalt, geschwärzt oder dort ein Kreuz (+ oder x) gemacht. Ist das der Fall, dürfen keine weiteren Kreuze gemacht werde, da der Stimmzettel sonst ungültig ist. Einzige Ausnahme: Die gewählte Liste enthält weniger Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten, als Abgeordnete zu wählen sind. Ungültig sind Stimmzettel außerdem, wenn Streichungen, Zeichen oder andere nicht erlaubte Markierungen darauf zu finden sind, die Rückschlüsse auf die Identität der Wählerin oder des Wählers erlauben. Wenn die Form oder Größe des „bulletin de vote“ verändert wurde oder darin ein Zettel beziehungsweise ein Gegenstand liegt, werden die abgegebenen Stimmen ebenfalls nicht berücksichtigt.
Sich informieren
Damit bei der Stimmabgabe alles glattläuft, sollten die dem Wahlzettel beigelegten Anweisungen durchgelesen werden. Die nötigen Informationen sowie zahlreiche Antworten auf Fragen rund ums Thema findet man ebenfalls auf elections.public.lu. Dort sind auch die Resultate der vergangenen Europawahlen gelistet.
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