ILR-Jahresbericht / Was tun bei ungewollten Premium-SMS-Abos?
Im letzten Jahr sind 131 Schlichtungsanträge beim „Institut luxembourgeois de régulation“ (ILR) eingegangen. In einer Mehrheit der Fälle konnte eine Lösung gefunden werden. Das erklärte das Institut bei einer Pressekonferenz am Dienstag.
Die Zahl der Anträge bleibe ungefähr gleich (-2 Prozent), aber die Art der Beschwerden verändere sich, erklärt ILR-Direktor Luc Tapella. Aufmerksam macht Tapella auf Premium-SMS-Dienste, mit denen das Institut öfter zu tun habe. Dabei handelt es sich um kostenpflichtige Dienste, die über das Handy abgeschlossen werden. Solche Dienste können nützlich sein – als Positivbeispiel nennt Tapella die Möglichkeit, in der Hauptstadt Parkscheine per SMS zu kaufen – oder aber Abzocke sein.
Tapella appelliert an Internetnutzer, aufpoppende Meldungen zu lesen, bevor sie „OK“ drücken, weil man sich dadurch versehentlich bei solchen Diensten abonnieren könne. Beenden könne man solche Abos, indem man eine kostenlose SMS mit dem Wort „STOP“ an die Nummer sendet.
Außerdem hat der SMS-Dienstleister Mpulse S.A., der eigenen Aussagen zufolge 90 Prozent der Premium-SMS in Luxemburg abwickelt, zusammen mit den Luxemburger Mobilfunkanbietern die Internetseite StopSMS.lu eingerichtet, über die Verbraucher prüfen können, ob sie derzeit bei solchen Premiumdiensten abonniert sind – und es vielleicht gar nicht wissen. Den Regeln zufolge müssen die Dienste beim Abschluss des Abos eine zweite Bestätigungsnachricht schicken. Im Streitfall müssen sie nachweisen, dass sie das getan haben, erklärt Tapella.
Überraschung bei Bestellungen aus Drittländern
Ein zweiter Punkt, der das ILR beschäftigte, ist der Wegfall der Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer beim Import von Waren von außerhalb der EU ab Juli 2020. Im Klartext heißt das, dass auch bei kleinen Einkäufen in Ländern, die nicht zur EU gehören, eine Umsatzsteuer fällig wird. Wenn der Händler diese nicht übernimmt, dann muss der Kunde die Steuer inklusive einer Bearbeitungsgebühr beim Erhalt der Ware bezahlen. Für Verbraucher, die nicht darüber informiert waren/sind, kann ein Einkauf im Internet dadurch schnell teurer werden als erwartet.
Dagegen verzeichnete das ILR 2021 weniger Fälle wegen teurer Telefonrechnungen bei Kreuzfahrten. Hier kam es früher vor, dass Verbraucher glaubten, sie seien im Netz des Landes, in dem sie sich gerade befanden, wenn sie in Wirklichkeit die teurere Satellitenverbindung des Schiffes nutzten. Den Rückgang dieser Fälle führt das ILR zum einen auf einen Lerneffekt zurück, aber auch darauf, dass während der Covid-Pandemie weniger Leute an Kreuzfahrten teilnahmen.
Die 131 Beschwerden, die das ILR 2021 erhielt, schlüsselten sich auf drei Zuständigkeitsbereiche auf. 107 betrafen Telekommunikationsdienste, zwölf den Energiebereich und zwölf Postdienste. Alle Schlichtungsanträge wurden von Verbrauchern gestellt, obwohl auch Unternehmen den Dienst in Anspruch nehmen können.
In 50 Prozent der Fälle wurde während der Schlichtung eine Übereinkunft erzielt. In 29 Prozent der Fälle lehnte das Unternehmen eine Schlichtung ab. In vielen Fällen geschah dies, weil das Unternehmen einen Fehler bemerkte und sofort nachgab, erklärt Ajla Mumdzic vom juristischen Dienst des ILR. In elf Prozent der Fälle zog der Antragssteller seinen Antrag zurück und in sieben Prozent der Fälle scheiterte die Schlichtung. Drei Prozent der Anträge mussten abgelehnt werden, weil die Bedingungen für eine Schlichtung nicht erfüllt waren. Diese sind zum Beispiel dann nicht erfüllt, wenn der Verbraucher sich noch nicht bei dem Unternehmen beschwert hat. Die allermeisten erfolgreichen Fälle (78 Prozent) können sehr früh im Schlichtungsprozess mit einem Schriftwechsel gelöst werden, stellt das ILR außerdem fest.
Letztes Jahr feierte die Schlichtungsstelle des ILR sein zehnjähriges Bestehen und bearbeitete gleichzeitig seinen 1.000. Fall.
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