„Ausnahmeregelung“ / Wegen Corona soll wieder (noch) mehr gearbeitet werden dürfen – Kritik vom OGBL
Erneut, wie bereits am Anfang der Corona-Pandemie geschehen, soll noch diese Woche eine Ausnahmeregelung in Kraft treten, mit der die Arbeitszeiten in verschiedenen Sektoren über die im Arbeitsrecht geltenden Regeln hinaus verlängert werden können. Diese soll am Mittwoch gemeinsam mit den neuen Covid-Regeln vom Parlament verabschiedet werden.
Am Montag wurde der entsprechende Text bereits in der parlamentarischen Kommission für Arbeit und soziale Sicherheit vorgestellt und diskutiert. Die Ausnahmeregel soll dort gelten, wo zurzeit Mangel an Arbeitskräften herrscht, also im Gesundheitsbereich, in den Laboratorien und in den Betreuungseinrichtungen für Kinder.
Besonders in den Krankenhäusern herrscht momentan ein Mangel an Fachkräften. Einerseits müssen wieder weitaus mehr Patienten betreut werden und andererseits fällt recht viel Personal aus, weil es selbst infiziert ist.
Die Maßnahme, so OGBL-Präsidentin Nora Back uns gegenüber, bringe nichts und war auch nicht mit den Gewerkschaften abgesprochen. Während der ersten Welle hätten lediglich zwei Krankenhäuser auf die Möglichkeit von verlängerten Arbeitszeiten zurückgegriffen, und das auch nur in einigen Abteilungen. Aktuell sei das Gesundheitspersonal komplett überarbeitet: „Se ginn um Zännfleesch.“ Noch längere Arbeitszeiten, nach zahlreichen angesammelten Überstunden, würden das Problem des Personalmangels nicht lösen. Seit Jahren mache die Gewerkschaft darauf aufmerksam, dass durch Abbau von Betten und Personal eine prekäre Situation in den Spitälern entstanden sei.
Wieder kein Sozialdialog
Sie sei kurz vor Bekanntgabe der Maßnahme informiert worden, die Entscheidung sei zu dem Moment aber bereits gefallen gewesen, so Back, die lange zuständige Zentralsekretärin für den Gesundheitsbereich war und die Probleme des Sektors genau kennt.
Ohne Möglichkeit auf Erholung und ohne Freizeit werde das Personal die Überbelastung nicht lange aushalten. Auch wenn die Verlängerung der Arbeitszeiten zeitlich begrenzt sei (sie soll bis Ende des Jahres gelten) und eine Stellungnahme der jeweiligen Personaldelegation angefragt werden muss, ehe der Minister die Ausnahmeregelung bewilligt, finde die Abänderung des Arbeitsrechts nicht die Zustimmung des OGBL. Nora Back verweist weiter auf die verschobene Tripartite, die nach der ersten Sitzung während des Sommers eigentlich im Herbst hätte stattfinden sollen und nun auf Ende Januar verlegt wurde.
Wieder gebe es keinen Sozialdialog und wieder würde durch die neuen Corona-Regeln das Demonstrationsrecht eingeschränkt.
Mehr Mittel für Spitäler
Zurzeit liefen, so die Präsidentin weiter, Verhandlungen mit der Gesundheitskasse über die finanziellen Mittel, die den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese müssten unbedingt erhöht werden, um ein langfristiges Krisenmanagement zu ermöglichen.
Allerdings sollen, so Stand der Verhandlungen, die Kinderhorte, die einige Einrichtungen noch haben, künftig nicht mehr finanziert werden. Dies würde eine weitere Belastung für das Personal bedeuten, übrigens auch für Grenzgänger in dem Sektor, die ebenfalls auf die „Crèches“ zurückgreifen können.
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