/ Wegen Körperverletzungen vor Gericht: Psychose als Ursache von Gewaltausbrüchen
Weil eine Frau ihre Wut wiederholt nicht unter Kontrolle hatte, musste sie sich am Dienstag erneut vor Gericht verantworten. Für die sieben Taten stand die Beschuldigte bereits einmal vor Gericht.
Damals wurde die Verhandlung jedoch ausgesetzt, da nicht entschieden werden konnte, ob die Frau für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden konnte. Ein Gerichtspsychiater diagnostizierte eine Psychose bei der Beschuldigten und erklärte so die unkontrollierten und äußerst heftigen Wutausbrüche der Angeklagten. Im Juli 2016 hatte die Frau eine Polizistin angegriffen, als diese nach einer Festnahme eine Körperdurchsuchung an ihr vornehmen wollte. Die Beschuldigte zog die Beamtin an den Haaren und biss ihr in den Finger. Trotz des Tragens von Handschuhen erlitt die Polizistin derart schwere Verletzungen an der Hand, dass sie notoperiert werden musste. Vor Gericht sagte die Polizistin aus, vor Schmerzen ohnmächtig geworden zu sein. Insgesamt waren drei Beamte nötig, um die Angeklagte zu überwältigen.
Bei einer weiteren Festnahme trat sie einen Polizeibeamten in den Hintern. Im Oktober 2016 kam es in einem Linienbus zu einem erneuten Zwischenfall. Die Beschuldigte hatte eine Frau verbal angegriffen und an deren Kinderwagen gerüttelt. Um sich und ihr Kind zu schützen, versetzte die Mutter der Beschuldigten einen Faustschlag. Ein Zeuge griff danach ein und wollte zwischen den beiden Streithähnen vermitteln. Die Beschuldigte ließ sich jedoch nicht beruhigen. Im Gegenteil. Sie versetzte dem vermeintlichen Schlichter einen Faustschlag ins Gesicht. Die beiden Opfer unterließen es, als Nebenkläger Schadensersatz einzuklagen.
Der Gerichtspsychiater schlussfolgerte, dass die unbändige Wut der 45-Jährigen durch die Psychose hervorgerufen werde und nicht durch Alkohol, wie die Beschuldigte dem Gericht weismachen wollte. Die Frau befindet sich zurzeit in einem Entzugsprogramm und wollte um jeden Preis eine Gefängnisstrafe verhindern. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte aufgrund der unzähligen Vorstrafen der Angeklagten, eine Haftstrafe zu verhängen. Die Verteidigung war der Meinung, dass eine medizinische Behandlung angesichts des Krankheitsbildes der Beschuldigten ausreichen würde. Die Angeklagte muss sich nach dem Urteilsspruch jedoch wegen ihrer Psychose behandeln lassen, gab der Richter an. Das Urteil wird am 25. April gesprochen.
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