Luxemburg / Wegen Verurteilung: 55 Personen haben in den vergangenen fünf Jahren ihr Stimm- oder Wahlrecht verloren
Das Wahlrecht, Stimmrecht oder passive Wahlrecht kann in Luxemburg wegen einer Straftat entzogen werden. Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) schlüsselt die Zahlen auf.
55 Personen haben in den vergangenen fünf Jahren ihr Stimmrecht oder ihr aktives bzw. passives Wahlrecht verloren. Der Grund: Sie sind wegen einer Straftat verurteilt worden. Das teilt Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) auf Anfrage des Abgeordneten Marc Baum („déi Lénk“) mit.
Eine genaue Unterscheidung, welches Wahlrecht für die verurteilte Person verloren ging, sei nicht möglich. Die Statistik gebe lediglich an, dass der entsprechende Artikel aus dem Strafgesetzbuch angewandt wurde, sagt Margue. 2019 waren es 20 Einträge ins Strafregister – die höchste Zahl der vergangenen fünf Jahre. Die anderen Jahre bewegen sich auf ähnlichem Niveau. Nur 2022 sticht ein wenig hervor: Hier waren es 13 Einträge.
Auch die Daten zu den Straftaten seien mit Vorsicht zu genießen, sagt die Ministerin. Denn die Klassifizierung beruhe auf der „International Classification of Crime for Statistical Purposes“ der Vereinten Nationen. Und da könne es zu Doppelzählungen kommen. „Handlungen gegen das Vermögen, die Gewalt gegen oder Bedrohung einer Person beinhalten“ stehen mit 23 Einträgen in den vergangenen fünf Jahren an erster Stelle, dicht gefolgt von „Handlungen, die einen Schaden verursachen oder den Vorsatz haben, einer anderen Person Schaden zuzufügen“ mit 22 Einträgen. „Schädliche Handlungen sexueller Natur“ folgen mit 20 Einträgen auf Platz drei.
Die meisten Freiheitsstrafen, die zu einem Entzug des Wahlrechts, Stimmrechts oder passiven Wahlrechts führten, wurden für eine Dauer von fünf bis zehn Jahren verhängt. In den vergangenen fünf Jahren waren es insgesamt 33 – davon 20 auf Bewährung.
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