„Höhere Gewalt“ / Weiterhin Kurzarbeit für flutgeschädigte Firmen möglich – Im September wurden 11.992 Vollzeitstellen gefördert
Der Starkregen in diesem Sommer war, wortwörtlich, „höhere Gewalt“: Die daraus resultierenden Überschwemmungen vom 14. und 15. Juli haben nicht nur persönliche Tragödien mit sich gebracht, sondern auch so manches Unternehmen im Land weit zurückgeworfen. Diese Folgen sollen aber weiterhin abgemildert werden. Ab Freitag (1.10.) können Anträge auf Kurzarbeit für den November gestellt werden.
Entsprechendes hat der Konjunkturausschuss festgelegt. Unternehmer, die absehen, dass ihr Geschäft im November 2021 weiterhin durch die Folgen der Überschwemmungen beeinträchtigt ist, können vom 1. bis 12. Oktober über die Plattform Guichet.lu einen Antrag auf Kurzarbeit stellen.
Zum Nachweis der Förderfähigkeit müssen Erklärungen und Fotos eingereicht werden. Diese sollen den Stand der Folgen im Oktober oder zumindest den Fortschritt beim Wiederaufbau („l’état d’avancement du chantier“) wiedergeben. Einzusenden sind sie per E-Mail an das Sekretariat des Konjunkturkomitees (emploi@eco.etat.lu). Dabei muss auch angegeben werden, ob ein Versicherungsvertrag zur Deckung des Arbeitsausfalls abgeschlossen wurde, und gegebenenfalls eine Kopie der Versicherungspolice beigefügt werden.
Wie das Wirtschaftsministerium mitteilt, sind im September 672 Anträge auf Kurzarbeit für den Monat Oktober bewilligt worden, wovon 11.922 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) betroffen waren.
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